Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, zu welchen Bedingungen dich ein Versicherer aufnehmen würde. Sie läuft ohne deinen Namen. Und sie steht am Anfang, nicht am Ende.
Dieser Text beschreibt die Vorarbeit dazu. Also: welche Unterlagen du anforderst, was regelmäßig darin steht und wie du damit umgehst. Tarife empfehlen wir hier nicht — das gehört ins Gespräch.
Warum die Gesundheitsfragen über alles entscheiden
Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung: Sie alle stellen Gesundheitsfragen. Nur wer sie vollständig beantwortet, bekommt am Ende einen Schutz, der im Ernstfall trägt.
Das Gesetz nennt das die vorvertragliche Anzeigepflicht. Du musst bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung die Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 Satz 1 VVG). Verletzt du diese Pflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG).
Das Tückische daran ist der Zeitpunkt. Auffallen wird es erst, wenn du Leistung beantragst. Dann bist du krank — und der Streit kommt obendrauf.
Deine Gesundheitshistorie gehört vorher auf den Tisch
Ein Kreuz bei „Nein” ist schnell gesetzt. Aus dem Gedächtnis erinnert aber kaum jemand fünf Jahre Arztbesuche vollständig.
Deshalb beginnt die Vorarbeit mit deinen Unterlagen. Du hast das Recht, deine vollständige Patientenakte beim behandelnden Arzt einzusehen (§ 630g Abs. 1 Satz 1 BGB). Abschriften kannst du ebenfalls verlangen; die erste ist unentgeltlich (§ 630g Abs. 1 Satz 3 und 4 BGB).
Dazu kommt die Auskunft deiner Krankenkasse. Sie muss dich auf Antrag über die von dir in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten unterrichten (§ 305 Abs. 1 SGB V).
Unser Tipp: Je nach Kasse reicht diese Auskunft oft nur drei bis fünf Jahre zurück. Warst du bei vielen verschiedenen Ärzten, fordere zusätzlich die Auskunft deiner Kassenärztlichen Vereinigung an. Zuständig ist die Vereinigung des Bundeslandes, in dem du behandelt wurdest.
Was du in deiner Akte findest — und nicht erwartest
Sind die Unterlagen da, lies sie sorgfältig durch. Nimm dir dafür Zeit und einen ruhigen Abend.
Regelmäßig stehen dort abgerechnete Diagnosen, von denen unsere Kunden nichts wussten. Erschrick nicht, wenn es dir so geht. In der Praxis ist das häufig der Fall.
Warum in Akten Diagnosen stehen, die niemand erklären kann
Für die Einordnung hilft ein Blick auf die Finanzierung. Kassen erhalten für schwerere Diagnosen mehr Mittel aus dem Risikostrukturausgleich (§ 266 SGB V). Zusätzliche Vergütungen für Diagnosen darf ein Gesamtvertrag zwischen Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen aber nicht vorsehen (§ 83 Satz 4 SGB V).
Wie ein einzelner Eintrag in deine Akte geraten ist, lässt sich später meist nicht mehr klären. Für dich zählt ohnehin etwas anderes. Im Leistungsfall zählt, was in deiner Akte steht — nicht, woran du dich erinnerst.
Die Diagnosen zu deiner Arbeitsunfähigkeit werden nach dem ICD-Schlüssel verschlüsselt (§ 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGB V).
Was im Leistungsfall passiert, wenn eine Diagnose fehlt
Stell dir vor, du beantwortest alle Fragen nach bestem Wissen und stellst deinen Antrag. Jahre später wirst du berufsunfähig und meldest den Leistungsfall.
Der Versicherer prüft und findet in deinen Daten eine Diagnose, die im Antrag fehlt. Jetzt musst du erklären, warum sie dort steht. Im schlechtesten Fall folgt ein Streit mit Arzt und Versicherer zugleich.
Wer sich das ersparen will, investiert die Zeit vorher. Einmal.
Unklare Diagnosen vor dem Antrag klären
Findest du einen Eintrag, den du dir nicht erklären kannst, geh deinen Arzt bitte nicht an. Solche Einträge sind kein Grund zur Panik. Man muss nur wissen, wie man damit umgeht.
Der beste Weg ist ein freundliches Gespräch mit dem Arzt, von dem die Diagnose stammt. Schildere ihm deine Lage: Du willst eine Versicherung mit Gesundheitsfragen beantragen und bist auf einen Eintrag gestoßen, den du nicht einordnen kannst.
Bitte ihn um eine schriftliche Stellungnahme. Darin bestätigt er entweder, dass es die Diagnose so nicht gab. Oder er erklärt, wie sie zustande kam und dass daraus keine Beschwerden, Behandlungen oder Einschränkungen folgten.
Diese Bestätigung legst du zu deinen Unterlagen. Wir reichen sie zusammen mit einer Eigenerklärung bei der Voranfrage mit ein. In aller Regel stellt sich kein Arzt dabei quer.
Deine Krankenakte aufarbeiten — neun Fragen je Diagnose
Geh nun deine Unterlagen Punkt für Punkt durch. Jede Angabe, die du bejahst, beschreibst du anschließend mit eigenen Worten.
Diese neun Fragen beantwortest du dabei zu jeder einzelnen Diagnose:
- Wie lautet die Diagnose?
- Was war die Ursache?
- Welche Symptome hattest du?
- Wie wurde behandelt?
- Wie lange wurde behandelt?
- Wie lange bestanden Beschwerden oder Einschränkungen?
- Wo wurde behandelt?
- Gab es eine Arbeitsunfähigkeit?
- Seit wann bist du beschwerdefrei?
Beschreibe das wirklich ausführlich. Je genauer deine Angaben sind, desto besser kann sich der Risikoprüfer ein Bild machen. Und desto eher bekommen wir dich am Ende versichert.
Wer es ganz sauber machen will, lässt sich zu einzelnen Diagnosen zusätzlich eine ärztliche Stellungnahme schreiben. Eine positive Einschätzung vom Arzt wiegt schwerer als deine eigene Erklärung.
Was bei einer anonymen Risikovoranfrage passiert
Sind deine Unterlagen vollständig, prüfen wir sie zuerst. Fehlt etwas oder haben wir Verbesserungsvorschläge, melden wir uns bei dir.
Danach gehen die Unterlagen als anonyme Risikovoranfrage an passende Gesellschaften. Dein Datenschutz hat dabei Vorrang: Personenbezogene Daten machen wir vorher unkenntlich. Mitgesendet wird allein dein Geburtsdatum, damit die Antworten zuzuordnen sind.
Warum du nicht direkt einen Antrag stellen solltest
Jede Gesellschaft prüft deine Versicherbarkeit einzeln. Ein Risikoprüfer entscheidet dabei über die Annahme.
Möglich ist eine normale Annahme, ein Beitragszuschlag, ein Ausschluss einzelner Krankheiten, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung. Auch Kombinationen kommen vor. Dieselbe Vorgeschichte kann bei zwei Gesellschaften zu zwei verschiedenen Ergebnissen führen.
Genau hier liegt der Grund für die Voranfrage. Anträge fragen nämlich später danach, ob in den letzten Jahren bereits ein Antrag abgelehnt oder nur erschwert angenommen wurde. Eine einzige voreilige Antragstellung verkleinert damit deine Auswahl dauerhaft.
Wie viele Gesellschaften wir anfragen
Wir suchen für jeden Fall gezielt passende Gesellschaften aus. In der Regel fragen wir drei bis fünf an, in Einzelfällen mehr.
Wir streuen die Anfrage bewusst nicht breit. Jede Voranfrage bedeutet für den Versicherer echte Prüfarbeit. Wer fair anfragt, bekommt belastbare Antworten zurück — und darauf kommt es dir am Ende an.
Fazit
Die Vorarbeit ist der unbequeme Teil, und sie entscheidet über den Rest. Wer seine Gesundheitshistorie einmal sauber aufarbeitet, verhandelt aus einer anderen Position.
Vergleichbar ist das mit einem Lebenslauf vor dem Bewerbungsgespräch: einmal Aufwand, danach trägt er. Und anders als der Lebenslauf schützt diese Arbeit dich in dem Moment, in dem du sie am dringendsten brauchst.
Du willst das angehen? Dann buch dir einen Termin oder lies vorab, wie eine anonyme Risikovoranfrage bei uns abläuft. Wie eine BU-Beratung insgesamt aussieht, steht auf unserer Seite zur BU-Beratung. Und wenn du vor dem Abschluss noch Grundsätzliches klären willst, findest du die häufigsten Fragen vor dem BU-Abschluss im Blog.