Die Rechtsschutzversicherung ist der wohl meistdiskutierte Baustein im Vertragsordner. Die einen halten sie für überflüssig, die anderen für unverzichtbar.
Eine pauschale Antwort geben wir nicht. Aber es gibt nachprüfbare Kriterien.
Das Kostenrisiko, um das es geht
Der Ausgangspunkt steht in der Zivilprozessordnung.
Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Sie erstattet dem Gegner die Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Dazu gehören die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts der obsiegenden Partei (§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Du trägst im Verlustfall also nicht nur deine eigenen Kosten. Du trägst auch die der Gegenseite.
Die wichtige Ausnahme beim Arbeitsgericht
Ausgerechnet in einem Streitfeld, das viele Beschäftigte betrifft, gilt etwas anderes.
Gemeint ist das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht. Dort besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für einen Prozessbevollmächtigten. Das steht in § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG.
Das heißt: Auch wer gewinnt, bleibt in der ersten Instanz auf seinen Anwaltskosten sitzen. Das entlastet dich als Verlierer und belastet dich als Gewinner.
Wer eine Kündigungsschutzklage im Kopf hat, sollte diesen Punkt kennen.
Was der Versicherer schuldet — und was nicht
Die Leistungspflicht ist im VVG knapp gefasst.
Der Rechtsschutzversicherer erbringt die für die Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen erforderlichen Leistungen — im vereinbarten Umfang (§ 125 VVG).
Die letzten drei Wörter tragen das ganze Gewicht. Der Umfang steht in den Bedingungen, nicht im Gesetz.
Deshalb entscheidet der Bausteinschnitt über den Wert des Vertrags. In der Praxis sind Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen übliche Bereiche. Die Zuschnitte unterscheiden sich aber deutlich.
Drei Rechte, die dir das Gesetz gibt
Unabhängig vom Tarif stehen dir drei Dinge zu.
Freie Anwaltswahl. Du wählst deinen Anwalt selbst. Der Kreis umfasst die Anwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Vertrag trägt (§ 127 Abs. 1 Satz 1 VVG).
Gutachterverfahren. Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, muss der Vertrag ein Gutachterverfahren vorsehen. Zulässig ist auch ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit (§ 128 Satz 1 VVG). Auf dieses Verfahren muss er dich hinweisen (§ 128 Satz 2 VVG).
Anerkenntnis bei Versäumnis. Fehlt ein solches Verfahren, greift eine Rechtsfolge. Sie greift auch, wenn der Hinweis unterbleibt. Dein Rechtsschutzbedürfnis gilt dann im Einzelfall als anerkannt (§ 128 Satz 3 VVG).
Von diesen Regeln darf nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 129 VVG).
Wer im Ernstfall dein Ansprechpartner ist
Ein technischer Punkt, der im Streitfall zählt.
Beauftragt der Versicherer ein selbstständiges Schadensabwicklungsunternehmen, muss es im Versicherungsschein bezeichnet sein (§ 126 Abs. 1 Satz 2 VVG).
Ist das der Fall, ändert sich dein Ansprechpartner. Ansprüche auf die Versicherungsleistung kannst du nur gegen dieses Unternehmen geltend machen. Das regelt § 126 Abs. 2 Satz 1 VVG.
Steckt der Rechtsschutz in einem gebündelten Vertrag, müssen Deckungsumfang und Prämie gesondert ausgewiesen sein (§ 126 Abs. 1 Satz 1 VVG).
Woran sich die Frage entscheidet
Statt einer Empfehlung eine Prüfliste. Sie beantwortet die Frage für deinen Fall, nicht allgemein.
- Wie hoch ist dein Streitrisiko im Alltag — Arbeit, Miete, Verkehr?
- Könntest du ein Verfahren aus eigenen Mitteln tragen, ohne dich zu verschulden?
- Steckt ein Teilbereich schon in einem anderen Vertrag, etwa Verkehrsrechtsschutz im Kfz-Vertrag?
- Welche Wartezeiten und Ausschlüsse sieht der konkrete Vertrag vor?
Punkt drei ist der häufigste Fund bei uns. Er ist auch der Grund, warum wir vor dem Abschluss den Bestand ansehen — Details dazu im Beitrag zur Doppelversicherung.
Punkt vier bleibt Vertragssache. Zu Wartezeiten und vorvertraglichen Streitigkeiten sagen die §§ 125 bis 129 VVG nichts.
Wie wir dabei unterstützen
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und verkaufen keine Standardpakete. Wir gleichen den Bausteinschnitt mit deiner Lebenslage ab.
Welche Bereiche wir dabei durchgehen, zeigt unsere Übersicht zu Versicherungen. Den geordneten Blick auf deinen Bestand liefert der kostenlose Versicherungscheck.
Wie sich der Bedarf mit Kindern verschiebt, beschreibt unser Beitrag zu den wichtigsten Versicherungen für junge Familien.
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