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Finanzhaus Südbaden

Unabhängiger Versicherungsmakler vs. Versicherungsvertreter: der Unterschied

Tian von Dziembowski 4 Minuten Lesezeit

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Beide vermitteln Versicherungen. Beide beraten. Trotzdem ist der Unterschied zwischen einem unabhängigen Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter kein Detail. Er entscheidet, in wessen Auftrag jemand handelt.

Beide Rollen sind zulässig und gesetzlich geregelt. Du solltest nur wissen, welche vor dir sitzt.

Der Kern in einem Satz

Der Versicherungsvertreter ist von einem Versicherer betraut. Der Versicherungsmakler ist von dir betraut.

Alles Weitere folgt aus diesem einen Punkt.

Was das Gewerberecht regelt: § 34d GewO

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer (§ 34d Abs. 1 GewO).

Wichtig ist der zweite Teil dieser Norm. Die Erlaubnis muss ausweisen, ob sie für einen Versicherungsvertreter oder für einen Versicherungsmakler erteilt wurde. Der Status steht also schwarz auf weiß in einem behördlichen Dokument.

§ 34d GewO ist Gewerberecht. Es regelt Erlaubnis, Registrierung und Aufsicht — nicht deinen Vertrag.

Was das Vertragsrecht regelt: § 59 VVG

Die zweite Ebene ist das Versicherungsvertragsgesetz. Dort stehen die Begriffe für das Verhältnis zwischen dir und dem Vermittler.

Versicherungsmakler ist nach § 59 Abs. 3 VVG, wer die Vermittlung gewerbsmäßig für den Auftraggeber übernimmt — ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Der Versicherungsvertreter ist umgekehrt genau von einem Versicherer betraut (§ 59 Abs. 2 VVG).

Diese beiden Ebenen werden oft verwechselt. Merke dir: § 34d GewO klärt die Erlaubnis, § 59 VVG klärt die Rolle im Vertrag.

Die Pflichten des Maklers stehen im Gesetz

Ein Makler darf nicht einfach ein Produkt vorschlagen. Er muss seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und von Versicherern zugrunde legen (§ 60 Abs. 1 VVG).

Dazu kommen Beratungs- und Dokumentationspflichten (§ 61 VVG). Du bekommst also nachvollziehbar aufgeschrieben, warum eine Empfehlung so ausfällt.

Verletzt ein Vermittler diese Pflichten, haftet er dir auf Schadensersatz (§ 63 VVG). Genau deshalb hat ein Makler eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Wo der Unterschied im Alltag auffällt

FrageVersicherungsmaklerVersicherungsvertreter
Auftraggeberdu als Kund:inein Versicherer
Produktauswahlbreiter Markt (§ 60 Abs. 1 VVG)Produkte des vertretenen Hauses
Haftung dir gegenübereigene Haftung (§ 63 VVG)in der Regel über den Versicherer
Erlaubnisals Makler erteilt (§ 34d Abs. 1 GewO)als Vertreter erteilt (§ 34d Abs. 1 GewO)

Das ist kein Qualitätsurteil. Ein guter Vertreter kennt sein Haus oft sehr genau. Er ist aber auf dieses Haus festgelegt.

So prüfst du den Status selbst

Du musst niemandem glauben. Es gibt ein öffentliches Register.

  1. Frag nach der Registernummer. Sie steht in der Erstinformation, die du beim ersten Geschäftskontakt bekommst.
  2. Schlag die Nummer im Vermittlerregister nach. Die Industrie- und Handelskammern führen es (§ 11a Abs. 1 GewO).
  3. Lies den ausgewiesenen Status: Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter.

Unsere eigenen Angaben stehen in unserer Erstinformation. Finanzhaus Südbaden ist dort als Versicherungsmakler mit der Registernummer D-924K-KB77V-52 geführt. Zuständige Aufsicht ist die IHK Südlicher Oberrhein.

Dazu kommt die gesetzlich geforderte Absicherung der Beratung. Unsere Vermögensschadenhaftpflicht besteht über die Hans John Versicherungsmakler GmbH. Die Deckungssumme beträgt 1,4 Mio. Euro.

Wer bezahlt eigentlich wen?

Auch als Makler werden wir in der Regel über eine Courtage vom Versicherer vergütet. Das steht der Unabhängigkeit nicht entgegen — wichtig ist, dass wir an keinen Versicherer gebunden sind.

Die Auswahl bleibt frei. Und die Pflicht aus § 60 Abs. 1 VVG gilt unabhängig davon, wer die Rechnung stellt.

Was du daraus mitnimmst

Frag nicht allgemein nach Unabhängigkeit. Frag konkret nach dem Status der Erlaubnis nach § 34d GewO.

Die erste Frage lässt sich freundlich beantworten. Die zweite lässt sich nachprüfen.

Wie wir arbeiten

Wir sind unabhängige Versicherungsmakler aus Südbaden — digital in den Abläufen, persönlich im Kontakt. Ein fester Ansprechpartner, ein digitaler Kundenordner, ein jährlicher Check.

Wie das konkret aussieht, zeigt unsere Seite dein digitaler persönlicher Versicherungsmakler. Einen Überblick über die Themen, die wir betreuen, gibt die Seite Versicherungen. Wie der Einstieg abläuft, steht unter So wirst du Kunde.

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Inhalt
  1. Der Kern in einem Satz
  2. Was das Gewerberecht regelt: § 34d GewO
  3. Was das Vertragsrecht regelt: § 59 VVG
  4. Die Pflichten des Maklers stehen im Gesetz
  5. Wo der Unterschied im Alltag auffällt
  6. So prüfst du den Status selbst
  7. Wer bezahlt eigentlich wen?
  8. Was du daraus mitnimmst
  9. Wie wir arbeiten
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