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Verzugszinsen-Rechner
Mit diesem Rechner kannst du Verzugszinsen berechnen, taggenau und aufgeteilt nach Halbjahren. Du gibst die offene Forderung, den Verzugsbeginn und das Enddatum ein. Den Basiszinssatz trägst du selbst ein, auf Wunsch für jedes Halbjahr einzeln. Ob überhaupt Verzug vorliegt, prüft der Rechner nicht.
Dein Ergebnis
Verzugszinsen gesamt
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- Zinstage
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- Forderung plus Zinsen
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- Verzugszinssatz im letzten Abschnitt
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- Pauschale (getrennt, nicht in den Zinsen)
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Zinsen im Zeitverlauf anzeigen
Ein Abschnitt je Halbjahr, weil sich der Basiszinssatz laut Gesetz zum 1. Januar und 1. Juli ändern kann.
| Zeitraum | Tage | Basiszinssatz | Verzugszinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| Summe | – | – |
So rechnet der Rechner
Zuerst zählt der Rechner die Tage vom Verzugsbeginn bis zum Enddatum. Dann teilt er diesen Zeitraum an jedem 1. Januar und 1. Juli. Für jeden Abschnitt gilt der Basiszinssatz dieses Halbjahrs plus der Aufschlag.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt der Aufschlag grundsätzlich 5 Prozentpunkte. Ohne Verbraucher sind es bei Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte. Je Abschnitt ergibt sich: Forderung mal Zinssatz mal Tage geteilt durch 365. Die Summe aller Abschnitte sind die Verzugszinsen.
Ein Beispiel mit den Startwerten zeigt den ersten Abschnitt vom 1. April bis 30. Juni. Dort ergeben 5.000 Euro, 7 Prozent Verzugszinssatz und 91 Tage rechnerisch 87,26 Euro. Der Satz von 2 Prozent Basiszins ist dabei nur ein Platzhalter.
Was das Ergebnis zeigt – und was nicht
Kein Rechtsrat
Ob und ab wann Verzug vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Der Rechner nimmt dein Datum als gegeben. Eine rechtliche Einschätzung gehört in eine Rechtsberatung, die wir nicht leisten.
Basiszinssatz von dir
Der Rechner kennt die Basiszinssätze nicht selbst. Das Ergebnis stimmt nur, wenn du für jedes Halbjahr den richtigen Satz einträgst.
Zählweise der Tage
Gerechnet wird mit Enddatum minus Verzugsbeginn. Andere Zählweisen können um einen Tag abweichen.
Nur eine Forderung
Teilzahlungen und mehrere Rechnungen bildet der Rechner nicht ab. Bei einer Teilzahlung rechnest du die Abschnitte einzeln.
Pauschale im Sonderfall
Laut Gesetz hängt die Pauschale daran, dass der Schuldner kein Verbraucher ist. Der Rechner zeigt sie nur im reinen Unternehmensgeschäft. Andere Konstellationen prüft er nicht.
Keine weiteren Kosten
Mahngebühren sowie Inkasso- oder Anwaltskosten rechnet der Rechner nicht. Auch höhere vertragliche Zinsen bildet er nicht ab.
Weitere Rechner rund um Kredit und Zinsen
Was ein Kredit im Monat kostet, zeigt der Kreditrate-Rechner. Die Dauer der Rückzahlung rechnet der Kreditlaufzeit-Rechner, den Zinssatz aus Rate und Laufzeit der Kreditzins-Rechner. Was nach einigen Jahren noch offen ist, zeigt der Restschuld-Rechner. Was ein überzogenes Konto kostet, rechnet der Dispo-Rechner. Alle Werkzeuge findest du in der Übersicht aller Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechnet der Rechner die Verzugszinsen?
Er teilt den Zeitraum vom Verzugsbeginn bis zum Enddatum in Halbjahre. Für jeden Abschnitt rechnet er Forderung mal Verzugszinssatz mal Tage geteilt durch 365, auf Wunsch durch die tatsächlichen Tage des Jahres. Laut § 288 BGB ist der Verzugszinssatz der Basiszinssatz plus 5 oder 9 Prozentpunkte. Die Zinsen aller Abschnitte werden addiert.
Warum teilt der Rechner den Zeitraum in Halbjahre?
Laut § 247 BGB verändert sich der Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres. Darum kann jedes Halbjahr einen anderen Satz haben. In den erweiterten Eingaben trägst du für jedes Halbjahr den passenden Basiszinssatz ein.
Wie hoch ist der Verzugszinssatz?
Laut § 288 BGB beträgt er für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucher sind es für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Woher bekomme ich den Basiszinssatz?
Laut § 247 BGB gibt die Deutsche Bundesbank den geltenden Basiszinssatz im Bundesanzeiger bekannt. Der Rechner enthält keine eigene Tabelle. Trag den Satz für deinen Zeitraum selbst ein. Der Startwert ist nur ein Platzhalter.
Rechnet der Rechner Zinsen auf Zinsen?
Nein. Laut § 289 BGB sind von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten. Der Rechner verzinst darum nur die Forderung selbst.
Wann kommt die Pauschale von 40 Euro dazu?
Laut § 288 Abs. 5 BGB hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug Anspruch auf 40 Euro Pauschale. Voraussetzung ist, dass der Schuldner kein Verbraucher ist. Der Rechner zeigt sie nur bei der Auswahl ohne Verbraucher und mit Entgeltforderung, getrennt von den Zinsen.
Ab wann ist jemand im Verzug?
Das regelt § 286 BGB, zum Beispiel über eine Mahnung. Ob und ab welchem Tag in deinem Fall Verzug vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Der Rechner prüft das nicht. Er rechnet mit dem Datum, das du eingibst.
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