Die Rechtsschutzversicherung ist der wohl meistdiskutierte Baustein im Vertragsordner. Die einen halten sie für überflüssig, die anderen für unverzichtbar.
Eine pauschale Antwort geben wir nicht. Aber es gibt nachprüfbare Kriterien.
Das Kostenrisiko, um das es geht
Der Ausgangspunkt steht in der Zivilprozessordnung.
Nach diesem Gesetz trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits. Sie erstattet dem Gegner die Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Das Gesetz zählt dazu die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts der obsiegenden Partei.
Nach diesen Regeln trägst du im Verlustfall nicht nur deine eigenen Kosten. Du trägst auch die der Gegenseite.
Die wichtige Ausnahme beim Arbeitsgericht
Ausgerechnet in einem Streitfeld, das viele Beschäftigte betrifft, gilt etwas anderes.
Gemeint ist das Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht. Dort besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für einen Prozessbevollmächtigten. Das steht im Arbeitsgerichtsgesetz.
Das heißt: Auch wer gewinnt, bleibt nach diesem Gesetz in der ersten Instanz auf seinen Anwaltskosten sitzen. Das entlastet dich als Verlierer und belastet dich als Gewinner.
Wer eine Kündigungsschutzklage im Kopf hat, sollte diesen Punkt kennen.
Was der Versicherer schuldet — und was nicht
Die Leistungspflicht ist im VVG knapp gefasst.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz erbringt der Rechtsschutzversicherer die für die Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen erforderlichen Leistungen — im vereinbarten Umfang.
Die letzten drei Wörter tragen das ganze Gewicht. Der Umfang steht in den Bedingungen, nicht im Gesetz.
Deshalb entscheidet der Bausteinschnitt über den Wert des Vertrags. In der Praxis sind Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen übliche Bereiche. Die Zuschnitte unterscheiden sich aber deutlich.
Drei Rechte, die dir das Gesetz gibt
Unabhängig vom Tarif stehen dir drei Dinge zu.
Freie Anwaltswahl. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz wählst du deinen Anwalt selbst. Der Kreis umfasst die Anwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Vertrag trägt.
Gutachterverfahren. Lehnt der Versicherer wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ab, muss der Vertrag laut Gesetz ein Gutachterverfahren vorsehen. Zulässig ist auch ein anderes Verfahren mit vergleichbaren Garantien für die Unparteilichkeit. Auf dieses Verfahren muss er dich hinweisen.
Anerkenntnis bei Versäumnis. Fehlt ein solches Verfahren, greift eine gesetzliche Rechtsfolge. Sie greift auch, wenn der Hinweis unterbleibt. Dein Rechtsschutzbedürfnis gilt dann im Einzelfall als anerkannt.
Von diesen Regeln darf der Vertrag laut Gesetz nicht zu deinem Nachteil abweichen.
Wer im Ernstfall dein Ansprechpartner ist
Ein technischer Punkt, der im Streitfall zählt.
Beauftragt der Versicherer ein selbstständiges Schadensabwicklungsunternehmen, muss es nach dem Versicherungsvertragsgesetz im Versicherungsschein bezeichnet sein.
Ist das der Fall, ändert sich dein Ansprechpartner. Ansprüche auf die Versicherungsleistung kannst du nur gegen dieses Unternehmen geltend machen. Das regelt dasselbe Gesetz.
Steckt der Rechtsschutz in einem gebündelten Vertrag, müssen Deckungsumfang und Prämie laut Gesetz gesondert ausgewiesen sein.
Woran sich die Frage entscheidet
Statt einer Empfehlung eine Prüfliste. Sie beantwortet die Frage für deinen Fall, nicht allgemein.
- Wie hoch ist dein Streitrisiko im Alltag — Arbeit, Miete, Verkehr?
- Könntest du ein Verfahren aus eigenen Mitteln tragen, ohne dich zu verschulden?
- Steckt ein Teilbereich schon in einem anderen Vertrag, etwa Verkehrsrechtsschutz im Kfz-Vertrag?
- Welche Wartezeiten und Ausschlüsse sieht der konkrete Vertrag vor?
Punkt drei ist der häufigste Fund bei uns. Er ist auch der Grund, warum wir vor dem Abschluss den Bestand ansehen — Details dazu im Beitrag zur Doppelversicherung.
Punkt vier bleibt Vertragssache. Zu Wartezeiten und vorvertraglichen Streitigkeiten sagt das Kapitel des Versicherungsvertragsgesetzes zur Rechtsschutzversicherung nichts.
Wie wir dabei unterstützen
Wir sind freie Versicherungsmakler und verkaufen keine Standardpakete. Wir gleichen den Bausteinschnitt mit deiner Lebenslage ab.
Welche Bereiche wir dabei durchgehen, zeigt unsere Übersicht zu Versicherungen. Den geordneten Blick auf deinen Bestand liefert der kostenlose Versicherungscheck.
Wie sich der Bedarf mit Kindern verschiebt, beschreibt unser Beitrag zu den wichtigsten Versicherungen für junge Familien.
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