Welche Versicherungen braucht man wirklich? Die ehrliche Antwort hängt an deinem Leben, nicht an einer fertigen Liste. Zwei Verträge schreibt dir der Gesetzgeber vor. Über die übrigen entscheidest du weitgehend selbst.
Dieser Text zeigt dir die Reihenfolge, nach der wir sortieren. Er nennt keine Tarife und keine Beiträge. Das gehört ins Gespräch, nicht auf eine Website.
Die Frage, die über die Reihenfolge entscheidet
Aus unserer Sicht zählt nicht, wie wahrscheinlich ein Schaden ist. Entscheidend ist, was er dich kostet, wenn er eintritt. Ein kaputtes Handy tut weh und ist nach zwei Monaten vergessen. Ein Schaden in sechsstelliger Höhe trifft dich über Jahre.
Deshalb sortieren wir nach dem Existenzrisiko und nicht nach dem Preis. Zuerst kommt, was dich finanziell dauerhaft aus der Bahn wirft. Danach kommt, was unangenehm, aber tragbar ist. Zuletzt kommt, was vor allem bequem ist.
Diese Rangfolge ist eine Einordnung aus unserer Beratungspraxis. Sie ist keine Rechtsregel und ersetzt keine Prüfung deiner Verträge.
Zwei Versicherungen schreibt dir der Gesetzgeber vor
Zwei Verträge betreffen fast jeden Haushalt und stehen nicht zur Wahl. Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet jede Person mit Wohnsitz im Inland zu einer Krankheitskostenversicherung. Sie muss mindestens die Kosten ambulanter und stationärer Heilbehandlung erstatten.
Der zweite Pflichtvertrag hängt nicht an dir, sondern an deinem Fahrzeug. Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet den Halter eines Fahrzeugs mit regelmäßigem Standort im Inland zu einer Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und sonstige Vermögensschäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs.
Dieses Gesetz richtet sich allein an Fahrzeughalter. Eine allgemeine Versicherungspflicht für alle übrigen Sparten kennt es nicht.
Daneben hängen einzelne Berufe an eigenen Pflichtversicherungen. Nach der Gewerbeordnung wird uns als Versicherungsmaklern die Erlaubnis versagt, wenn wir keine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Für deinen privaten Alltag bleiben aber die beiden Verträge oben die entscheidenden.
Was eine Pflichtversicherung abdeckt und was nicht
Pflicht heißt nicht gleich vollständig abgesichert. Die Kfz-Haftpflicht deckt die Schäden, die der Gebrauch deines Fahrzeugs bei anderen verursacht. Dein eigenes Auto steht in dieser Pflicht nicht drin.
Für den eigenen Wagen braucht es einen zusätzlichen Vertrag. Ob der sich lohnt, hängt am Wert des Fahrzeugs und an deiner Rücklage. Die Sparte im Überblick findest du unter Kfz-Versicherung.
Bei der Krankenversicherung ist die Lage ganz ähnlich. Die gesetzliche Pflicht zielt auf die Erstattung ambulanter und stationärer Heilbehandlung. Was darüber hinausgehen soll, entscheidest am Ende du.
Warum die Privathaftpflicht direkt danach kommt
Für die private Haftpflicht gilt diese Pflicht nicht. Bei uns steht sie trotzdem gleich hinter den beiden Pflichtverträgen. Der Grund dafür steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Das Gesetz verpflichtet dich zum Schadensersatz, wenn du fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verletzt. Der Ersatz bemisst sich an dem Zustand, der ohne den Schaden bestünde. Der Umfang hängt damit am Schaden, nicht an einer vereinbarten Summe.
Genau darin liegt der Unterschied zu einer Sachversicherung. Ein zerstörtes Fahrrad ist ein überschaubarer Schaden. Eine dauerhafte Gesundheitsschädigung kann jemanden dagegen über Jahrzehnte begleiten. Was eine solche Police im Einzelnen leistet, steht auf unserer Seite zur Privathaftpflicht.
Was sich ändert, sobald Kinder im Haus sind
Viele Eltern gehen davon aus, dass jeder Schaden ihres Kindes automatisch reguliert wird. Das Haftungsrecht sieht das an einer Stelle anders. Wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden nicht verantwortlich.
Fehlt die Verantwortlichkeit des Kindes, bleibt nur der Blick auf die Eltern. Das Gesetz verpflichtet Aufsichtspflichtige zum Ersatz des Schadens, den die beaufsichtigte Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Diese Ersatzpflicht entfällt, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben.
Für Familien heißt das: Die Frage ist nicht nur, ob jemand versichert ist. Die Frage ist auch, wer überhaupt haftet.
Deine Arbeitskraft ist der Posten, den viele zu spät sehen
Nach den Pflichtverträgen und der Haftpflicht kommt bei uns die Arbeitskraft. Der Grund liegt in der gesetzlichen Rentenversicherung und ihrer Definition von Erwerbsminderung.
Das Gesetz fragt nicht nach deinem erlernten Beruf. Es fragt allein nach dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer dort noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, ist nicht erwerbsgemindert. Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt dabei ausdrücklich außer Betracht.
Volle Erwerbsminderung setzt voraus, dass du dort weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer weniger als sechs Stunden schafft. Dazu kommen Beitragszeiten: drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und die allgemeine Wartezeit.
Ein Dachdecker, der nicht mehr aufs Dach kann, erfüllt diese Hürde oft nicht. Am Schreibtisch wären sechs Stunden am Tag dagegen oft denkbar. Was eine eigene Absicherung dagegen leistet, erklärt unsere BU-Beratung.
Wann Hausrat und Wohngebäude an die Reihe kommen
Sachwerte kommen danach, weil sie ersetzbar sind. Eine ausgebrannte Küche ist teuer und ärgerlich. Sie beendet aber selten deine wirtschaftliche Existenz.
Ein Punkt verdient hier trotzdem deine Aufmerksamkeit. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, leistet der Versicherer nach dem Gesetz nur anteilig. Maßgeblich ist das Verhältnis der Summe zu diesem Wert. Diese Unterversicherung fällt meist erst im Schadenfall auf.
Der Versicherungswert wandert mit deinem Leben mit. Eine Wohnungseinrichtung wächst über die Jahre, die vor Jahren vereinbarte Summe bleibt stehen. Genau deshalb steht bei uns die Summenprüfung vor jeder Frage nach einem neuen Vertrag.
Für Eigentümer kommt das Gebäude hinzu, für Mieter nicht. Die Einzelheiten stehen auf unseren Seiten zu Hausrat und Wohngebäude.
Drei Lebenslagen, drei Rangfolgen
Die Reihenfolge oben ist keine feste Liste. Sie verschiebt sich mit dem, was du tatsächlich zu verlieren hast.
- Azubi im dritten Lehrjahr: Die Krankenversicherung läuft über die Ausbildung, ein eigenes Fahrzeug gibt es oft nicht. Oben stehen Haftpflicht und Arbeitskraft. Die drei Jahre Pflichtbeiträge für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente können hier noch fehlen.
- Junge Familie mit Eigenheim: Zu Haftpflicht und Arbeitskraft kommt das Gebäude, weil an ihm meist eine Finanzierung hängt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verschiebt ein Kind unter sieben die Haftungsfrage zusätzlich auf die Aufsichtspflicht der Eltern. Die Folge: Zwei Erwachsene und ein Haus brauchen eine andere Reihenfolge als ein Single in Miete.
- Solo-Selbstständige: Die Krankenversicherung zahlst du allein, einen Arbeitgeber im Rücken hast du nicht. Vor allen Sachwerten steht deshalb das Einkommen. Kommt Kundenkontakt dazu, rückt die betriebliche Haftung mit nach vorn.
Drei Ausgangslagen, drei verschiedene Ergebnisse. Keines davon steht so in einer Standardliste.
So gehst du deine Liste praktisch durch
Vier Schritte reichen für eine erste eigene Sortierung. Sie ersetzen keine Beratung, ersparen dir aber den Blindflug. Sie zeigen dir vor allem, wo du gerade stehst.
- Pflicht zuerst: Prüfe, ob die Krankenversicherung lückenlos läuft und, falls du ein Fahrzeug hältst, die Kfz-Haftpflicht dazu.
- Existenz danach: Frag dich, welcher einzelne Schaden dein Einkommen oder dein Vermögen dauerhaft beschädigen würde.
- Summen prüfen: Sieh bei Sachverträgen nach, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch zum heutigen Wert deiner Sachen passt.
- Dopplungen suchen: Leg alle Verträge nebeneinander und markiere, was dasselbe Interesse ein zweites Mal absichert.
Wer das einmal im Jahr tut, braucht selten eine große Korrektur. Wer es nie tut, merkt die Lücke erst im Schadenfall.
Was bei dir weiter hinten stehen darf
Manche Verträge lösen ein Problem, das sich auch anders lösen lässt. Eine Rücklage deckt eine überraschende Reparatur. Sie deckt keine lebenslange Rentenzahlung an einen Geschädigten.
Beim Rechtsschutz lohnt ein genauer Blick auf den Anlass. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz trägt im Urteilsverfahren der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht auch die obsiegende Partei ihre Anwaltskosten selbst. Das ist für viele Angestellte der eigentliche Grund, über diese Sparte nachzudenken.
Ob sie bei dir vorne oder hinten steht, hängt an deinem Alltag. Eine allgemeingültige Antwort darauf gibt es nicht — deshalb steht sie hier auch nicht.
Woran du eine doppelte Absicherung erkennst
Doppelte Verträge sind teurer, aber nicht besser. Für diesen Fall sieht das Versicherungsvertragsgesetz eine Pflicht vor. Versicherst du bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr, musst du jedem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen. In der Mitteilung stehen der andere Versicherer und die Versicherungssumme.
Typische Überschneidungen entstehen beim Zusammenziehen oder nach einem Umzug. Zwei Hausratverträge für einen Haushalt sind der häufigste Fall. Auch mitversicherte Partner in zwei Haftpflichtverträgen kommen regelmäßig vor.
Eine Bestandsaufnahme findet so etwas zuverlässiger als das Gedächtnis. Sie zeigt außerdem den umgekehrten Fall: eine Gefahr, die du für abgedeckt hältst, für die aber kein Vertrag zuständig ist.
Wenn du merkst, dass du zu schnell unterschrieben hast
Eine Rangfolge hilft dir auch rückwärts. Stellst du kurz nach einem Abschluss fest, dass dieser Vertrag nicht oben auf deine Liste gehört, greift ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das Gesetz gibt dir in der Regel vierzehn Tage, um deine Vertragserklärung zu widerrufen. Der Widerruf braucht Textform und keine Begründung. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss selbst. Sie beginnt aber nicht, bevor dir Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform zugegangen sind. Maßgeblich ist also der Posteingang, nicht dein Gefühl.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Hier steht keine Empfehlung für einen Tarif und keine Aussage zu Beiträgen. Beides hängt an deiner Situation und gehört in ein Gespräch. Was in einer solchen Bestandsaufnahme tatsächlich geprüft wird, steht im jährlichen Versicherungscheck.
Auch die Frage, wer dich nach dem Abschluss betreut, klärt dieser Text nicht. Den Unterschied erklärt unser Beitrag zu Makler und Vertreter.
Der nächste Schritt
Eine Rangfolge auf Papier ist schnell gemacht. Interessant wird sie erst im Abgleich mit deinen tatsächlichen Verträgen. Genau das machen wir im kostenlosen Versicherungscheck.
Wie eine Zusammenarbeit bei uns abläuft, steht Schritt für Schritt unter So wirst du Kunde. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.