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Finanzhaus Südbaden

Doppelversicherung erkennen und vermeiden

Tian von Dziembowski 4 Minuten Lesezeit

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Eine Doppelversicherung fällt selten beim Abschluss auf. Sie fällt auf, wenn du deine Verträge einmal nebeneinander legst.

Der Beitrag läuft doppelt. Die Leistung tut das nach dem Gesetz nicht.

Was das Gesetz darunter versteht

Das VVG spricht nicht von Doppelversicherung, sondern von Mehrfachversicherung.

Nach dem Gesetz liegt sie vor, wenn bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist. Zusätzlich müssen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen.

Alternativ genügt, dass die Summe der Entschädigungen den Gesamtschaden übersteigt. Auch diese Variante nennt das Gesetz ausdrücklich.

Im Versicherungsvertragsgesetz stehen diese Regeln in den Allgemeinen Vorschriften zur Schadensversicherung. Ob sie für deinen Vertrag greifen, hängt an dessen Einordnung.

Warum du trotzdem nur einmal Geld siehst

Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz als Gesamtschuldner. Jeder zahlt den Betrag, den er nach seinem Vertrag schuldet.

Insgesamt kannst du nach dem Gesetz aber nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen. Untereinander gleichen die Versicherer nach ihren Anteilen aus.

In der Krankenversicherung regelt das Versicherungsvertragsgesetz denselben Gedanken in einer eigenen Norm. Die Gesamterstattung darf die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Zwei Beiträge führen also nicht zu zwei Entschädigungen. Sie führen zu zwei Beiträgen.

Wo Dubletten in der Praxis entstehen

Aus unserer Beratungspraxis kennen wir vor allem diese Auslöser.

  • Zwei Haushalte werden zusammengelegt, beide Hausratverträge laufen weiter.
  • Ein volljähriges Kind schließt eine eigene Haftpflicht ab, ist aber noch mitversichert.
  • Eine Reisekrankenversicherung besteht zusätzlich über eine Kreditkarte.
  • Bausteine wie Schutzbrief oder Rechtsschutz stecken schon in einem anderen Vertrag.

Das sind Beobachtungen, keine Rechtsfolgen. Ob wirklich eine Dublette vorliegt, entscheidet der Vertragstext.

Deine Meldepflicht — und warum sie dich schützt

Wer bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss das nach dem Versicherungsvertragsgesetz melden. Und zwar jedem Versicherer unverzüglich.

In der Mitteilung sind laut Gesetz der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.

Diese Meldung ist kein Formalismus. Das Gesetz kennt einen Fall, in dem der Vertrag nichtig ist. Er setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Dann ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.

Von dieser Regel darf laut Gesetz auch nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden.

So löst du den doppelten Vertrag wieder auf

Das Gesetz gibt dir für den Regelfall ein eigenes Recht.

Hast du den Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen, hast du nach dem Versicherungsvertragsgesetz ein Wahlrecht. Du kannst die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Oder die Herabsetzung der Versicherungssumme.

Bei der Herabsetzung sinkt die Prämie verhältnismäßig mit. Auch das ordnet das Gesetz ausdrücklich an.

Dasselbe gilt laut Gesetz, wenn die Dublette erst später entsteht, weil der Versicherungswert gesunken ist. Wurden die Verträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen, erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz nur die verhältnismäßige Herabsetzung von Summen und Prämien.

Greift dieses Wahlrecht nicht, bleibt die ordentliche Kündigung. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein unbefristeter Vertrag zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündbar. Beide Seiten können laut Gesetz aber einvernehmlich bis zu zwei Jahre auf das Kündigungsrecht verzichten. Eine vereinbarte Kündigungsfrist darf nicht unter einem und nicht über drei Monaten liegen.

Ist ein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, gilt laut Gesetz ein Sonderrecht. Du kannst zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Frist beträgt drei Monate.

Was keine Doppelversicherung ist

Nicht jede Überschneidung ist eine Dublette. Manche Bausteine ergänzen sich bewusst.

Zwei andere Fälle sehen ähnlich aus und sind es nicht:

  • Überversicherung. Ein Vertrag, dessen Summe den Wert erheblich übersteigt. Nach dem Gesetz können beide Seiten die Herabsetzung verlangen.
  • Unterversicherung. Die Summe ist erheblich zu niedrig, der Versicherer kürzt dann laut Gesetz anteilig.

Wie du den zweiten Fall vermeidest, steht in unserem Beitrag zur Unterversicherung in der Hausratversicherung.

Wie wir dabei unterstützen

Wir sind freie Versicherungsmakler. Unsere Aufgabe ist der Überblick über deine Verträge, nicht der nächste Abschluss.

Welche Bausteine wir dabei anschauen, zeigt unsere Übersicht zu Versicherungen. Den strukturierten Durchgang durch deinen Bestand findest du beim kostenlosen Versicherungscheck.

Was in einem Haushalt mit Kindern typischerweise zusammenkommt, beschreibt unser Beitrag zu den wichtigsten Versicherungen für junge Familien.

Kostenlosen Check starten — Termin vereinbaren. Kostenfrei und unverbindlich.

Inhalt
  1. Was das Gesetz darunter versteht
  2. Warum du trotzdem nur einmal Geld siehst
  3. Wo Dubletten in der Praxis entstehen
  4. Deine Meldepflicht — und warum sie dich schützt
  5. So löst du den doppelten Vertrag wieder auf
  6. Was keine Doppelversicherung ist
  7. Wie wir dabei unterstützen
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