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Krankengeld-Rechner
Mit dem Krankengeld-Rechner siehst du, wie viel Krankengeld du als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer bekommen würdest. Du trägst dein Brutto und dein Netto ein. Der Rechner zeigt das Krankengeld pro Tag und pro Monat, die Abzüge und die Lücke zu deinem bisherigen Netto.
Dein Ergebnis
Netto-Krankengeld pro Monat
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- Krankengeld pro Kalendertag, brutto
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- Krankengeld pro Monat, brutto
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- Abzug Rentenversicherung
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- Abzug Arbeitslosenversicherung
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- Abzug Pflegeversicherung
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- Abzüge pro Monat zusammen
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- Lücke zu deinem Netto pro Monat
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So rechnet der Krankengeld-Rechner
Laut Sozialgesetzbuch richtet sich das Krankengeld nach deinem Regelentgelt. Bei einem Monatsgehalt ist das ein Dreißigstel deines laufenden Bruttos. Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate kommen laut Gesetz mit einem Dreihundertsechzigstel dazu. Das gilt nur für den Teil, auf den Beiträge zur Krankenversicherung fielen.
Das Krankengeld beträgt laut Sozialgesetzbuch 70 Prozent des Regelentgelts. Es darf aber höchstens 90 Prozent deines Nettoentgelts erreichen. Außerdem darf es dein laufendes Netto pro Tag nicht übersteigen. Der Rechner nimmt den kleinsten dieser drei Werte.
Das Regelentgelt zählt laut Sozialgesetzbuch nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt sie 2026 bei 193,75 Euro pro Tag. Rechnerisch ergibt das höchstens 135,63 Euro Krankengeld pro Tag vor Abzügen. Für einen ganzen Monat setzt das Gesetz 30 Tage an.
Was vom Krankengeld abgeht
Auch während du Krankengeld bekommst, laufen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung weiter. Laut Sozialgesetzbuch trägst du davon die Hälfte, soweit die Beiträge auf das Krankengeld entfallen. Den Rest trägt deine Krankenkasse.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt laut Deutscher Rentenversicherung 2026 bei 18,6 Prozent. Zur Arbeitslosenversicherung sind es laut Gesetz 2,6 Prozent. Zur Pflegeversicherung sind es laut Verordnung 3,6 Prozent. Ohne Kinder kommt laut Gesetz ab 23 Jahren ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu, den du allein trägst.
Auf das Krankengeld selbst zahlst du laut Sozialgesetzbuch keine Beiträge zur Krankenversicherung. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen laut Gesetz Abschläge beim Pflegebeitrag. Diese Abschläge rechnet der Rechner nicht ein.
Wann und wie lange es Krankengeld gibt
Bist du ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen weiter. Diesen Anspruch hast du laut Gesetz nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis. Solange du laufendes, beitragspflichtiges Gehalt erhältst, ruht laut Sozialgesetzbuch der Anspruch auf Krankengeld, Einmalzahlungen ausgenommen.
Wegen derselben Krankheit gibt es laut Sozialgesetzbuch höchstens 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren. Zeiten, in denen der Anspruch ruht, zählen dabei mit. Die Wochen der Entgeltfortzahlung gehören also zu diesen 78 Wochen.
Grenzen der Rechnung
Nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer
Bist du privat krankenversichert oder selbstständig, gilt diese Rechnung nicht. Für dich gelten eigene Regeln, die der Rechner nicht abbildet.
Werte für 2026
Der Rechner nutzt die Grenzen und Beitragssätze für 2026. Für 2027 hat der Gesetzgeber bereits neue Regeln beschlossen. Dazu gehört ein anderes Krankengeld, wenn das Arbeitsverhältnis während der Krankheit endet.
Monatsgehalt, keine Sonderfälle
Der Rechner geht von einem festen Monatsgehalt aus. Stundenlohn, Minijob und Übergangsbereich bildet er nicht ab.
Dein Netto als Eingabe
Der Rechner berechnet dein Netto nicht selbst. Er nimmt den Betrag, den du einträgst. Nimm am besten deine letzte Gehaltsabrechnung zur Hand.
Keine Steuern, keine Zuschüsse
Steuerliche Folgen des Krankengelds rechnet der Rechner nicht. Zuschüsse deines Arbeitgebers aus Tarif- oder Arbeitsvertrag kennt er ebenfalls nicht.
Kein Bescheid
Das Ergebnis ist eine Beispielrechnung. Wie viel du tatsächlich bekommst, legt deine Krankenkasse fest.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Wie hoch ist das Krankengeld?
Laut Sozialgesetzbuch beträgt das Krankengeld 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttos, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es darf aber höchstens 90 Prozent deines Nettoentgelts erreichen. Zusätzlich darf es dein laufendes Netto nicht übersteigen.
Gibt es einen Höchstbetrag beim Krankengeld?
Ja, laut Sozialgesetzbuch zählt dein Entgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt sie 2026 bei 193,75 Euro pro Kalendertag. Daraus ergeben sich rechnerisch höchstens 135,63 Euro Krankengeld pro Tag vor Abzügen.
Was wird vom Krankengeld abgezogen?
Laut Sozialgesetzbuch zahlst du die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die auf das Krankengeld entfallen. Ohne Kinder kommt laut Gesetz ab 23 Jahren ein Zuschlag zur Pflegeversicherung dazu. Beiträge zur Krankenversicherung fallen laut Gesetz nicht an.
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Bist du ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig, zahlt dein Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen weiter. Solange du laufendes, beitragspflichtiges Gehalt erhältst, ruht laut Sozialgesetzbuch der Anspruch auf Krankengeld, Einmalzahlungen ausgenommen. Danach zahlt deine Krankenkasse.
Wie lange gibt es Krankengeld?
Laut Sozialgesetzbuch gibt es Krankengeld wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Zeiten, in denen der Anspruch ruht, zählen dabei mit. Dazu gehören auch die Wochen der Entgeltfortzahlung.
Wenn die Krankheit länger dauert
Krankengeld gibt es wegen derselben Krankheit nur für eine begrenzte Zeit. Was danach fehlen würde, überschlägst du mit dem BU-Bedarfsrechner. Wie viel du bis zur Rente verdienst, zeigt dir der Arbeitskraft-Rechner. Mehr zur Absicherung findest du auf unserer Seite zur BU-Beratung. Weitere Rechner findest du in der Übersicht aller Rechner.
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