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Finanzhaus Südbaden

Doppelversicherung erkennen und vermeiden

Tian von Dziembowski 4 Minuten Lesezeit

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Eine Doppelversicherung fällt selten beim Abschluss auf. Sie fällt auf, wenn du deine Verträge einmal nebeneinander legst.

Der Beitrag läuft doppelt. Die Leistung tut das nicht.

Was das Gesetz darunter versteht

Das VVG spricht nicht von Doppelversicherung, sondern von Mehrfachversicherung.

Sie liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist. Zusätzlich müssen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen (§ 78 Abs. 1 VVG).

Alternativ genügt, dass die Summe der Entschädigungen den Gesamtschaden übersteigt. Auch das steht in § 78 Abs. 1 VVG.

Diese Regeln stehen in den Allgemeinen Vorschriften zur Schadensversicherung (§§ 74 bis 87 VVG). Ob sie für deinen Vertrag greifen, hängt an dessen Einordnung.

Warum du trotzdem nur einmal Geld siehst

Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer als Gesamtschuldner. Jeder zahlt den Betrag, den er nach seinem Vertrag schuldet.

Insgesamt kannst du aber nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen (§ 78 Abs. 1 VVG). Untereinander gleichen die Versicherer nach ihren Anteilen aus (§ 78 Abs. 2 Satz 1 VVG).

In der Krankenversicherung gilt derselbe Gedanke als eigene Norm. Die Gesamterstattung darf die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen (§ 200 VVG).

Zwei Beiträge führen also nicht zu zwei Entschädigungen. Sie führen zu zwei Beiträgen.

Wo Dubletten in der Praxis entstehen

Aus unserer Beratungspraxis kennen wir vor allem diese Auslöser.

  • Zwei Haushalte werden zusammengelegt, beide Hausratverträge laufen weiter.
  • Ein volljähriges Kind schließt eine eigene Haftpflicht ab, ist aber noch mitversichert.
  • Eine Reisekrankenversicherung besteht zusätzlich über eine Kreditkarte.
  • Bausteine wie Schutzbrief oder Rechtsschutz stecken schon in einem anderen Vertrag.

Das sind Beobachtungen, keine Rechtsfolgen. Ob wirklich eine Dublette vorliegt, entscheidet der Vertragstext.

Deine Meldepflicht — und warum sie dich schützt

Wer bei mehreren Versicherern dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss das melden. Und zwar jedem Versicherer unverzüglich (§ 77 Abs. 1 Satz 1 VVG).

In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben (§ 77 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Diese Meldung ist kein Formalismus. Es gibt einen Fall, in dem der Vertrag nichtig ist. Er setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Dann ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig (§ 78 Abs. 4 VVG).

Von dieser Regel darf auch nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden (§ 87 VVG).

So löst du den doppelten Vertrag wieder auf

Das Gesetz gibt dir für den Regelfall ein eigenes Recht.

Hast du den Vertrag ohne Kenntnis der Mehrfachversicherung geschlossen, hast du ein Wahlrecht. Du kannst die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Oder die Herabsetzung der Versicherungssumme (§ 79 Abs. 1 VVG).

Bei der Herabsetzung sinkt die Prämie verhältnismäßig mit. Auch das steht in § 79 Abs. 1 VVG.

Dasselbe gilt, wenn die Dublette erst später entsteht, weil der Versicherungswert gesunken ist (§ 79 Abs. 2 Satz 1 VVG).

Greift § 79 VVG nicht, bleibt die ordentliche Kündigung. Ein unbefristeter Vertrag ist zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündbar (§ 11 Abs. 2 Satz 1 VVG). Eine vereinbarte Kündigungsfrist darf nicht unter einem und nicht über drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 3 VVG).

Ist ein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, gilt ein Sonderrecht. Du kannst zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Frist beträgt drei Monate (§ 11 Abs. 4 VVG).

Was keine Doppelversicherung ist

Nicht jede Überschneidung ist eine Dublette. Manche Bausteine ergänzen sich bewusst.

Zwei andere Fälle sehen ähnlich aus und sind es nicht:

  • Überversicherung. Ein Vertrag, dessen Summe den Wert erheblich übersteigt. Beide Seiten können die Herabsetzung verlangen (§ 74 Abs. 1 VVG).
  • Unterversicherung. Die Summe ist erheblich zu niedrig, der Versicherer kürzt anteilig (§ 75 VVG).

Wie du den zweiten Fall vermeidest, steht in unserem Beitrag zur Unterversicherung in der Hausratversicherung.

Wie wir dabei unterstützen

Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und haben keinen Versicherer im Rücken. Unsere Aufgabe ist der Überblick über deine Verträge, nicht der nächste Abschluss.

Welche Bausteine wir dabei anschauen, zeigt unsere Übersicht zu Versicherungen. Den strukturierten Durchgang durch deinen Bestand findest du beim kostenlosen Versicherungscheck.

Was in einem Haushalt mit Kindern typischerweise zusammenkommt, beschreibt unser Beitrag zu den wichtigsten Versicherungen für junge Familien.

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Inhalt
  1. Was das Gesetz darunter versteht
  2. Warum du trotzdem nur einmal Geld siehst
  3. Wo Dubletten in der Praxis entstehen
  4. Deine Meldepflicht — und warum sie dich schützt
  5. So löst du den doppelten Vertrag wieder auf
  6. Was keine Doppelversicherung ist
  7. Wie wir dabei unterstützen
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