Du arbeitest auf eigene Rechnung, allein und ohne Angestellte. Dann stellt sich die Frage nach einer Betriebshaftpflicht für Selbstständige. Wo die Grenze zur privaten Haftpflicht verläuft, ist keine Gefühlsfrage.
Dieser Text geht dafür das Gesetz und die Musterbedingungen durch. Dazu kommen vier typische Fälle, vier weitere Grenzen und die Fristen nach einem Schaden.
Wo deine private Haftpflicht aufhört
Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist in der Privathaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers erfasst. Gemeint sind dort die Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Ausdrücklich nicht gemeint sind dort die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Diese Musterbedingungen gibt der GDV unverbindlich und zur fakultativen Verwendung bekannt. Abweichende Vereinbarungen sind dort möglich. Was für dich gilt, steht deshalb in deinen eigenen Bedingungen.
Für neu entstehende Risiken führen die Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung eine Vorsorge. Danach sind Risiken, die nach Abschluss des Vertrages neu entstehen, grundsätzlich sofort im Rahmen des bestehenden Vertrages erfasst. Bei privaten Haftpflichtversicherungen gilt diese Vorsorge dort aber nicht für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit. Dein Schritt in die Selbstständigkeit rutscht damit nicht von allein in den alten Vertrag.
Wofür du als Solo-Selbstständiger geradestehst
Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet dich zum Schadensersatz, wenn du vorsätzlich oder fahrlässig handelst. Verletzt sein muss dabei widerrechtlich das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen. Zu ersetzen ist dort der daraus entstehende Schaden.
Dieselbe Pflicht trifft dich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei einem Verstoß gegen ein Schutzgesetz. Gemeint ist ein Gesetz, das den Schutz eines anderen bezweckt. Ist ein Verstoß dagegen auch ohne Verschulden möglich, tritt die Ersatzpflicht dort nur bei Verschulden ein.
Eine Obergrenze für die Summe nennt das Bürgerliche Gesetzbuch an dieser Stelle nicht.
Beschäftigst du jemanden für eine Verrichtung, greift nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine zweite Regel. Fügt diese Person in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich Schaden zu, bist du zum Ersatz verpflichtet. Die Ersatzpflicht entfällt dort, wenn du bei der Auswahl der Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hast. Hast du Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung zu leiten, gilt das dort auch dafür. Sie entfällt dort ebenso, wenn der Schaden auch bei dieser Sorgfalt entstanden wäre.
Was eine Betriebshaftpflicht überhaupt leistet
Nach den Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz im Rahmen des versicherten Risikos. Vorausgesetzt ist dort ein Schadenereignis während der Wirksamkeit der Versicherung. Es muss einen Personen-, Sach- oder einen sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge gehabt haben. Und ein Dritter muss dich deswegen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
Dieselben Bedingungen nennen drei Leistungen. Das sind die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Aus unserer Beratung wird der mittlere Teil am häufigsten übersehen.
Das Versicherungsvertragsgesetz ordnet beide Seiten an. Der Versicherer muss dich von Ansprüchen freistellen, die ein Dritter geltend macht. Grundlage ist dort deine Verantwortlichkeit für eine während der Versicherungszeit eintretende Tatsache. Unbegründete Ansprüche muss er nach demselben Gesetz abwehren.
Nach diesem Gesetz umfasst die Versicherung auch die Kosten der Abwehr, gerichtlich wie außergerichtlich. Sie gehören dort dazu, soweit ihre Aufwendung den Umständen nach geboten ist. Kosten einer Strafverteidigung trägt der Versicherer dort nur auf seine Weisung hin. Das Strafverfahren muss dabei wegen einer Tat eingeleitet worden sein, die deine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnte.
Vier Fälle, an denen sich das entscheidet
Grafikerin im Kundentermin: Du arbeitest beim Kunden an seinem Gerät und beschädigst es dabei. Die Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung nehmen Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus. Vorausgesetzt ist dort, dass die Schäden durch deine betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesen Sachen entstanden sind. Genannt sind dort Bearbeitung, Reparatur, Beförderung und Prüfung. Bei unbeweglichen Sachen gilt das dort nur, soweit sie unmittelbar von der Tätigkeit betroffen waren. Die ganze Ausnahme greift dort nur, falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Elektriker mit Nacharbeit: Deine Leitung ist falsch angeschlossen und muss neu gemacht werden. Nach denselben Musterbedingungen besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und auf Nacherfüllung. Dasselbe gilt dort für Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz statt der Leistung. Auch Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können, sind dort ausgenommen.
IT-Beraterin mit reinem Geldschaden: Deine Empfehlung kostet den Kunden Geld, ohne dass jemand verletzt oder etwas beschädigt wird. Die Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung führen dafür eine eigene Erweiterung. Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sind dort nur durch besondere Vereinbarung erfasst.
Vermittlerin vor der Erlaubnis: Du willst gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln. Die Gewerbeordnung verlangt dafür nach Maßgabe ihrer Bestimmungen die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Dieselbe Gewerbeordnung ordnet an, diese Erlaubnis zu versagen, wenn du den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erbringen kannst. Der Nachweis einer gleichwertigen Garantie genügt dort ebenso.
Vier weitere Grenzen, die im Alltag auffallen
Die Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung stellen ihre Ausnahmen unter einen Vorbehalt. Sie gelten dort nur, falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Vier davon betreffen die Arbeit von Selbstständigen unmittelbar:
- Zusagen: Ansprüche sind dort ausgenommen, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang deiner gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
- Fremde Sachen in deiner Hand: Ausgenommen sind dort Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die du gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen hast. Dasselbe gilt dort für Sachen aus verbotener Eigenmacht und für Gegenstände eines besonderen Verwahrungsvertrages.
- Dein eigenes Werk: Ausgenommen sind dort Ansprüche wegen Schäden an den von dir hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten und sonstigen Leistungen. Voraussetzung ist dort eine Ursache, die in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegt.
- Ausland: Ausgenommen sind dort Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Ansprüche, die das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung einem Sozialversicherungsträger gibt, bleiben dort jedoch erfasst.
Aus unserer Sicht beschreiben die ersten drei Punkte keine Randfälle. Sie beschreiben den Alltag eines Dienstleisters, der beim Kunden sitzt, Geräte leiht und ein Werk abliefert.
Was vor der Unterschrift zu klären ist
Nach den Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung umfasst der Schutz die gesetzliche Haftpflicht aus den angegebenen Risiken. Angegeben heißt dort: im Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Erfasst sind dort auch Erhöhungen oder Erweiterungen dieser Risiken. Ausgenommen sind dort Risiken aus dem Halten oder Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge. Ausgenommen sind dort ebenso sonstige Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht.
Aus unserer Sicht ist die Tätigkeitsbeschreibung deshalb kein Formularfeld, sondern der Kern des Vertrags.
Neue Risiken regeln die Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung eigens. Entstehen sie nach Abschluss des Vertrages, sind sie dort grundsätzlich sofort im Rahmen des bestehenden Vertrages erfasst. Nach Aufforderung des Versicherers musst du jedes neue Risiko dort innerhalb eines Monats anzeigen. Unterlässt du die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Schutz dort rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Der Versicherer darf dafür nach denselben Bedingungen einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt binnen eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Schutz dort ebenfalls. Er entfällt dort rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Die Entschädigungsleistung ist nach denselben Bedingungen bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt dort auch, wenn sich der Schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden dort nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Drei Fragen gehören deshalb vor die Unterschrift:
- Tätigkeit: Steht im Antrag, was du tatsächlich tust, und nicht nur deine Branche?
- Bausteine: Sind Tätigkeitsschäden und reine Vermögensschäden vereinbart, wenn dein Beruf sie auslösen kann?
- Meldeweg: Weißt du, wem du ein neues Geschäftsfeld anzeigst?
Was im Schadenfall von dir verlangt wird
Nach den Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung ist jeder Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das gilt dort auch, wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind. Dieselbe Pflicht greift dort, sobald Haftpflichtansprüche gegen dich geltend gemacht werden.
Das Versicherungsvertragsgesetz setzt dieselbe Frist. Du musst dort innerhalb einer Woche die Tatsachen anzeigen, die deine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. Macht der Dritte seinen Anspruch dir gegenüber geltend, läuft dort eine Woche ab der Geltendmachung. Zur Wahrung dieser Fristen genügt nach demselben Gesetz die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Wird ein Haftpflichtanspruch gegen dich gerichtlich geltend gemacht, musst du die Führung des Verfahrens nach den Musterbedingungen des GDV dem Versicherer überlassen. Er beauftragt dort in deinem Namen einen Rechtsanwalt. Du musst diesem Vollmacht und alle erforderlichen Auskünfte erteilen. Die angeforderten Unterlagen musst du dort zur Verfügung stellen.
Ein Anerkenntnis auf eigene Faust ist aus unserer Beratung ein klassischer Fehler. Nach denselben Musterbedingungen binden Anerkenntnisse und Vergleiche ohne Zustimmung des Versicherers nur so weit, wie der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte. Das Versicherungsvertragsgesetz zieht daneben eine eigene Grenze. Eine Vereinbarung, nach der der Versicherer bei einem Anerkenntnis ohne seine Einwilligung frei wird, ist nach diesem Gesetz unwirksam.
Vorsatz bleibt außen vor. Nach den Musterbedingungen des GDV für die Haftpflichtversicherung sind Versicherungsansprüche aller Personen ausgenommen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Vorbehalten bleibt dort eine ausdrücklich abweichende Bestimmung im Versicherungsschein. Das Versicherungsvertragsgesetz befreit den Versicherer, wenn du den beim Dritten eingetretenen Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt hast.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Dieser Text erklärt die Mechanik, nicht deinen Vertrag. Welche Bausteine dein Beruf braucht, hängt an deiner Tätigkeit und steht in deinen Bedingungen.
Vier Nachbarthemen stehen bewusst nicht hier:
- Reihenfolge deiner Verträge: Wonach du Versicherungen nach Risiko sortierst, ordnet Welche Versicherungen braucht man wirklich? ein.
- Dein privater Schutz: Was im privaten Bereich dazugehört, erklärt unsere Seite zur Privathaftpflicht.
- Dein Einkommen statt deiner Haftung: Worauf es dabei ankommt, zeigt Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
- Die übrigen Sparten: Welche Bereiche wir sonst betreuen, zeigt die Übersicht Versicherungen.
Dein nächster Schritt
Du willst wissen, was dein Beruf konkret auslöst? Dann geh deine Tätigkeitsbeschreibung mit jemandem durch, der die Ausnahmen kennt. Ein Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.