Der Arbeitgeber-Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge klingt nach einem klaren Geschenk: 15 Prozent obendrauf. In der Praxis hängt viel an einem einzigen Wort im Gesetz — „soweit”.
Dieser Beitrag erklärt, wie der Zuschuss entsteht, wann er kleiner ausfällt und was am Ende bei dir ankommt.
Woher der Anspruch kommt
Zwei Absätze im Betriebsrentengesetz tragen das Ganze.
Erstens gibt dir das Gesetz ein Recht auf Entgeltumwandlung. Du kannst verlangen, dass bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung umgewandelt werden.
Zweitens verpflichtet das Gesetz deinen Arbeitgeber, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich weiterzuleiten. Das gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Der Haken heißt „soweit”
Laut Betriebsrentengesetz ist der Zuschuss geschuldet, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Das ist keine Formsache. Spart dein Arbeitgeber weniger als 15 Prozent, darf er nach dieser Regel auch weniger zuschießen. Spart er gar nichts, entfällt der Zuschuss ganz.
Typisch ist das bei hohen Einkommen. Liegt dein Gehalt über den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung, sinken die Ersparnisse deines Arbeitgebers — und dein Zuschuss sinkt mit.
Pauschal oder spitz
In der Praxis zahlen viele Arbeitgeber die 15 Prozent pauschal. Nach der Soweit-Regel dürfen sie aber auch je Mitarbeitendem exakt berechnen, was tatsächlich gespart wurde.
Die pauschale Variante ist für dich meist die günstigere. Frag in der Personalabteilung nach, welche Methode gilt.
Seit wann das für dich gilt
Nach dem Betriebsrentengesetz gilt der Zuschuss für Vereinbarungen ab 2019 von Anfang an. Für ältere Vereinbarungen greift er seit dem 1. Januar 2022.
Wenn dein Vertrag aus der Zeit davor stammt, lohnt ein Blick auf die Beitragsaufstellung. Der Zuschuss muss dort sichtbar sein.
Ein Sonderfall sind Tarifverträge. Das Betriebsrentengesetz erlaubt ihnen, von seinen Regeln zu Entgeltumwandlung und Zuschuss abzuweichen. Prüfe deshalb zuerst, ob für dich ein Tarifvertrag gilt.
Steuer und Sozialabgaben in der Ansparphase
Hier liegen zwei verschiedene Grenzen übereinander, und genau das sorgt für Verwirrung.
Das Einkommensteuergesetz stellt Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung nur bis vier Prozent.
Zwischen vier und acht Prozent sparst du also Steuern, aber keine Sozialabgaben. Wer über die vier Prozent hinausgeht, sollte das bewusst tun.
Was in der Auszahlung abgeht
Die Ansparphase ist nur die halbe Rechnung. Zwei Punkte kommen später dazu.
Erstens ist die Betriebsrente nach dem Einkommensteuergesetz in voller Höhe steuerpflichtig. Das ist die Kehrseite der Steuerfreiheit vorher.
Zweitens zählt sie nach dem Sozialgesetzbuch als Versorgungsbezug in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt dafür einen Freibetrag in Höhe eines Zwanzigstels der monatlichen Bezugsgröße. Erst was darüber liegt, ist beitragspflichtig.
Und die gesetzliche Rente?
Nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung bleibt umgewandeltes Entgelt bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei. Auf diesen Teil fließen also auch keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
Deine spätere gesetzliche Rente fällt dadurch etwas geringer aus. Das ist kein Argument gegen die bAV. Es gehört nur in die Rechnung.
Wie du das für dich einordnest
Drei Fragen bringen dich schnell weiter:
- Zahlt mein Arbeitgeber pauschal 15 Prozent oder spitz abgerechnet?
- Gibt es zusätzlich einen freiwilligen Zuschuss über die Pflicht hinaus?
- Bleibe ich unter vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze oder gehe ich darüber?
Aus unserer Sicht ist die bAV besonders dann stark, wenn ein Arbeitgeber deutlich mehr zuschießt als die Pflicht verlangt. Eine pauschale Empfehlung für oder gegen die Entgeltumwandlung gibt es nicht — das hängt an deinem Einkommen, deiner Familiensituation und deinem Zeithorizont.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen sind immer einzelfallabhängig. Für die verbindliche Prüfung ist dein Steuerberater zuständig.
Der Blick auf das Ganze
Die bAV ist eine Säule von mehreren. Wie sie sich zu gesetzlicher und privater Vorsorge verhält, steht in unserem Beitrag zur Altersvorsorge und dem richtigen Startzeitpunkt.
Wie eine private Rente daneben funktioniert, zeigt unsere Seite zur privaten Rentenversicherung. Den Überblick über alle Vorsorge- und Anlagethemen findest du unter Altersvorsorge und Investment.
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