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Finanzhaus Südbaden

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Kaufnebenkosten-Rechner Baden-Württemberg

Mit dem Kaufnebenkosten-Rechner für Baden-Württemberg überschlägst du, was beim Immobilienkauf zum Kaufpreis dazukommt. Er rechnet Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler zusammen. Notar- und Grundbuchgebühren folgen der gesetzlichen Gebührentabelle.

Deine Angaben

Der Kaufpreis laut Kaufvertrag. Höhere Beträge kannst du direkt eintippen.

Den Satz legt das Land Baden-Württemberg fest. Prüf den aktuellen Satz bei deinem Finanzamt oder Notar und pass ihn hier an, falls er abweicht.

Kaufst du über einen Makler?

Trag den Satz ein, den du laut Exposé oder Maklervertrag zahlst – in Prozent vom Kaufpreis, einschließlich Umsatzsteuer. Der Startwert ist nur ein Beispiel.

Finanzierst du mit Darlehen und Grundschuld?

Dann kommen Notar- und Grundbuchgebühren für die Grundschuld dazu. Der Rechner setzt die Grundschuld in Höhe deines Darlehens an.

Der Betrag, über den die Grundschuld bestellt wird. Der Startwert ist nur ein Beispiel.

Dein Ergebnis

Kaufnebenkosten insgesamt

–

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Grunderwerbsteuer
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Notar (inkl. Umsatzsteuer)
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Grundbuchamt
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Maklerprovision
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Anteil am Kaufpreis
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Kaufpreis plus Nebenkosten
–
Ergebnis im Erstgespräch einordnen

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Woraus sich deine Kaufnebenkosten zusammensetzen
Werte als Tabelle
Woraus sich deine Kaufnebenkosten zusammensetzen
Posten Betrag

So rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner

Die Grunderwerbsteuer berechnet sich aus dem Kaufpreis und dem Steuersatz des Landes. Den Satz trägst du selbst ein. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet, so wie es das Grunderwerbsteuergesetz vorsieht.

Notar und Grundbuchamt rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Jede Tätigkeit hat dort einen festen Gebührensatz, zum Beispiel 2,0 für die Beurkundung des Kaufvertrags. Dieser Satz wird mit einer Gebühr aus der gesetzlichen Tabelle B malgenommen. Wie hoch sie ist, hängt vom Kaufpreis ab, bei der Grundschuld vom Darlehensbetrag. Auf die Notargebühren kommt Umsatzsteuer, auf die Gebühren des Grundbuchamts nicht.

Die Maklerprovision rechnet der Rechner nur mit dem Satz, den du eingibst. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Teilung. Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler beide, „so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten“ (§ 656c Abs. 1 BGB). Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, muss sie „zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet“ bleiben, wenn die andere Seite etwas übernehmen soll (§ 656d Abs. 1 BGB).

Was das Ergebnis zeigt – und was nicht

Typische Posten, nicht jede Rechnung

Der Rechner nimmt die üblichen Schritte eines Kaufs an. Dein Vertrag kann weitere Tätigkeiten des Notars auslösen, etwa Treuhandaufträge oder die Löschung alter Grundschulden.

Ohne Auslagen

Notare berechnen zusätzlich Auslagen, zum Beispiel für Post, Kopien und Grundbuchabrufe. Diese Beträge hängen vom Einzelfall ab und fehlen hier.

Steuersatz prüfen

Den Grunderwerbsteuersatz gibst du selbst ein. Maßgeblich ist der Satz, den das Land zum Zeitpunkt deines Kaufs festgelegt hat.

Nebenkosten und Finanzierung zusammen denken

Kaufnebenkosten kommen zum Kaufpreis dazu. Für deine Planung lohnt es sich deshalb aus unserer Sicht, sie von Anfang an mit einzurechnen. Die Baufinanzierung selbst begleitet unser externer Finanzierungspartner. Mehr dazu findest du auf unserer Seite zur Baufinanzierung. Suchst du noch eine Immobilie, schau auf die Seite Immobilienmakler. Wer was bezahlt und wann welcher Betrag fällig wird, erklärt unser Artikel Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg. Weitere Rechner findest du in der Übersicht aller Rechner.

Kostenfrei und unverbindlich: Lass uns über dein Ergebnis sprechen.

Ein Rechner zeigt ein Beispiel. Im Erstgespräch ordnen wir ein, was die Zahl für deine Situation bedeutet. Ohne Vertriebsdruck und ohne Vorbereitung von deiner Seite.

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