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Betriebliche Altersvorsorge (bAV): was der Arbeitgeber-Zuschuss wirklich bringt

Tian von Dziembowski 4 Minuten Lesezeit

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Der Arbeitgeber-Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge klingt nach einem klaren Geschenk: 15 Prozent obendrauf. In der Praxis hängt viel an einem einzigen Wort im Gesetz — „soweit”.

Dieser Beitrag erklärt, wie der Zuschuss entsteht, wann er kleiner ausfällt und was am Ende bei dir ankommt.

Woher der Anspruch kommt

Zwei Absätze im Betriebsrentengesetz tragen das Ganze.

Erstens hast du ein Recht auf Entgeltumwandlung. Du kannst verlangen, dass bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung umgewandelt werden (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).

Zweitens muss dein Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterleiten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Das gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Der Haken heißt „soweit”

Der Zuschuss ist geschuldet, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Das ist keine Formsache. Spart dein Arbeitgeber weniger als 15 Prozent, darf er auch weniger zuschießen. Spart er gar nichts, entfällt der Zuschuss ganz.

Typisch ist das bei hohen Einkommen. Liegt dein Gehalt über den Beitragsbemessungsgrenzen, sinken die Ersparnisse deines Arbeitgebers — und dein Zuschuss sinkt mit.

Pauschal oder spitz

Arbeitgeber dürfen die 15 Prozent pauschal zahlen. Sie dürfen aber auch je Mitarbeitendem exakt berechnen, was tatsächlich gespart wurde.

Die pauschale Variante ist für dich meist die günstigere. Frag in der Personalabteilung nach, welche Methode gilt.

Seit wann das für dich gilt

Für Vereinbarungen ab 2019 gilt der Zuschuss von Anfang an. Für ältere Vereinbarungen greift er seit dem 1. Januar 2022 (§ 26a BetrAVG).

Wenn dein Vertrag aus der Zeit davor stammt, lohnt ein Blick auf die Beitragsaufstellung. Der Zuschuss muss dort sichtbar sein.

Ein Sonderfall sind Tarifverträge. Sie dürfen von § 1a BetrAVG abweichen (§ 19 Abs. 1 BetrAVG). Prüfe deshalb zuerst, ob für dich ein Tarifvertrag gilt.

Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase

Hier liegen zwei verschiedene Grenzen übereinander, und genau das sorgt für Verwirrung.

Steuerfrei sind Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG). Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie nur bis vier Prozent (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV).

Zwischen vier und acht Prozent sparst du also Steuern, aber keine Sozialabgaben. Wer über die vier Prozent hinausgeht, sollte das bewusst tun.

Was in der Auszahlung abgeht

Die Ansparphase ist nur die halbe Rechnung. Zwei Punkte kommen später dazu.

Erstens ist die Betriebsrente in voller Höhe steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Das ist die Kehrseite der Steuerfreiheit vorher.

Zweitens zählt sie als Versorgungsbezug in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Es gibt dafür einen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße (§ 226 Abs. 2 SGB V). Erst was darüber liegt, ist beitragspflichtig.

Und die gesetzliche Rente?

Umgewandeltes Entgelt bleibt bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei. Auf diesen Teil fließen also auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Deine spätere gesetzliche Rente fällt dadurch etwas geringer aus. Das ist kein Argument gegen die bAV. Es gehört nur in die Rechnung.

Wie du das für dich einordnest

Drei Fragen bringen dich schnell weiter:

  1. Zahlt mein Arbeitgeber pauschal 15 Prozent oder spitz abgerechnet?
  2. Gibt es zusätzlich einen freiwilligen Zuschuss über die Pflicht hinaus?
  3. Bleibe ich unter vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze oder gehe ich darüber?

Aus unserer Sicht ist die bAV besonders dann stark, wenn ein Arbeitgeber deutlich mehr zuschießt als die Pflicht verlangt. Eine pauschale Empfehlung für oder gegen die Entgeltumwandlung gibt es nicht — das hängt an deinem Einkommen, deiner Familiensituation und deinem Zeithorizont.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen sind immer einzelfallabhängig. Für die verbindliche Prüfung ist dein Steuerberater zuständig.

Der Blick auf das Ganze

Die bAV ist eine Säule von mehreren. Wie sie sich zu gesetzlicher und privater Vorsorge verhält, steht in unserem Beitrag zur Altersvorsorge und dem richtigen Startzeitpunkt.

Wie eine private Rente daneben funktioniert, zeigt unsere Seite zur privaten Rentenversicherung. Den Überblick über alle Vorsorge- und Anlagethemen findest du unter Altersvorsorge und Investment.

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Inhalt
  1. Woher der Anspruch kommt
  2. Der Haken heißt „soweit”
  3. Seit wann das für dich gilt
  4. Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase
  5. Was in der Auszahlung abgeht
  6. Und die gesetzliche Rente?
  7. Wie du das für dich einordnest
  8. Der Blick auf das Ganze
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