Beide vermitteln Versicherungen. Beide beraten. Trotzdem ist der Unterschied zwischen einem freien Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter kein Detail. Nach dem Gesetz entscheidet er, in wessen Auftrag jemand handelt.
Beide Rollen sind zulässig und gesetzlich geregelt. Du solltest nur wissen, welche vor dir sitzt.
Der Kern in einem Satz
Nach dem Gesetz ist der Versicherungsvertreter von einem Versicherer betraut. Der Versicherungsmakler ist von dir betraut.
Alles Weitere folgt aus diesem einen Punkt.
Was das Gewerberecht regelt: die Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt, braucht nach der Gewerbeordnung grundsätzlich eine Erlaubnis. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Eine Ausnahme macht das Gesetz für den gebundenen Vertreter. Er braucht keine eigene Erlaubnis, wenn er nur für einen Versicherer arbeitet oder für mehrere mit nicht konkurrierenden Produkten. Zusätzlich muss der Versicherer die uneingeschränkte Haftung für seine Vermittlung übernehmen.
Wichtig ist eine weitere Vorgabe der Gewerbeordnung. Die Erlaubnis muss ausweisen, ob sie für einen Versicherungsvertreter oder für einen Versicherungsmakler erteilt wurde. Der Status steht also schwarz auf weiß in einem behördlichen Dokument.
Diese Regeln der Gewerbeordnung sind Gewerberecht. Sie regeln Erlaubnis, Registrierung und Aufsicht — nicht deinen Vertrag.
Was das Vertragsrecht regelt: das Versicherungsvertragsgesetz
Die zweite Ebene ist das Versicherungsvertragsgesetz. Dort stehen die Begriffe für das Verhältnis zwischen dir und dem Vermittler.
Versicherungsmakler ist nach diesem Gesetz, wer die Vermittlung gewerbsmäßig für den Auftraggeber übernimmt — ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein. Der Versicherungsvertreter ist umgekehrt genau von einem Versicherer betraut.
Diese beiden Ebenen werden oft verwechselt. Merke dir: Die Gewerbeordnung klärt die Erlaubnis, das Versicherungsvertragsgesetz klärt die Rolle im Vertrag.
Die Pflichten des Maklers stehen im Gesetz
Ein Makler darf nicht einfach ein Produkt vorschlagen. Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet ihn, seinem Rat eine hinreichende Zahl von Verträgen und von Versicherern zugrunde zu legen. Davon darf er laut Gesetz nur abweichen, wenn er dich vor deiner Vertragserklärung ausdrücklich auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist.
Dazu kommen Beratungs- und Dokumentationspflichten aus demselben Gesetz. Du bekommst also nachvollziehbar aufgeschrieben, warum eine Empfehlung so ausfällt.
Verletzt ein Vermittler diese Pflichten, haftet er dir nach dem Versicherungsvertragsgesetz auf Schadensersatz. Das gilt laut Gesetz nur dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Genau deshalb verlangt die Gewerbeordnung von einem Makler eine Vermögensschadenhaftpflicht oder eine gleichwertige Garantie.
Wo der Unterschied im Alltag auffällt
| Frage | Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter |
|---|---|---|
| Auftraggeber | du als Kund:in | ein Versicherer |
| Produktauswahl | breiter Markt, vom Versicherungsvertragsgesetz verlangt | Produkte des vertretenen Hauses |
| Haftung dir gegenüber | eigene Haftung nach dem Versicherungsvertragsgesetz | in der Regel über den Versicherer |
| Erlaubnis | nach der Gewerbeordnung als Makler erteilt | als Vertreter erteilt, beim gebundenen Vertreter keine eigene |
Das ist kein Qualitätsurteil. Ein guter Vertreter kennt sein Haus oft sehr genau. Er ist aber auf dieses Haus festgelegt.
So prüfst du den Status selbst
Du musst niemandem glauben. Die Gewerbeordnung schreibt ein öffentliches Register vor.
- Frag nach der Registernummer. Sie steht in der Erstinformation. Die Versicherungsvermittlungsverordnung verlangt, dass du sie beim ersten Geschäftskontakt bekommst.
- Schlag die Nummer im Vermittlerregister nach. Die Industrie- und Handelskammern führen es laut Gewerbeordnung.
- Lies den ausgewiesenen Status: Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter.
Unsere eigenen Angaben stehen in unserer Erstinformation. Finanzhaus Südbaden ist dort als Versicherungsmakler mit der Registernummer D-924K-KB77V-52 geführt. Zuständige Aufsicht ist die IHK Südlicher Oberrhein.
Dazu kommt die gesetzlich geforderte Absicherung der Beratung. Unsere Vermögensschadenhaftpflicht besteht über die Hans John Versicherungsmakler GmbH. Die Deckungssumme beträgt 1,4 Mio. Euro.
Wer bezahlt eigentlich wen?
Auch als Makler werden wir in der Regel über eine Courtage vom Versicherer vergütet. Wichtig ist, dass wir an keinen Versicherer gebunden sind.
Die Auswahl bleibt frei. Und das Versicherungsvertragsgesetz macht die Pflicht zur hinreichenden Marktauswahl nicht davon abhängig, wer die Rechnung stellt.
Was du daraus mitnimmst
Frag nicht allgemein nach Unabhängigkeit. Frag konkret nach dem Status der Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
Die erste Frage lässt sich freundlich beantworten. Die zweite lässt sich nachprüfen.
Wie wir arbeiten
Wir sind freie Versicherungsmakler aus Südbaden — digital in den Abläufen, persönlich im Kontakt. Ein fester Ansprechpartner, ein digitaler Kundenordner, ein jährlicher Check.
Wie das konkret aussieht, zeigt unsere Seite dein digitaler persönlicher Versicherungsmakler. Einen Überblick über die Themen, die wir betreuen, gibt die Seite Versicherungen. Wie der Einstieg abläuft, steht unter So wirst du Kunde.
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