Versicherungen für Berufseinsteiger sind vor allem eine Frage des Zeitpunkts. Mit dem ersten Arbeitsvertrag endet einiges automatisch. Anderes beginnt erst, wenn du selbst aktiv wirst.
Das ist der eigentliche Unterschied zu jeder Checkliste. Nicht jede Police ist am Anfang gleich dringend. Zwei Dinge entscheiden sich aber in den ersten Wochen von allein.
Dieser Text ordnet die Rechtslage und sagt jeweils, aus welchem Gesetz eine Regel stammt. Verbindlich ist am Ende dein Vertrag, nicht dieser Beitrag.
Was mit dem ersten Arbeitsvertrag automatisch endet
Der erste Schnitt passiert ohne dein Zutun. Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs macht Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte versicherungspflichtig, wenn sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Ausbildung zählt hier also schon mit.
Das hat eine unmittelbare Folge für die Familienversicherung. Das Gesetz setzt für sie voraus, dass die Angehörigen nicht selbst aus bestimmten Gründen pflichtversichert sind, etwa als Beschäftigte. Wer versicherungspflichtig wird, fällt damit heraus.
Ein Alter steht in dieser Voraussetzung nicht. Daneben gilt laut Gesetz eine eigene Einkommensgrenze: kein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Bei einer geringfügigen Beschäftigung tritt an deren Stelle die Geringfügigkeitsgrenze.
Für dich heißt das zweierlei. Der Wechsel in die eigene Absicherung ist kein Termin, den du wählst. Er hängt am Arbeitsvertrag, und zwar unabhängig davon, ob jemand dich darauf hinweist.
Krankenversicherung: der Teil, den du nicht wählst
Eine Krankenversicherung ist keine Option. Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet jede Person mit Wohnsitz im Inland, eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Diese Pflicht besteht nicht für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Für die meisten Berufseinsteiger ist die Sache damit erledigt. Interessant wird es erst oberhalb einer Grenze. Nach dem Sozialgesetzbuch sind Arbeiter und Angestellte versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Der Wechsel passiert dann trotzdem nicht sofort. Wird die Grenze überschritten, endet die Versicherungspflicht laut Gesetz mit Ablauf des Kalenderjahres. Und sie endet nicht, wenn das Entgelt die ab dem nächsten Jahr geltende Grenze nicht übersteigt.
Nach dem Gesetz ändert sich die Höhe dieser Grenze jährlich. Sie steht hier bewusst nicht als Zahl. Wer sie im Blick behalten muss, prüft den geltenden Wert zum Jahreswechsel.
Privathaftpflicht: die Police mit dem größten Hebel
Die Grundnorm steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und ist kurz. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen. Eine Obergrenze nennt sie nicht.
Genau das macht die Privathaftpflicht am Anfang so wichtig. Ein Schaden bemisst sich nicht an deinem Einkommen. Er bemisst sich am Schaden.
Dazu kommt die Verjährung. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in 30 Jahren. Ein Titel aus dem ersten Berufsjahr begleitet dich damit möglicherweise bis weit in die Mitte deines Arbeitslebens. Für künftig fällige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt laut Gesetz stattdessen die regelmäßige Verjährungsfrist.
Ob du noch über deine Eltern mitversichert bist, steht nicht im Gesetz. Das regeln allein die Bedingungen ihres Vertrags. Diese Frage gehört deshalb an den Anfang deiner Liste. Was eine eigene Police umfasst, zeigt unsere Seite zur Privathaftpflichtversicherung.
Arbeitsrecht: die Kostenregel, die im ersten Jahr überrascht
Am Arbeitsgericht gilt eine eigene Kostenregel. Auch die obsiegende Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst. So steht es für den ersten Rechtszug im Arbeitsgerichtsgesetz.
Das Kündigungsschutzgesetz bemisst die Klagefrist knapp. Wer geltend machen will, dass eine Kündigung unwirksam ist, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage erheben. Die Frist läuft ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, läuft die Frist laut Gesetz erst ab Bekanntgabe dieser Entscheidung an dich.
Ob der Kündigungsschutz überhaupt greift, ist eine zweite Frage. Das Kündigungsschutzgesetz verlangt, dass dein Arbeitsverhältnis im selben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate besteht. In Betrieben mit in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmern greift er nicht, Auszubildende zählen dabei nicht mit. Maßgeblich ist dort, dass dein Arbeitsverhältnis nach dem 31. Dezember 2003 begonnen hat.
In der Probezeit ist auch die Kündigungsfrist kurz. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann während einer vereinbarten Probezeit mit zwei Wochen gekündigt werden, längstens für sechs Monate. Ohne Probezeit gilt die Grundfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende.
Was eine Rechtsschutzversicherung hier trägt, hängt an ihren Bedingungen und an Wartezeiten. Ob der Baustein für dich passt, ordnet unser Beitrag Rechtsschutzversicherung: brauchst du das wirklich? ein.
Arbeitskraft: warum die gesetzliche Rente am Anfang kaum trägt
Das größte Risiko am Berufsanfang ist kein Sachschaden. Es ist der Ausfall der eigenen Arbeitskraft. Genau hier ist das gesetzliche Netz zu Beginn am dünnsten.
Die gesetzliche Rente kennt dafür die Rente wegen Erwerbsminderung. Nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs setzt sie drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Dazu kommt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
Für einen Ausnahmefall sieht das Gesetz eine Abkürzung vor. Die allgemeine Wartezeit ist vorzeitig erfüllt, wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert werden. Vorausgesetzt sind mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren davor. Dann verlangt das Rentenrecht auch die drei Jahre Pflichtbeiträge nicht mehr.
Der Maßstab bleibt trotzdem streng. Voll erwerbsgemindert ist laut Gesetz, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit keine drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte unterhalb von sechs Stunden täglich.
Entscheidend ist, woran gemessen wird. Maßstab sind nach dem Gesetz die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, nicht dein erlernter Beruf. Die jeweilige Arbeitsmarktlage bleibt dabei unberücksichtigt.
Das ist der Unterschied, den viele überlesen. Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind zwei verschiedene Systeme mit verschiedenen Voraussetzungen. Wie ein früher Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt, zeigt unser Beitrag BU für Azubis und Berufseinsteiger.
Hausrat: erst mit dem eigenen Haushalt
Die Hausratversicherung hat einen klaren Auslöser. Sie wird relevant, sobald du einen eigenen Haushalt führst. Vorher ist sie meist eine Frage der elterlichen Police.
Der Versicherungswert ist dabei im Versicherungsvertragsgesetz vorgezeichnet. Maßgeblich ist der Betrag für die Wiederbeschaffung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand, abzüglich des Minderwerts zwischen alt und neu. Das gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Wer die Summe zu niedrig ansetzt, bekommt weniger. Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert, erbringt der Versicherer die Leistung laut Gesetz nur anteilig. Wie du das vermeidest, zeigt unser Beitrag zur Hausratversicherung.
Drei Situationen, drei Konsequenzen
Azubi. Im dritten Lehrjahr bist du zur Berufsausbildung gegen Arbeitsentgelt beschäftigt und damit nach dem Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist deshalb längst beendet. Für deine Arbeitskraft heißt das: Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, die das Rentenrecht verlangt, ist noch nicht erfüllt.
Trainee. Mit der ersten eigenen Wohnung entsteht ein eigener Hausrat. Setzt du die Summe erheblich zu niedrig an, erbringt der Versicherer im Schadenfall laut Gesetz nur eine anteilige Leistung. Und die Mitversicherung in der Haftpflicht deiner Eltern ist jetzt eine Frage ihrer Bedingungen.
Hohes Einstiegsgehalt. Liegt dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, bist du nach dem Sozialgesetzbuch versicherungsfrei. Wirksam wird das erst mit Ablauf des Kalenderjahres, und nur, wenn dein Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt. Du hast also Zeit für die Entscheidung, aber keine unbegrenzte.
In welcher Reihenfolge das sinnvoll ist
Eine allgemeingültige Rangliste gibt es nicht. Aus unserer Sicht hilft am Anfang aber eine einfache Ordnung. Zuerst kommt, was ohne dein Zutun passiert. Dann folgt, was existenziell werden kann.
- Pflicht — die Krankenversicherung, weil das Gesetz sie verlangt.
- Haftung — die Privathaftpflicht, weil das Bürgerliche Gesetzbuch für den Schadensersatz keine Obergrenze kennt.
- Arbeitskraft — der eigene Schutz, solange die gesetzlichen Wartezeiten noch laufen.
- Haushalt — der Hausrat, sobald du einen eigenen Haushalt führst.
- Streit — der Rechtsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis im Vordergrund steht.
Diese Ordnung ist eine Einordnung, keine Vorschrift. Deine Reihenfolge kann anders aussehen. Sie hängt daran, was bei dir schon läuft.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Dieser Text nennt keine Beiträge und keine Tarife. Beitragshöhen hängen an Alter, Beruf und Gesundheit. Sie gehören ins Gespräch, nicht in einen Überblick.
Er ersetzt auch keine Prüfung deiner bestehenden Verträge. Was dabei tatsächlich auf den Tisch kommt, beschreibt unser Beitrag zum jährlichen Versicherungscheck. Wenn du aus dem Elternhaus in einen eigenen Haushalt wechselst, lohnt zusätzlich der Blick auf die wichtigsten Versicherungen für junge Familien.
Zur betrieblichen Altersvorsorge steht hier bewusst nichts. Was der Arbeitgeber-Zuschuss dort bewirkt, erklärt unser Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge.
Der nächste Schritt
Ein Überblick ersetzt keine Bestandsaufnahme. Welche Lücken bei dir tatsächlich offen sind, zeigt der kostenlose Versicherungscheck. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Wir schauen gemeinsam an, was schon läuft und was fehlt. Bequem von zu Hause aus oder bei uns vor Ort. Du kannst dafür direkt einen Beratungstermin buchen.