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Finanzhaus Südbaden

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Rechtsschutz

Unterstützung im Streitfall

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir mit dir, was deine Rechtsschutzversicherung im Einzelnen leistet. Als freie Versicherungsmakler: verständlich und ohne Vertriebsdruck.

Kostenfrei und unverbindlich · Bequem von zu Hause aus oder bei uns vor Ort

  • Vergleich am Markt, als freie Versicherungsmakler
  • Bedingungen gemeinsam lesen — Punkt für Punkt
  • Begleitung im Streitfall inklusive
Kugelschreiber von Finanzhaus Südbaden auf einem karierten Notizblock

Warum eine Rechtsschutzversicherung?

Ein rechtlicher Streit kommt oft unerwartet — im Job, im Straßenverkehr oder im Alltag. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt dich dabei, deine Interessen wahrzunehmen.

Wie weit sie dabei geht, hängt an den Bedingungen. Genau die gehen wir im Erstgespräch mit dir durch.

  • Ein Streit kommt unerwartet — im Job, im Verkehr, im Alltag
  • Welche Bausteine vereinbart sind — das steht in deinem Vertrag
  • Ein fester Ansprechpartner — auch im Streitfall
Kostenloses Erstgespräch buchen

Wobei wir dich unterstützen

Rechtsgebiete sortieren

Welche Bausteine vereinbart sind, gehen wir mit dir Punkt für Punkt durch.

Vereinbarten Umfang lesen

Der Zusatz „im vereinbarten Umfang" entscheidet. Wir schauen genau hin.

Wartezeit klären

Ob und ab wann ein Fall zählt, klären wir gemeinsam mit dir.

Im Streitfall dranbleiben

Ein fester Ansprechpartner begleitet dich — auch wenn es ernst wird.

Für wen ist das sinnvoll?

Aus unserer Sicht kann ein rechtlicher Streit praktisch jeden treffen. Ob eine Rechtsschutzversicherung zu dir passt, hängt von deiner Lebenssituation ab. Diese Punkte helfen dir bei der Einordnung.

Typische Situationen aus dem Alltag:

  • Du bist berufstätig und möchtest im Job abgesichert sein.
  • Du fährst regelmäßig Auto oder Motorrad.
  • Du wohnst zur Miete oder vermietest selbst.
  • Du kaufst häufig online ein oder schließt Verträge ab.
  • Du hast Kinder in Kita, Schule oder Ausbildung.
  • Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig.

Auch mit bestehendem Vertrag lohnt sich ein Blick hinein. Lebenssituationen ändern sich, alte Verträge oft nicht.

Unsicher, ob dein Rechtsschutz die richtigen Bausteine hat?

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Was abgesichert ist — und was nicht

Wofür die Rechtsschutzversicherung da ist

Das Versicherungsvertragsgesetz beschreibt die Aufgabe klar. Der Versicherer ist verpflichtet, die für die Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

Entscheidend ist der Zusatz „im vereinbarten Umfang". Er legt fest, was dein konkreter Vertrag leistet.

Genau deshalb lesen wir diesen Teil mit dir gemeinsam. Zwei Verträge können hier sehr unterschiedlich aussehen.

Was dein Vertrag im Einzelnen regelt

Was genau vereinbart ist, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Genau diese Fragen klären wir gemeinsam mit dir.

  • Welche Rechtsgebiete sind in deinem Vertrag eingeschlossen?
  • Prüf, welche Bausteine vereinbart sind.
  • Kläre, ob eine Wartezeit gilt.
  • Wer ist im Vertrag mitversichert?
  • Welche Selbstbeteiligung steht im Vertrag?
  • Wie läuft die Meldung eines Falls ab?

Nicht jeder Streit gehört in diesen Vertrag. Manches fällt in eine andere Absicherung oder bleibt außen vor. Wir grenzen das mit dir sauber ab, bevor du unterschreibst.

Was eine Rechtsschutzversicherung typischerweise abdeckt

Welche Streitfälle dein Vertrag trägt, regeln die Bedingungen deines Versicherers. Auch für die Rechtsschutzversicherung veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Musterbedingungen. Der Verband gibt sie unverbindlich zur freien Verwendung heraus, abweichende Vereinbarungen sind möglich. Aufgebaut sind sie nach Bausteinen, etwa für Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.

Nach diesen Musterbedingungen sind Beruf, Verkehr und Wohnen jeweils mit einem eigenen Baustein zu versichern. Im Privat-Rechtsschutz allein sind sie dort nicht enthalten. Prüf deshalb zuerst, welche Bausteine in deinem Versicherungsschein stehen.

Je nach Vereinbarung nennen die Musterbedingungen unter anderem diese Leistungsarten:

  • Schadenersatz: die Durchsetzung deiner eigenen Schadenersatzansprüche. Ansprüche, die zugleich auf einer Vertragsverletzung oder einem Recht an Grundstücken oder Gebäuden beruhen, gehören dort nicht dazu.
  • Arbeit: Streit aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wegen dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
  • Wohnen: Streit aus Miet- und Pachtverhältnissen, aus sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Dingliche Rechte wirken laut Musterbedingungen gegenüber jedermann, etwa das Eigentum. Deine Eigenschaft und das Objekt müssen dafür im Versicherungsschein stehen.
  • Verträge: Streit aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, etwa zwischen Käufer und Verkäufer. Angelegenheiten aus den Bereichen Schadenersatz, Arbeit oder Wohnen sind davon ausgenommen.
  • Sozial- und Steuergerichte: Streit vor deutschen Sozialgerichten sowie um Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Beides gilt dort erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
  • Familie und Erbe: Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwalts im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, erstattet der Versicherer dort insgesamt keine Kosten.

Auch was der Versicherer bezahlt, regeln die Musterbedingungen. Dazu gehört die Vergütung deines Anwalts, höchstens in Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Anwalts am Ort des zuständigen Gerichts. Dazu kommen die Gerichtskosten samt Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige. Die Kosten deines Gegners trägt er, wenn du sie nach gerichtlicher Festsetzung erstatten musst. Je Versicherungsfall zahlt er höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.

Die Verbraucherzentrale sieht in der Rechtsschutzversicherung eine Erleichterung beim Zugang zum Recht. Sie weist aber auch darauf hin, dass sie nicht jeden Rechtsstreit bezahlt. Aus unserer Sicht ist der Bausteinschnitt deshalb wichtiger als der Name des Tarifs.

Was oft vergessen wird

Aus unserer Beratung wissen wir, dass manche Punkte erst im Streitfall auffallen. Diese Fragen helfen dir, sie vorher in deinem eigenen Vertrag zu finden. Sie sagen nichts darüber, wie jeder einzelne Tarif geregelt ist.

Prüffragen an deinen Vertrag

  • Wartezeit: Ab wann gilt dein Schutz für die einzelnen Bausteine, und wo gibt es keine Wartezeit?
  • Alte Konflikte: Was gilt, wenn die Ursache eines Streits schon vor Vertragsbeginn liegt?
  • Vorverfahren: Trägt dein Vertrag Kosten schon im Widerspruchsverfahren, bevor es vor Gericht geht?
  • Ablehnung: Sieht dein Vertrag einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachterverfahren vor?
  • Familie, Erbe, Hausbau: Welche Rechtsgebiete nimmt dein Vertrag ganz aus, etwa Scheidung, Erbstreit oder Hausbau?
  • Geldanlagen: Wie behandelt dein Vertrag Streit rund um Kapitalanlagen?
  • Nebentätigkeit: Berührt eine kleine selbstständige Tätigkeit neben dem Job deinen Schutz?
  • Erwachsene Kinder: Bis wann bleiben volljährige Kinder in deinem Vertrag?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem einen Abgleich mit den Musterbedingungen des GDV. Die Bedingungen deines Versicherers sollten danach keine Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind. Diese Bestätigung solltest du dir laut Verbraucherzentrale schriftlich geben lassen.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Wir nennen hier bewusst keine Tarifnamen und keine Beiträge. Das gehört ins persönliche Gespräch und hängt an deiner Situation. Diese Kriterien helfen dir aber, Angebote sauber zu sortieren.

Vereinbarter Umfang

Er bestimmt, was dein Vertrag im Streitfall tatsächlich leistet. Prüf diesen Punkt besonders sorgfältig.

Eingeschlossene Rechtsgebiete

Prüf, welche Bausteine vereinbart sind. Nicht jeder Vertrag deckt dieselben Bereiche ab.

Wartezeit

Kläre, ob eine Wartezeit gilt. Sie entscheidet, ab wann ein Fall zählt.

Selbstbeteiligung

Kläre, welcher Eigenanteil vereinbart ist. Das gehört zur Entscheidung dazu, nicht nur der Beitrag.

Ablauf im Streitfall

Wie meldest du einen Fall, und wer begleitet dich dabei? Das zeigt sich erst, wenn es ernst wird.

Mitversicherte Personen

Kläre, wer namentlich im Vertrag steht. Familie und Haushalt werden unterschiedlich behandelt.

Wovon der Beitrag abhängt

Auch für den Rechtsschutz nennen wir keinen Beitrag und keine Spanne. Was du zahlst, ergibt sich aus mehreren Stellschrauben. Diese solltest du kennen, bevor du Angebote vergleichst.

Gewählte Bausteine

Laut Verbraucherzentrale lässt sich der Schutz über einzelne Pakete bedarfsgerecht und kostengünstig zusammenstellen. Sie rät, nicht unbedingt zum Rundumschutz zu greifen.

Selbstbeteiligung

Nach den Musterbedingungen zieht der Versicherer sie je Versicherungsfall von den Kosten ab, die er trägt. Soweit wir sehen, wirkt sich ihre Höhe auch auf den Beitrag aus.

Versicherungssumme

Soweit wir sehen, spielt auch die Höhe der vereinbarten Summe für den Beitrag eine Rolle. Welche Höhe zu dir passt, klären wir im Gespräch.

Berufliche Situation

Aus unserer Sicht verändert es den Zuschnitt, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest. Laut Verbraucherzentrale ist eine selbstständige Tätigkeit versichert, wenn ihr Kostenrisiko eingeschlossen ist und sie konkret im Versicherungsschein steht.

Mitversicherte Personen

Nach den Musterbedingungen sind im Privat-Rechtsschutz etwa dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner und deine minderjährigen Kinder mitversichert. Sonstige Lebenspartner müssen dort im Versicherungsschein genannt sein. Soweit wir sehen, beeinflusst der Kreis der Personen auch den Beitrag.

Begriffe kurz erklärt

Aus unserer Sicht entscheiden im Rechtsschutz oft einzelne Begriffe über den Schutz im Streitfall. Hier erklären wir die, die dir in Bedingungen und Angeboten begegnen können.

Versicherungsfall

Die Musterbedingungen setzen ihn grundsätzlich auf den Zeitpunkt, zu dem jemand gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder haben soll. Für einzelne Leistungsarten gelten dort eigene Zeitpunkte, etwa beim Schadenersatz. Geschützt bist du danach grundsätzlich nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn und vor Ende des Versicherungsschutzes eintritt.

Wartezeit

So heißt in den Musterbedingungen die erste Zeit nach Versicherungsbeginn. Tritt der Versicherungsfall darin ein, besteht dort kein Schutz. Für einige Leistungsarten machen die Musterbedingungen davon Ausnahmen. Wie lang sie in deinem Vertrag ist und wo sie gilt, steht in deinen Bedingungen.

Vorvertraglichkeit

Gemeint ist, dass die Ursache eines Streits vor dem Vertragsbeginn liegt. Ein Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit bedeutet laut Verbraucherzentrale, dass auch solche Streitfälle versichert sein können. Die meisten Versicherer setzen dafür nach ihrer Darstellung voraus, dass der Vertrag schon eine Mindestzeit besteht.

Stichentscheid

In dieser Variante der Musterbedingungen kannst du deinen Anwalt eine begründete Stellungnahme abgeben lassen. Das geschieht, wenn der Versicherer mangels hinreichender Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit ablehnt. Die Kosten der Stellungnahme trägt dort der Versicherer. Sie bindet beide Seiten, außer sie weicht offenbar erheblich von der Sach- oder Rechtslage ab. Dafür musst du deinen Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß unterrichten und die Beweismittel angeben, sonst entfällt der Schutz.

Schiedsgutachten

Lehnt der Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, kannst du in dieser Variante der Musterbedingungen ein Schiedsgutachterverfahren verlangen. Schiedsgutachter ist dort ein seit mindestens fünf Jahren zugelassener Rechtsanwalt. Ihn benennt der Präsident der Rechtsanwaltskammer, die für deinen Wohnsitz zuständig ist. Seine Entscheidung ist für den Versicherer verbindlich. War die Ablehnung berechtigt, trägst du die Kosten des Verfahrens und des Gutachters.

Zwei Berater von Finanzhaus Südbaden im Gespräch auf dem Sofa

So läuft die Beratung ab

1. Überblick

Wir sichten deinen bestehenden Vertrag und ordnen ihn ein.

2. Optimierung

Wir prüfen Lücken, Doppeltes und Preis-Leistung am Markt.

3. Betreuung

Ein Ansprechpartner, der dranbleibt — auch im Streitfall.

Einen Überblick über alle Bereiche findest du auf unserer Seite Versicherungen im Überblick. Wenn du alle Verträge auf einmal prüfen lassen willst, starte den kostenlosen Versicherungscheck.

Häufige Fragen zum Rechtsschutz

Kann ich meinen Anwalt selbst aussuchen?

Ja, das Versicherungsvertragsgesetz gibt dir dieses Recht. Du wählst aus dem Kreis der Anwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Vertrag trägt. Nach den Musterbedingungen wählt der Versicherer nur aus, wenn du das verlangst. Dasselbe gilt dort, wenn du keinen Anwalt benennst und ihm eine schnelle Beauftragung notwendig erscheint.

Was passiert, wenn der Versicherer meinen Fall ablehnt?

Verneint er seine Leistungspflicht wegen fehlender hinreichender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit, greift das Versicherungsvertragsgesetz. Dein Vertrag muss dann ein Gutachterverfahren oder ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit vorsehen. Darauf muss dich der Versicherer bei der Ablehnung hinweisen. Fehlt das Verfahren oder der Hinweis, gilt dein Rechtsschutzbedürfnis im Einzelfall als anerkannt.

Hilft mir der Rechtsschutz, wenn jemand Schadenersatz von mir fordert?

Nach den Musterbedingungen des GDV ist die Abwehr solcher Ansprüche keine Aufgabe der Rechtsschutzversicherung. Sie ordnen sie der Haftpflichtversicherung zu. Eine Ausnahme machen sie, wenn der Anspruch auf einer Vertragsverletzung beruht. Prüf deshalb, ob deine Privathaftpflicht diese Rolle übernimmt.

Mehr zur Privathaftpflicht

Kann ich einen Streit absichern, der sich schon abzeichnet?

Die Verbraucherzentrale hält es für wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt oder absehbar ist. Nach den Musterbedingungen kommt es darauf an, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Kläre deshalb, ob dein Vertrag einen Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit kennt. Sag uns offen, wenn schon etwas im Raum steht.

Brauche ich Rechtsschutz, wenn ich in der Gewerkschaft bin?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass du manche Leistungen aus anderer Quelle bekommen kannst. Gewerkschaftsmitglieder erhalten danach etwa Rechtsschutz bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis, für Mitglieder kostenlos. Für rechtliche Beratung nennt sie außerdem den Mieterbund und Grundeigentümervereine. Aus unserer Sicht lohnt es sich, solche Doppelungen vor dem Abschluss abzugleichen.

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Rund um den Rechtsschutz gibt es Fragen, die mehr Platz brauchen. In diesen Beiträgen gehen wir ihnen ausführlicher nach.

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Was Kunden über unsere Beratung sagen

5,0
142 Bewertungen

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten uns bei Google mit 5,0 von 5 Sternen – bei 142 Bewertungen.

M

Marcel Müller

vor 1 Woche

Sehr gute und kompetente Beratung von Kevin. Hat sich ausreichend Zeit genommen all meine Fragen und Bedenken auszuräumen. Kann ich mit besten Wissen und Gewissen weiterempfehlen.

C

Christian Pfeifer

vor 1 Woche

Sehr netter Kontakt, hat mir gut geholfen! Gerne wieder!

D

Dominik Pate

vor 2 Wochen

Tian hat von Anfang bis Ende einen perfekten Job gemacht und mich bestens beraten!

A

A F

vor 1 Monat

Wie schon so oft sehr gute und kompetente Beratung. Fühlen uns hier sehr gut betreut!

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