Wenn du selbstständig bist, trägst du dein Einkommensrisiko allein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige braucht deshalb andere Prüfpunkte als eine BU für Angestellte. Der Unterschied liegt selten im Beitrag. Er liegt in den Bedingungen.
Dieser Beitrag geht die Punkte durch, die im Leistungsfall wirklich zählen.
Warum das gesetzliche Netz bei dir meist nicht greift
Viele rechnen still mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die setzt aber Pflichtbeiträge voraus. Nötig sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI).
Die meisten Selbstständigen zahlen keine Pflichtbeiträge. Dann entsteht auch kein Anspruch. Ob du krank bist, spielt für diese Voraussetzung keine Rolle.
Dazu kommt ein inhaltlicher Unterschied. Die Erwerbsminderungsrente fragt nicht nach deinem Beruf. Sie fragt, ob du überhaupt noch arbeiten kannst. Eine private BU setzt dagegen an deiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit an (§ 172 Abs. 2 VVG).
Die Umorganisationsklausel: der wichtigste Punkt
Das ist die Regel, die Selbstständige von Angestellten trennt. Sie besagt sinngemäß: Bevor der Versicherer zahlt, musst du prüfen, ob du deinen Betrieb umbauen kannst.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung macht das greifbar. Der Bundesgerichtshof entschied 1993 über einen Dachdecker mit eigener Firma (BGH, Urteil vom 3.11.1993, IV ZR 185/92). Er musste darlegen, dass eine Umorganisation ihm nicht möglich war.
Für die Praxis heißt das: Je größer dein Betrieb, desto eher hält der Versicherer eine Umorganisation für zumutbar. Wer allein arbeitet, hat weniger Spielraum — und damit oft die stärkere Position.
Worauf du in den Bedingungen schaust
- Wird die Umorganisation überhaupt erwähnt, und wie eng ist sie gefasst?
- Gibt es eine Grenze für zumutbare Einkommenseinbußen?
- Sind Inhaber mit Leitungsfunktion ausdrücklich geregelt?
- Wer trägt die Darlegungslast — du oder der Versicherer?
Lass dir diese Punkte vor dem Antrag zeigen. Nach dem Leistungsfall lässt sich daran nichts mehr ändern.
Dein Berufsbild gehört sauber in den Antrag
Der Versicherer prüft später gegen das, was du bei Antragstellung angegeben hast. „Selbstständig” ist dafür keine Beschreibung.
Halte fest, welche Tätigkeiten deinen Alltag ausmachen. Wie viel Zeit entfällt auf Büro, wie viel auf körperliche Arbeit, wie viel auf Kundentermine? Diese Aufteilung entscheidet mit, ab wann du als berufsunfähig giltst.
Eine ehrliche, detaillierte Angabe schützt dich. Eine schöngefärbte kostet dich im Ernstfall die Leistung.
Wie hoch die Rente sein sollte
Feste Prozentwerte kursieren im Netz reichlich. Sinnvoller ist eine Rechnung mit deinen echten Zahlen.
Nimm deine laufenden privaten Fixkosten. Addiere die betrieblichen Kosten, die auch ohne dich weiterlaufen. Rechne Krankenversicherung und Altersvorsorge dazu, denn beide zahlst du weiter.
Aus dieser Summe ergibt sich dein Bedarf. Wir empfehlen keine konkrete Höhe pauschal — das hängt zu stark an deinem Einzelfall.
Beiträge in schwankenden Jahren
Selbstständige Einkommen schwanken. Deine Bedingungen sollten das aushalten.
Achte auf Regelungen zu Stundung und Beitragsfreistellung. Prüfe außerdem, ob du die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen kannst. Solche Nachversicherungsgarantien haben wir im Beitrag zur Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail beschrieben.
Gesundheitsfragen: erst anonym klären, dann beantragen
Deine Angaben zur Gesundheit sind rechtlich bindend (§ 19 VVG). Wer etwas verschweigt, riskiert Rücktritt oder Anfechtung.
Die Rechte des Versicherers erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung sind es zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG). Das ist ein langer Zeitraum für einen vergessenen Arztbesuch.
Der saubere Weg führt über eine anonyme Risikovoranfrage. Dabei erfährst du vorab, wie Versicherer deine Vorgeschichte einschätzen — ohne dass ein Antrag mit deinem Namen entsteht.
Steuern kurz eingeordnet
Beiträge zu einer eigenständigen BU zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Der gemeinsame Höchstbetrag ist bei den meisten schon durch Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.
Die spätere BU-Rente wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Grundlage ist die Einordnung als abgekürzte Leibrente (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i. V. m. § 55 EStDV). Die Details stehen in unserem Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer.
Steuerliche Aussagen hängen immer am Einzelfall. Für die verbindliche Prüfung ist dein Steuerberater zuständig.
So gehen wir das gemeinsam an
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und arbeiten ohne Versicherer im Rücken. Für Selbstständige heißt das: Wir lesen die Umorganisationsklausel, bevor wir über Beiträge sprechen.
Wie eine Absicherung der Arbeitskraft grundsätzlich aufgebaut ist, findest du auf unserer Seite zur BU-Beratung. Wenn du wissen willst, wo dein Vertrag heute steht, hilft der kostenlose BU-Check.
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