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Finanzhaus Südbaden

Maklervollmacht: was sie regelt und was nicht

Tian von Dziembowski 9 Minuten Lesezeit

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Aufgefächerte Vertragsunterlagen auf einem Tisch, darauf ein Kugelschreiber

Vor dem Start bei einem neuen Makler liegt meist ein kleiner Stapel Papier auf dem Tisch. Eine Maklervollmacht ist dabei. Sie ist das kürzere der beiden Dokumente. Aus unserer Sicht ist es das folgenreichere.

Dieser Text erklärt, was eine Vollmacht rechtlich bewirkt. Also: wie sie entsteht, wie weit sie reicht, wo das Gesetz eine eigene Einwilligung verlangt und wie du sie beendest. Tarife bewerten wir hier nicht.

Vollmacht und Maklervertrag: zwei Papiere, zwei Regelwerke

Die beiden werden oft in einem Atemzug genannt. Sie regeln aber Verschiedenes. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Versicherungsvertragsgesetz beschreibt der Maklervertrag eine Leistung, die Vollmacht eine Befugnis.

Die Befugnis ordnet das Bürgerliche Gesetzbuch. Eine Willenserklärung wirkt unmittelbar für und gegen dich, wenn jemand sie innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht in deinem Namen abgibt. Genau dafür gibt es eine Vollmacht. Ohne sie müsste dein Makler dich bei jedem Schritt zum Unterschreiben holen.

Die Leistung dagegen beschreibt das Versicherungsvertragsgesetz. Versicherungsmakler ist nach diesem Gesetz, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt. Vom Versicherer oder einem Versicherungsvertreter ist er dabei nicht betraut. Auftraggeber bist du. Worin sich Makler und Vertreter unterscheiden, zeigt unser Beitrag zu Makler und Vertreter.

Wie eine Vollmacht entsteht — und was „formfrei” wirklich heißt

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung. Adressat ist der zu Bevollmächtigende oder der Dritte, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Übersetzt heißt das: Du kannst es dem Makler sagen oder dem Versicherer.

Hier sitzt ein Missverständnis, das sich hartnäckig hält. Die Grundregel zur Form steht in demselben Gesetz. Die Erklärung braucht nicht die Form, die für das Geschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Das ist etwas anderes als „eine Vollmacht geht immer mündlich”.

Soweit wir sehen, arbeiten Makler deshalb mit einer Urkunde. Dasselbe Gesetz knüpft an sie an mehreren Stellen Folgen. Betroffen sind ihre Aushändigung, ihre Vorlage beim Dritten und ihre Rückgabe. Darauf kommen wir weiter unten zurück.

Was dein Makler mit der Vollmacht tun kann

Wie weit eine Vollmacht reicht, steht in ihrem Text. Einen Katalog erlaubter Handlungen gibt das Bürgerliche Gesetzbuch dafür nicht vor. Deshalb lohnt sich der Blick auf den Umfang, bevor du unterschreibst.

Zwei Grenzen zieht das Gesetz dagegen selbst. Die erste ist die Vertretungsmacht. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch wirkt grundsätzlich für und gegen dich, was innerhalb von ihr in deinem Namen erklärt wird. Die zweite steht im Versicherungsvertragsgesetz und betrifft deine Gesundheitsdaten.

Was dein Makler für dich übernimmt, steht im Maklervertrag, nicht in der Vollmacht. Welche Auftragsvorschriften auf einen Dienst- oder Werkvertrag mit Geschäftsbesorgung entsprechend anzuwenden sind, zählt das Bürgerliche Gesetzbuch einzeln auf. Das gilt, soweit in jenem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt ist. In dieser Aufzählung stehen die Auskunftspflicht und die Pflicht zur Herausgabe. Ob dein Vertrag darunter fällt, steht in ihm.

Deine Gesundheitsdaten stehen auf einem anderen Blatt

Für Gesundheitsdaten reicht eine allgemeine Vollmacht nicht. Das Versicherungsvertragsgesetz adressiert hier den Versicherer, nicht den Makler. Es zieht dafür eine doppelte Schranke.

Zum einen den Adressatenkreis. Erheben darf der Versicherer personenbezogene Gesundheitsdaten nach diesem Gesetz nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten. Dazu kommen Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen. Auch Berufsgenossenschaften und Behörden gehören zu diesem Kreis.

Zum anderen die Voraussetzungen. Zulässig ist die Erhebung nach demselben Gesetz nur unter einer weiteren Bedingung. Die Kenntnis der Daten muss für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich sein. Dazu muss die betroffene Person eine Einwilligung erteilt haben.

Drei Rechte gibt dir dasselbe Gesetz dabei an die Hand:

  • Unterrichtung: Vor einer solchen Erhebung ist die betroffene Person zu unterrichten.
  • Widerspruch: Sie kann der Erhebung widersprechen.
  • Einzelfreigabe: Sie kann jederzeit verlangen, dass eine Erhebung nur nach Einwilligung in die einzelne Erhebung erfolgt.

Auf diese Rechte ist sie nach demselben Gesetz hinzuweisen. Auf das Widerspruchsrecht wird bei der Unterrichtung hingewiesen.

Beratung und Dokumentation ersetzt die Vollmacht nicht

Die Pflichten des Maklers sind ein eigenes Thema. Sie stehen im Versicherungsvertragsgesetz und gelten neben der Vollmacht. Aus unserer Sicht sind sie der eigentliche Hebel, wenn später etwas schiefgeht.

Der Rat braucht eine breite Grundlage. Dafür nennt dieses Gesetz zwei Größen: auf dem Markt angebotene Versicherungsverträge und Versicherer. Von beiden hat der Makler seinem Rat eine hinreichende Zahl zu Grunde zu legen. So soll er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung abgeben können, welcher Vertrag für deine Bedürfnisse geeignet ist.

Eine Ausnahme nennt dieses Gesetz dazu. Sie greift, soweit er dich im Einzelfall vor deiner Vertragserklärung ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist. Diese Ausnahme ist der Grund, nach der Auswahl zu fragen.

Dazu kommt die Beratung selbst. Sie setzt laut diesem Gesetz einen Anlass voraus. Anlass gibt die Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder deine Person und deine Situation. Soweit er besteht, hat der Vermittler dich nach deinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen.

Beim Fragen bleibt es nicht. Nach demselben Gesetz hat der Vermittler dich zu beraten und die Gründe für jeden Rat zu einer bestimmten Versicherung anzugeben. Dabei ist ein angemessenes Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und deiner Prämie zu berücksichtigen.

Verletzt er eine dieser beiden Pflichten, ist er nach demselben Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Ersetzt wird der Schaden, der dir daraus entsteht. Laut Versicherungsvertragsgesetz gilt das nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Ein Verzicht ist möglich — aber nicht im Kleingedruckten. Auf Beratung oder Dokumentation kannst du laut diesem Gesetz durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten. Darin muss der Vermittler dich ausdrücklich auf einen Nachteil hinweisen. Ein Verzicht kann sich nachteilig darauf auswirken, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Bei einem Fernabsatzvertrag genügt nach demselben Gesetz die Textform.

Wie du die Vollmacht widerrufst — und wer davon erfahren muss

Das Erlöschen der Vollmacht bestimmt sich nach dem Rechtsverhältnis, das ihrer Erteilung zugrunde liegt. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Vollmacht ist nach demselben Gesetz auch bei Fortbestehen dieses Rechtsverhältnisses widerruflich. Das gilt, sofern sich daraus nichts anderes ergibt. Für die Erklärung des Widerrufs gilt die Regel zur Erteilung entsprechend.

Der Adressat entscheidet über die Wirkung. Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, bleibt sie diesem gegenüber nach diesem Gesetz in Kraft. Sie endet ihm gegenüber erst, wenn ihm das Erlöschen vom Vollmachtgeber angezeigt wird. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch greift das nicht, wenn der Dritte das Erlöschen beim Geschäft kennt oder kennen muss.

Praktisch heißt das: Hast du die Vollmacht beim Versicherer eingereicht, geht die Nachricht auch dorthin. Beim Maklerwechsel sagst du beiden Seiten Bescheid. Wie dieser Ablauf insgesamt aussieht, steht in unserem Beitrag zum Versicherungsmakler wechseln.

Drei Situationen, in denen die Urkunde plötzlich zählt

Dein Makler kündigt eine Police in deinem Namen

Eine Kündigung ist aus unserer Sicht ein einseitiges Rechtsgeschäft. Nimmt ein Bevollmächtigter es gegenüber einem anderen vor, kann es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unwirksam sein. Dafür müssen zwei Dinge zusammenkommen. Er legt keine Vollmachtsurkunde vor, und der andere weist das Geschäft aus diesem Grund unverzüglich zurück.

Eine Gegenausnahme gibt dasselbe Gesetz dazu. Ausgeschlossen ist die Zurückweisung, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Aus unserer Sicht heißt das: Eine wirksam zurückgewiesene Kündigung beendet deinen Vertrag nicht.

Du hast die Urkunde dem Makler ausgehändigt

Zwei Schritte stellt das Bürgerliche Gesetzbuch hier gleich. Der Vollmachtgeber händigt dem Vertreter eine Vollmachtsurkunde aus, und der Vertreter legt sie dem Dritten vor. Das steht einer besonderen Mitteilung der Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber gleich.

Die Urkunde wirkt dann weiter. Die Vertretungsmacht bleibt nach diesem Gesetz bestehen, bis die Urkunde dem Vollmachtgeber zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird. Auch das greift laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht, wenn der Dritte das Erlöschen beim Geschäft kennt oder kennen muss.

Deshalb gehört die Rückgabe zum Abschluss dazu. Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte sie dem Vollmachtgeber zurückzugeben, sagt dasselbe Gesetz. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

Dein Makler soll für beide Seiten handeln

Soweit wir sehen, enthalten Vollmachtsformulare manchmal eine Erlaubnis zum Geschäft mit sich selbst. Dafür gibt es einen Grund.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist dem Vertreter ein solches Geschäft grundsätzlich verwehrt. Im Namen des Vertretenen kann er es nicht mit sich im eigenen Namen vornehmen. Ebenso nicht als Vertreter eines Dritten. Das gilt, soweit ihm nicht ein anderes gestattet ist und das Geschäft nicht ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

Eine solche Erlaubnis ist also kein Fehler im Formular. Sie ist eine bewusste Erweiterung. Und ein Punkt, nach dem du fragen darfst.

Vier Punkte, die du vor dem Unterschreiben suchst

Keiner davon braucht juristische Vorbildung. Sie stehen im Papier oder sie stehen nicht drin:

  • Reichweite: Welche Handlungen nennt der Text, und ist der Abschluss neuer Verträge dabei?
  • Selbsteintritt: Erlaubt die Vollmacht ausdrücklich das Geschäft mit sich selbst?
  • Gesundheitsdaten: Steht die Einwilligung dafür getrennt, mit eigenem Datum und eigener Unterschrift?
  • Beratungsverzicht: Ist irgendwo ein Verzicht auf Beratung oder Dokumentation eingebaut?

Beim letzten Punkt hilft die Formvorschrift. Ein wirksamer Verzicht braucht nach dem Versicherungsvertragsgesetz eine gesonderte Erklärung, schriftlich oder im Fernabsatz in Textform. Darin muss der ausdrückliche Hinweis auf den Nachteil stehen.

Eine Erlaubnis zum Geschäft mit sich selbst ist dabei nicht automatisch nachteilig. Aus unserer Sicht beschleunigt sie Abläufe. Du solltest nur wissen, dass sie da ist.

Was du vor der Unterschrift ohnehin bekommst

Zwei Dinge musst du nicht erfragen. Die Zulassung ist das erste davon. Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will, braucht nach der Gewerbeordnung eine Erlaubnis. Zuständig ist dafür die Industrie- und Handelskammer. Das gilt nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen jener Vorschrift.

Dazu kommt die Erstinformation. Nach der Versicherungsvermittlungsverordnung sind dir beim ersten Geschäftskontakt Name, betriebliche Anschrift und der Vermittlerstatus mitzuteilen. Ebenso der Registereintrag und die Information, wie sich dieser überprüfen lässt. Dazu gehört, ob eine Beratung angeboten wird und welche Art der Vergütung anfällt. Mitzuteilen ist das in der dafür vorgeschriebenen Form.

Unsere Angaben dazu stehen auf der Seite Erstinformation. Lesen kannst du sie vor jedem Termin.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Drei Fragen bleiben hier offen, weil sie woanders hingehören. Wie der Wechsel von einem Makler zum nächsten praktisch abläuft, steht im Beitrag zum Versicherungsmakler wechseln. Was in einem laufenden Mandat jährlich geprüft wird, zeigt der Beitrag zum jährlichen Versicherungscheck. Und ob eine konkrete Klausel in deiner Vollmacht wirksam ist, beurteilt kein Blogartikel, sondern eine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Der nächste Schritt

Du musst die Vollmacht nicht am Küchentisch allein entschlüsseln. Im Erstgespräch kannst du jeden Punkt ansprechen, der dir unklar ist. Wie der Start bei uns abläuft, zeigt die Seite So wirst du Kunde.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Bequem von zu Hause aus oder bei uns vor Ort. Erstgespräch buchen — fester Ansprechpartner inklusive.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Muss eine Maklervollmacht schriftlich sein?

Die Grundregel zur Form steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Erklärung braucht nicht die Form, die für das Geschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Eine allgemeine Formfreiheit ist das nicht. Soweit wir sehen, arbeiten Makler mit einer Urkunde, weil dasselbe Gesetz an ihre Vorlage und Rückgabe Folgen knüpft.

Kann ich die Vollmacht einschränken?

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keinen Katalog vor; wie weit eine Vollmacht reicht, ergibt sich aus ihrem Text. Für Gesundheitsdaten gilt zusätzlich das Versicherungsvertragsgesetz. Nach diesem Gesetz kann die betroffene Person der Erhebung widersprechen. Sie kann jederzeit verlangen, dass eine Erhebung nur nach Einwilligung in die einzelne Erhebung erfolgt.

Was passiert mit der Vollmachtsurkunde, wenn ich den Makler wechsle?

Nach dem Erlöschen der Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde dem Vollmachtgeber zurückzugeben, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm dabei nicht zu.

Inhalt
  1. Vollmacht und Maklervertrag: zwei Papiere, zwei Regelwerke
  2. Wie eine Vollmacht entsteht — und was „formfrei” wirklich heißt
  3. Was dein Makler mit der Vollmacht tun kann
  4. Deine Gesundheitsdaten stehen auf einem anderen Blatt
  5. Beratung und Dokumentation ersetzt die Vollmacht nicht
  6. Wie du die Vollmacht widerrufst — und wer davon erfahren muss
  7. Drei Situationen, in denen die Urkunde plötzlich zählt
  8. Vier Punkte, die du vor dem Unterschreiben suchst
  9. Was du vor der Unterschrift ohnehin bekommst
  10. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  11. Der nächste Schritt
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