BU und Hobbys — in unseren Gesprächen kommt dieses Thema fast immer zu spät. Der Antrag liegt ausgefüllt auf dem Tisch. Dann fällt jemandem ein, dass er seit Jahren klettert.
Dieser Text geht die Freizeitrisiken im BU-Antrag von vorne bis hinten durch. Was du angeben musst. Welche Ergebnisse ein Antrag haben kann. Und was für ein Hobby gilt, das erst nach dem Abschluss dazukommt. Die Mechanik der Gesundheitsfragen erklären wir hier nicht noch einmal — dafür gibt es den Beitrag zu den Gesundheitsfragen im BU-Antrag.
Eine Vorwegnahme, weil sie die meisten überrascht. Für ein später begonnenes Hobby gilt etwas anderes. Entscheidend ist, ob es beim Antrag schon da war.
Warum ein Versicherer überhaupt nach deinen Hobbys fragt
Das Versicherungsvertragsgesetz beschreibt, wofür eine Berufsunfähigkeitsversicherung einsteht. Der Versicherer erbringt die vereinbarten Leistungen für eine Berufsunfähigkeit, die nach Beginn der Versicherung eintritt. Berufsunfähig ist danach, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als Ursachen nennt das Gesetz Krankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall.
Körperverletzung ist hier das entscheidende Wort. Ein Unfall in der Freizeit kann denselben Leistungsfall auslösen wie eine Erkrankung. Aus Sicht des Versicherers ist dein Hobby deshalb kein Nebenthema, sondern ein Teil der Kalkulation.
Daraus folgt kein Urteil über deine Freizeit. Es folgt nur, dass du diesen Teil des Antrags vorbereiten solltest.
Anzeigen musst du, wonach in Textform gefragt wird
Das Gesetz stellt die Anzeigepflicht auf eine schmale Grundlage. Anzuzeigen sind die dir bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind. Hinzu kommt eine zweite Bedingung: Der Versicherer muss danach in Textform gefragt haben. Stellt er solche Fragen erst nach deiner Vertragserklärung, aber vor der Annahme, gilt die Pflicht auch dafür.
Daraus ergeben sich zwei praktische Folgerungen. Ein Hobby, nach dem niemand fragt, musst du nicht von dir aus melden. Ein Hobby, nach dem gefragt wird, beantwortest du vollständig.
Ungenau ist dabei die größere Gefahr als unvollständig. Antragsfragen sind in der Praxis unterschiedlich geschnitten. Wir sehen beides: allgemeine Fragen nach gefährlichen Hobbys und Listen einzelner Sportarten. Was gemeint ist, klärst du vor dem Ausfüllen, nicht danach.
Welche Ergebnisse ein Antrag haben kann
Ein Freizeitrisiko führt nicht automatisch zu einer Ablehnung. In der Praxis sehen wir vier Ausgänge, und der häufigste ist der unauffälligste.
- Normale Annahme: Das Hobby ist angegeben, der Versicherer bewertet es als unerheblich und ändert nichts am Vertrag.
- Beitragszuschlag: Der Versicherer nimmt das Risiko an und verlangt dafür mehr Beitrag.
- Ausschluss: Der Vertrag kommt zustande, deckt aber Berufsunfähigkeit infolge dieses einen Risikos nicht ab.
- Ablehnung: Der Versicherer macht kein Angebot. Das ist aus unserer Erfahrung der seltenste Fall.
Welcher Weg es wird, entscheidet aus unserer Erfahrung jedes Haus nach eigenen Grundsätzen. Dieselbe Angabe kann bei einem Versicherer einen Zuschlag auslösen und beim nächsten gar nichts. Genau deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Häuser, bevor ein Antrag gestellt wird.
Ein Ausschluss verdient dabei einen zweiten Blick. Er kostet nichts, nimmt aber Schutz weg. Ob das für dich der bessere Weg ist als ein Zuschlag, hängt davon ab, wie wahrscheinlich dein Risiko in diesem Bereich liegt.
Fünf Freizeitrisiken und was sie konkret bedeuten
Die folgenden fünf Konstellationen sind zur Veranschaulichung gebaut. Sie beschreiben keinen konkreten Einzelfall und ersetzen keine Prüfung deines Vertrags.
- Azubi im dritten Lehrjahr, der klettert: Er gibt das Hallenklettern an. Der Versicherer bewertet es, der Vertrag kommt unverändert zustande — die Angabe hat ihn nichts gekostet, schützt ihn aber im Leistungsfall.
- Angestellter mit Motorrad: Das Motorrad steht beim Antrag in der Garage und wird angegeben. Je nach Haus folgt ein Zuschlag oder nichts. Entscheidend ist, dass die Angabe aktenkundig ist.
- Hobbytaucherin, die das Tauchen vergessen hat: Sie hat die Frage überlesen, nicht getäuscht. Das Gesetz behandelt diesen Fall milder als eine bewusste Falschangabe — dazu gleich mehr.
- Beamter auf Probe, der mit dem Kampfsport anfängt: Der Vertrag läuft seit zwei Jahren. Ob er etwas melden muss, steht in seinen Bedingungen, nicht im Gesetz.
- Selbstständiger, der das Fallschirmspringen verschweigt: Er kennt die Frage und beantwortet sie bewusst falsch. Das ist der Fall, in dem der Versicherer die weitestgehenden Rechte hat.
Ein neues Hobby nach dem Abschluss — die wichtigste Entlastung
Hier liegt der Punkt, an dem sich die Berufsunfähigkeitsversicherung von anderen Sparten unterscheidet. Viele erwarten eine laufende Meldepflicht. Die gibt es so nicht.
Das Gesetz sieht für diesen Vertragstyp eine besondere Regel vor. Als Erhöhung der Gefahr gilt nur eine Änderung, die nach ausdrücklicher Vereinbarung als Gefahrerhöhung angesehen werden soll. Diese Vereinbarung braucht die Textform. Ohne sie ist ein neu begonnenes Hobby schlicht kein meldepflichtiger Vorgang.
Entscheidend ist damit dein Bedingungswerk, nicht dein Bauchgefühl. Steht dort keine solche Vereinbarung, kannst du nach dem Abschluss mit dem Tauchen anfangen, ohne etwas zu melden. Steht sie dort, gilt der nächste Abschnitt.
Das Gesetz zieht außerdem eine zeitliche Grenze. Eine Gefahrerhöhung kann der Versicherer nicht mehr geltend machen, wenn seit ihr fünf Jahre verstrichen sind. Hat jemand seine Pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, sind es zehn Jahre.
Wenn dein Vertrag das Hobby doch ausdrücklich nennt
Dann greifen die allgemeinen Regeln über die Gefahrerhöhung. Ohne Einwilligung des Versicherers darfst du nach deiner Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung vornehmen. Erkennst du nachträglich, dass du es doch getan hast, musst du sie unverzüglich anzeigen. Tritt sie unabhängig von deinem Willen ein, gilt dasselbe ab deiner Kenntnis.
Der Versicherer hat dann mehrere Wege. Er kann statt einer Kündigung eine höhere Prämie verlangen. Er kann die Absicherung der höheren Gefahr auch ganz ausschließen.
Daraus entsteht für dich ein eigenes Gegenrecht. Steigt der Beitrag dadurch um mehr als zehn Prozent, kannst du kündigen. Dasselbe gilt, wenn er die höhere Gefahr ausschließt. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach der Mitteilung möglich, und zwar fristlos. Auf dieses Recht muss er dich in der Mitteilung hinweisen.
Unerheblich bleibt unerheblich. Das Gesetz nimmt geringfügige Erhöhungen von diesen Regeln ausdrücklich aus. Ebenso ausgenommen sind Fälle, in denen nach den Umständen als vereinbart gilt, dass die Gefahrerhöhung mitversichert sein soll.
Was passiert, wenn ein Hobby im Antrag fehlt
Das Gesetz staffelt die Folgen nach deinem Verschulden. Verletzt du die Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Hast du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Dann bleibt ihm eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat.
Eine weitere Einschränkung schützt dich zusätzlich. Hätte der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, sind Rücktritt wegen grober Fahrlässigkeit und Kündigung ausgeschlossen. Die anderen Bedingungen werden dann auf sein Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Steigt dadurch die Prämie um mehr als zehn Prozent oder schließt er das Risiko aus, kannst du innerhalb eines Monats fristlos kündigen.
Formfehler auf Seiten des Versicherers wiegen schwer. Alle diese Rechte stehen ihm nur zu, wenn er dich durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Kannte er den Umstand ohnehin, sind sie ebenfalls ausgeschlossen. Geltend machen muss er sie innerhalb eines Monats schriftlich, gerechnet ab seiner Kenntnis.
Im Leistungsfall kommt es auf die Ursache an. Tritt er nach dem Versicherungsfall zurück, bleibt er trotzdem zur Leistung verpflichtet. Das gilt, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Eintritt noch für den Umfang ursächlich war. Wer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, verliert die Leistung. Das Recht, wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt dem Versicherer daneben erhalten.
Eine Ausschlussfrist setzt dem Ganzen eine Grenze. Die Rechte erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind, gilt diese Frist nicht. Von diesen Vorschriften kann übrigens nicht zu deinem Nachteil abgewichen werden.
Wie du das Risiko vorher klärst
Ein gestellter Antrag bleibt aus unserer Erfahrung dokumentiert, auch wenn er abgelehnt wird. Deshalb gehört die Klärung nach vorne. Der Weg dafür ist die anonyme Risikovoranfrage. Dein Risiko wird ohne deinen Namen mehreren Häusern vorgelegt. Du siehst die Antworten, bevor irgendwo ein Antrag liegt.
Wie du dich darauf vorbereitest, steht ausführlich im Beitrag zur anonymen Risikovoranfrage. Für Freizeitrisiken gilt dieselbe Logik wie für Vorerkrankungen: erst klären, dann beantragen.
Welche Angaben dafür nötig sind, besprechen wir in der BU-Beratung im Einzelnen. Je genauer du dein Hobby beschreibst, desto belastbarer ist die Rückmeldung.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Dieser Text erklärt die Mechanik der Freizeitrisiken im Antrag. Er sagt dir nicht, welcher Versicherer dein Hobby wie bewertet — diese Grundsätze sind nicht veröffentlicht und ändern sich. Er nennt auch keine Beiträge und keine Zuschlagshöhen, weil beide von deinem Alter, deinem Beruf und deiner Gesundheit abhängen.
Was im Antrag mit Vorerkrankungen passiert, steht im Beitrag zu den Gesundheitsfragen im BU-Antrag. Was passiert, wenn du den Beruf wechselst, steht im Beitrag zu Berufswechsel und BU-Vertrag.
Fazit
Dein Hobby ist im BU-Antrag ein Gefahrumstand wie jeder andere. Angeben musst du, wonach in Textform gefragt wird — vollständig und nachprüfbar. Fängst du ein Hobby später an, entscheidet dein Bedingungswerk darüber, ob daraus überhaupt eine Pflicht entsteht.
Der teuerste Fehler ist nicht das riskante Hobby. Es ist der Antrag, der ungenau ausgefüllt wurde und erst im Leistungsfall auffällt.
Du willst deine Freizeitrisiken sortieren, bevor ein Antrag läuft? Dann buch dir einen Termin — kostenfrei und unverbindlich. Wir gehen die Antragsfragen gemeinsam durch, bevor etwas eingereicht wird.