Rürup oder Riester — diese Frage kommt fast immer zuerst. Kurz danach kommt die dritte Möglichkeit ins Spiel. Reicht nicht einfach eine private Rentenversicherung? Alle drei sparen fürs Alter. Rechtlich sind es aber drei getrennte Regelwerke.
Dieser Text zeigt dir, welches Gesetz jeweils gilt. Und was daraus für deine Lage folgt. Die Rürup-Rente nennen wir dabei Basisrente, so heißt sie im Gesetz. Riester heißt dort Altersvorsorgevertrag.
Warum die drei Wege rechtlich auseinanderliegen
Die Unterschiede stehen nicht im Prospekt. Sie stehen in drei verschiedenen Gesetzen. Das erklärt fast alles Weitere.
Basisrente und Riester ruhen beide auf zwei Gesetzen gleichzeitig. Das Einkommensteuergesetz fördert Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung. Das Zertifizierungsgesetz beschreibt dazu das Produkt und zertifiziert den Vertrag. Aus unserer Sicht zählt deshalb weniger die Zahl der Gesetze als die Frage, wer gefördert wird.
Die private Rentenversicherung steht in keiner dieser Vorschriften. Sie hat kein eigenes Förderregime. Das Einkommensteuergesetz greift bei ihr erst bei der Auszahlung. Wer fördert, schreibt Bedingungen vor. Wer nicht fördert, lässt dich frei.
Wer Riester überhaupt bekommt
Hier scheitern viele Pläne, noch bevor es um Verträge geht. Das Einkommensteuergesetz knüpft die Förderung an eine Personengruppe, nicht an deinen Wunsch.
Abziehen dürfen nach dem Einkommensteuergesetz die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Dazu kommen Empfänger inländischer Besoldung nach Bundes- oder Landesbesoldungsgesetz. Beamte sind also drin, nicht draußen.
Wer nicht dazugehört, kann mittelbar zulageberechtigt sein. Das Einkommensteuergesetz führt diesen Weg über den Ehegatten und setzt einen eigenen Vertrag voraus. Mindestens 60 Euro im Beitragsjahr müssen darauf eingehen.
Die Basisrente kennt diese Hürde nicht. Das Gesetz bindet ihren Abzug an keine Versicherungspflicht. In der Praxis bleibt sie für viele Selbstständige der einzige geförderte Weg.
Was der Staat bei Riester dazulegt
Die Förderung hat zwei Teile: Zulagen und Sonderausgabenabzug. Das Einkommensteuergesetz prüft beide gegeneinander, statt sie zu addieren.
Die Grundzulage beträgt nach dem Einkommensteuergesetz ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro. Wer unmittelbar zulageberechtigt ist und zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt einmalig 200 Euro dazu. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro je Kind mit Kindergeldfestsetzung. Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind sind es 300 Euro.
Diese Zulagen sind kein Geschenk. Das Gesetz kürzt sie, wenn du den Mindesteigenbeitrag nicht leistest. Der beträgt vier Prozent bestimmter Einnahmen des Vorjahres, höchstens aber 2.100 Euro — jeweils vermindert um die Zulagen. Bei Angestellten zählen die beitragspflichtigen Einnahmen, bei Beamten die Besoldung. Als Sockelbetrag sind jährlich 60 Euro zu leisten.
Gekürzt wird nicht nach Gutdünken. Das Einkommensteuergesetz bindet die Kürzung an das Verhältnis der Beiträge zum Mindesteigenbeitrag. Wer nur die Hälfte leistet, behält entsprechend anteilig die Zulage.
Der zweite Teil ist der Abzug als Sonderausgabe. Das Einkommensteuergesetz lässt Beiträge plus zustehende Zulage jährlich bis zu 2.100 Euro abziehen. Diese Günstigerprüfung läuft von Amts wegen. Du musst dafür nichts beantragen.
Was die Basisrente beim Finanzamt bringt
Hier ist der Hebel größer. Die Bindung ist es auch.
Das Einkommensteuergesetz lässt die Beiträge bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abziehen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag. Seit dem Kalenderjahr 2023 sind 100 Prozent des ermittelten Betrags anzusetzen.
Einen Haken hat die Rechnung. Das Gesetz fasst die gesamte Basisversorgung unter diesem Höchstbetrag zusammen. Beiträge zur gesetzlichen Rente zählen dabei mit. Wie das im Einzelnen rechnet, steht in unserem Beitrag zur Rürup-Rente für Selbstständige.
Was die private Rentenversicherung freilässt
Ohne Förderung keine Vorgaben — das ist der Tausch. Er wirkt in beide Richtungen.
Nimm eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Nach dem Einkommensteuergesetz ist der Unterschiedsbetrag steuerpflichtig, wenn du die Kapitalauszahlung wählst. Gemeint ist die Differenz zwischen Leistung und eingezahlten Beiträgen. Das gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2005.
Das Gesetz kennt eine Erleichterung. Nach zwölf Jahren Laufzeit und ab einer Altersgrenze ist nur die Hälfte anzusetzen. Für Abschlüsse nach dem 31. Dezember 2011 liegt diese Grenze bei 62 Jahren.
Wählst du dagegen die lebenslange Rente, greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Versteuert wird dann nur ein Prozentsatz der Rente. Das Einkommensteuergesetz staffelt ihn nach dem Alter bei Rentenbeginn. Bei Rentenbeginn mit 65 oder 66 sind das 18 Prozent.
Wie eng dich der Vertrag bindet
Das ist die Frage, die später am meisten schmerzt. Die Gesetze antworten darauf sehr unterschiedlich.
- Basisrente: Das Einkommensteuergesetz verlangt Ansprüche, die nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind.
- Altersvorsorgevertrag: Das Zertifizierungsgesetz lässt dich den Vertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase ruhen lassen oder das Kapital übertragen.
- Teilkapital: Das Zertifizierungsgesetz erlaubt bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der Monatsleistungen.
- Rückzahlung: Das Einkommensteuergesetz fordert Zulagen und festgestellte Beträge zurück, wenn gefördertes Vermögen anders ausgezahlt wird.
- Wohneigentum: Für die Entnahme zur Anschaffung einer Wohnung nennt das Gesetz mindestens 3.000 Euro.
Die private Rentenversicherung steht in dieser Liste nicht. Du kannst kündigen, und das Gesetz fordert keine Förderung zurück. Den Preis zahlst du bei der Steuer und beim Pfändungsschutz.
Was im Alter davon versteuert wird
Hier drehen sich die Verhältnisse. Wer vorne viel bekommt, gibt hinten viel zurück.
Die Basisrente wird nachgelagert besteuert. Das Einkommensteuergesetz staffelt den Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind es 84 Prozent. Ab dem Jahr 2058 sind es 100 Prozent.
Riester wird voll besteuert. Nach dem Einkommensteuergesetz zählen Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen zu den sonstigen Einkünften. Was auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruht, bleibt dabei ungekürzt.
Die private Rente kommt nach dem Einkommensteuergesetz mit dem Ertragsanteil davon. Das ist der Unterschied, der die ganze Rechnung dreht. Aus unserer Sicht ist eine Förderung vorne keine Ersparnis. Sie ist eine Verschiebung.
Pfändungsschutz: wer ihn hat, wer ihn verspielt
Dieser Punkt wird oft übersehen. Im Ernstfall entscheidet er.
Die Zivilprozessordnung lässt die Pfändung solcher Ansprüche wie Arbeitseinkommen nur bei vier Bedingungen zu. Die Leistung muss lebenslang in regelmäßigen Abständen fließen. Sie darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Alternativ genügt, dass sie nur bei Berufsunfähigkeit gewährt wird.
Die Zivilprozessordnung verlangt weiter: Über die Ansprüche darf nicht verfügt werden, und Dritte außer Hinterbliebenen dürfen nicht Berechtigte sein. Und eine Kapitalleistung darf nicht vereinbart sein — außer für den Todesfall.
Der letzte Punkt ist der Stolperstein. Eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht erfüllt ihn nicht. Das Einkommensteuergesetz verbietet der Basisrente umgekehrt jede Kapitalleistung. Zwei enge Ausnahmen lässt es zu.
Auch dieser Schutz ist nicht unbegrenzt. Für die Ansparphase nennt die Zivilprozessordnung Jahres- und Gesamtgrenzen. Diese Beträge werden alle fünf Jahre angepasst und amtlich bekannt gemacht. Deshalb stehen hier keine Euro-Zahlen.
Fünf Konstellationen und was jeweils folgt
- Angestellte mit zwei Kindern: Sind beide nach 2007 geboren, nennt das Einkommensteuergesetz je Kind 300 Euro Kinderzulage. In dieser Lage wiegen die Zulagen oft schwerer als der Abzug.
- Berufsstart in der Ausbildung: Das Einkommensteuergesetz gibt einmalig 200 Euro dazu. Maßgeblich ist, dass du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 bist. Den Bonus gibt es nur für das erste beantragte Beitragsjahr.
- Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht: Die unmittelbare Riester-Förderung fällt weg, weil das Einkommensteuergesetz sie nicht erfasst. Es bleiben die Basisrente und der ungeförderte Weg.
- Beamtin auf Probe: Empfängt sie inländische Besoldung, macht das Einkommensteuergesetz sie zulageberechtigt. Sie muss dafür der Datenübermittlung zustimmen.
- Früher Zugriff aufs Geld: Steuerrecht und Zertifizierungsgesetz lassen die Rente grundsätzlich nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Für das Eigenheim kennt der Altersvorsorgevertrag einen eigenen Weg.
Was zum 1. Januar 2027 schon im Gesetz angelegt ist
Ein Hinweis zum Rechtsstand gehört hierher. Er ist keine Nebensache.
Das Zertifizierungsgesetz ist zuletzt durch ein Gesetz vom 26. Mai 2026 geändert worden. Der amtliche Volltext weist es als BGBl. 2026 I Nr. 156 nach, abgerufen am 24.09.2026. Dazu trägt er einen Bearbeitungsvermerk. Der lautet: textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet.
Ein Verweis zeigt die Richtung trotzdem. Das Zertifizierungsgesetz knüpft die Zertifizierung an eine Fassung, die ab dem 1. Januar 2027 gilt. Dieser Verweis nennt Regelungen, die der amtliche Volltext heute noch nicht enthält.
Was dort künftig steht, ist also noch nicht lesbar. Dieser Artikel beschreibt den Stand vom Abrufdatum. Wer jetzt entscheidet, sollte diesen Termin kennen.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Drei Dinge fehlen hier bewusst. Sie gehören nicht auf eine Website.
Erstens keine Beiträge und keine Renten in Euro. Die hängen an Alter, Laufzeit, Gesundheit und Vertrag. Zweitens keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Das ist Beratung und gehört ins Gespräch. Drittens keine Aussage zur künftigen Wertentwicklung.
Wann der Einstieg sinnvoll ist, steht in unserem Beitrag Altersvorsorge planen. Wie wir im Bereich Rente arbeiten, liest du auf der Seite Rentenversicherung. Das ganze Feld inklusive Kapitalanlage steht unter Investment und Altersvorsorge.
Der nächste Schritt
Die Frage lautet nie „welches Produkt”. Sie lautet: Welche Schicht passt überhaupt zu meiner Lage?
Wir sortieren das mit dir. Förderberechtigung, Bindung, Steuer im Alter, Pfändungsschutz — in dieser Reihenfolge. Danach weißt du, welcher Weg für dich offensteht. Erstgespräch buchen — kostenfrei und unverbindlich.