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Finanzhaus Südbaden

Adventskranz in Brand: was die Versicherung zahlt und was nicht

Tian von Dziembowski 8 Minuten Lesezeit

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Versicherungsunterlagen auf einem Tisch, darauf ein Kugelschreiber mit dem Logo von Finanzhaus Südbaden

Ein Adventskranz brennt schneller, als die meisten denken. Steht der Brand erst im Raum, entscheidet dein Versicherungsvertrag über alles Weitere. Dieser Artikel erklärt, was die Hausratversicherung nach einem Kerzenbrand trägt. Und wo sie aufhört.

Wie oft es in der Adventszeit tatsächlich brennt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zählt diese Schäden jedes Jahr. In den Wochen rund um Weihnachten registrieren die Versicherer etwa 6.000 zusätzliche Feuerschäden. Für 2024 summierten sich diese auf 31 Millionen Euro.

Der durchschnittliche Schaden lag dabei bei 4.900 Euro. Das ist nach Angaben des Verbands ein Rekordwert. Als Grund nennt er den wachsenden Anteil kostenintensiver Wohnungsbrände.

Zur Einordnung: Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten 2024 für etwa 320.000 Feuerschäden 2,2 Milliarden Euro aus. Die Adventswochen sind darin ein kleiner, aber sehr verlässlicher Posten.

Wann ein Feuer für die Versicherung ein Brand ist

Brand ist kein Alltagswort, sondern ein festgelegter Begriff. Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft beschreiben ihn in einem Satz. Gemeint ist ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.

Ein Feuer, das seinen Herd verlassen hat, zählt ebenso. Genau das passiert am Gesteck. Die Kerze hat ihren Herd, den Docht — springt die Flamme auf das Tannengrün über, ist die Schwelle überschritten.

Auch ein Brand, der aus einem Nutzfeuer entsteht, ist nach den Musterbedingungen erfasst. Der Kamin am Heiligabend gehört dazu.

Was die Hausratversicherung nach einem Kerzenbrand ersetzt

Zum Hausrat gehört alles, was deinem Haushalt zur privaten Nutzung dient. So beschreiben es die Musterbedingungen. Möbel, Kleidung, Elektronik und die Geschenke unter dem Baum fallen darunter.

Als Versicherungswert gilt der Neuwert. Das ist der Betrag für eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Nur wenn eine Sache im Haushalt ohnehin nicht mehr zu gebrauchen war, tritt der Verkaufswert an diese Stelle.

Drei Punkte kommen nach einem Kerzenbrand fast immer dazu.

  • Rauch und Ruß: Schäden aus einem versicherten Brandereignis sind nach den Musterbedingungen mitversichert.
  • Sengschäden: Das versengte Tischtuch unter dem Gesteck ist erfasst, wenn es aus demselben Ereignis stammt.
  • Aufräumen: Die Musterbedingungen führen Aufräumungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten als versicherte Kosten auf.

Ein Hinweis, der oft untergeht: Die Musterbedingungen sind eine unverbindliche Empfehlung des Verbands. Jeder Versicherer darf davon abweichen. Verbindlich ist immer nur, was in deinen eigenen Bedingungen steht.

Was nach einem Brand nicht ersetzt wird

Nicht jeder Ruß in der Wohnung stammt aus einem Brand. Die Musterbedingungen nehmen Schäden aus, die durch allmähliche Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen. Gemeint ist der schleichende Belag an Wand und Decke, nicht das plötzliche Ereignis.

Auch Sengschäden ohne vorangegangenes Brandereignis behandeln die Bedingungen gesondert. Sie sind dann nur bis zu einem vereinbarten Betrag versichert. Das angesengte Sofakissen ohne offenes Feuer fällt also unter eine eigene Grenze.

Diese Unterscheidung wirkt kleinlich. Im Schadenfall entscheidet sie darüber, aus welchem Topf gezahlt wird und wie weit er reicht.

Wo die Hausrat aufhört und das Gebäude anfängt

Die Trennlinie verläuft zwischen deinen Sachen und dem Haus. Die Hausratversicherung steht für den Inhalt ein. Für das Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Verrußte Wände, eine beschädigte Decke, ein zerstörter Bodenbelag — das ist Gebäudesubstanz. Wer zur Miete wohnt, hat dafür keinen eigenen Vertrag. Dann stellt sich die Haftungsfrage, und die beantwortet eine andere Police.

Wie weit die Wohngebäudeversicherung reicht, haben wir im Beitrag zur Wohngebäudeversicherung und ihrer Deckung auseinandergelegt.

Welche Kosten neben dem Sachschaden dazukommen

Der Sachschaden ist selten der ganze Schaden. Nach einem Wohnungsbrand ist die Wohnung oft tagelang unbewohnbar. Genau dafür führen die Musterbedingungen eine eigene Liste.

Aufgezählt sind dort unter anderem Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten sowie Kosten für provisorische Maßnahmen. Ersetzt wird, was infolge des Versicherungsfalls erforderlich war und tatsächlich angefallen ist. Die Höhe begrenzen die Verträge unterschiedlich.

Frag deshalb nicht nur nach der Versicherungssumme. Frag nach den Grenzen für diese Nebenkosten.

Grobe Fahrlässigkeit: wann gekürzt werden darf

Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Adventsschäden hängen. Das Gesetz erlaubt dem Versicherer eine Kürzung, wenn du den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hast. Gekürzt wird in einem Verhältnis, das der Schwere deines Verschuldens entspricht.

Bei Vorsatz entfällt die Leistung vollständig. Grobe Fahrlässigkeit ist etwas anderes: die unbeaufsichtigte Kerze, der trockene Kranz, das Teelicht neben dem Vorhang. Eine feste Quote dafür gibt es nicht.

Die Musterbedingungen geben dieselbe Regel in fast gleichem Wortlaut wieder. Wie hoch die Kürzung im Einzelfall ausfällt, entscheidet sich am Sachverhalt.

Was ein Verzicht auf die Kürzung im Vertrag ändert

Hier kommt der Vertrag ins Spiel. Die Musterbedingungen sehen für die Hausratversicherung ausdrücklich einen Verzicht vor. Danach verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung, wenn die Schadenhöhe einen vereinbarten Betrag nicht übersteigt.

Dieser Betrag steht in den Musterbedingungen als Leerstelle. Jeder Versicherer trägt dort seinen eigenen Wert ein. Manche Anbieter verzichten weitergehend, andere gar nicht.

Der Verzicht gilt nach den Musterbedingungen außerdem nicht, wenn du deine Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hast. Er ist also kein Freibrief. Was in deinem Vertrag gilt, steht in deinen Bedingungen — und nirgendwo sonst.

Wessen Verhalten dir zugerechnet wird

Ein Haushalt besteht selten aus einer Person. Die Musterbedingungen ordnen an, dass du dir Kenntnis und Verhalten deiner Repräsentanten zurechnen lassen musst. Wer als Repräsentant gilt, sagen die Bedingungen selbst nicht.

Für die Adventszeit heißt das eine einfache Sache. Es kommt nicht allein darauf an, wer die Kerze angezündet hat. Diese Frage gehört vor den Abschluss, nicht in den Schadenfall.

Vier Konstellationen aus der Adventszeit

Abstrakte Regeln helfen wenig, wenn es raucht. Vier Fälle, wie sie jedes Jahr vorkommen.

Familie in der Mietwohnung. Das Gesteck auf dem Esstisch setzt die Tischdecke in Brand, der Rauch zieht durch die Wohnung. Der eigene Hausrat läuft über die Hausratversicherung. Die verrußte Wohnung gehört dem Vermieter, und dafür kommt die Haftungsfrage ins Spiel.

Azubi im dritten Lehrjahr. Die Musterbedingungen decken Sachen einer Person, die sich für die Ausbildung länger außerhalb der Wohnung aufhält. Das gilt unabhängig von der Dauer — aber nur, solange sie keinen eigenen Hausstand gründet. Mit der ersten richtigen eigenen Wohnung endet dieser Schutz.

Rentnerehepaar im Eigenheim. Der Weihnachtsbaum mit echten Kerzen beschädigt Boden und Decke. Zwei Verträge sind betroffen: Hausrat für den Inhalt, Wohngebäude für das Haus. Beide Schäden werden getrennt abgewickelt.

Studentin in der Wohngemeinschaft. Das Teelicht auf dem Fensterbrett versengt Vorhang und Fensterbank. Nach den Musterbedingungen gehört der Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung nicht dazu. Wer zur Untermiete wohnt, braucht deshalb einen eigenen Vertrag.

Was du im Schadenfall sofort tun musst

Nach dem Brand beginnen deine Pflichten. Das Gesetz verlangt, dass du den Schaden nach Möglichkeit abwendest und minderst. Verletzt du diese Pflicht grob fahrlässig, darf der Versicherer ebenfalls kürzen.

Die Musterbedingungen schreiben den Ablauf konkreter fest.

  • Melden: Den Schadeneintritt zeigst du dem Versicherer unverzüglich an, notfalls telefonisch.
  • Sichern: Das Schadenbild bleibt unverändert, bis der Versicherer die Schadenstelle freigibt.
  • Dokumentieren: Sind Veränderungen unumgänglich, hältst du den Zustand nachvollziehbar fest, etwa mit Fotos.
  • Belegen: Angeforderte Belege bringst du bei, soweit dir das billigerweise zuzumuten ist.

Zwei weitere Regeln stellt das Gesetz daneben, und sie wirken in verschiedene Richtungen. Steht grobe Fahrlässigkeit im Raum, trägst du die Beweislast dafür, dass keine vorlag. Bleibt die Verletzung für die Feststellung des Schadens ohne Folge, bleibt der Versicherer voll in der Pflicht.

Die Weisungen des Versicherers befolgst du, soweit sie zumutbar sind. Hole sie ein, wenn die Umstände es erlauben. Das klingt förmlich, ist aber im Zweifel bares Geld.

Wenn der Schaden andere trifft

Ein Wohnungsbrand endet selten an der eigenen Wohnungstür. Das Gesetz verpflichtet zum Schadensersatz, wer das Eigentum eines anderen widerrechtlich und fahrlässig verletzt. Betroffen sind dann Vermieter, Nachbarn oder die Eigentümergemeinschaft.

Für diese Fälle ist die private Haftpflicht da, nicht die Hausratversicherung. Wie weit sie reicht, hängt an den vereinbarten Bausteinen. Einen Überblick über die Sparte findest du auf unserer Seite zur Privathaftpflichtversicherung.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Dieser Text erklärt den Brandfall in der Hausratversicherung. Drei Fragen bleiben bewusst offen.

  • Versicherungssumme: Ob deine Summe zum Wert deines Hausrats passt, klärt unser Beitrag zur Unterversicherung in der Hausratversicherung.
  • Haftung von Kindern: Ob und ab wann ein Kind für einen Schaden einsteht, ist eine eigene Frage des Haftungsrechts.
  • Tarifauswahl: Welcher Anbieter welchen Verzicht bietet, ist Beratung im Einzelfall und keine Aufgabe eines Blogartikels.

Wie wir dich dabei unterstützen

Wir sind freie Versicherungsmakler und schauen zuerst in deine Bedingungen. Dabei prüfen wir, wie dein Vertrag mit grober Fahrlässigkeit umgeht und wo die Grenzen für Nebenkosten liegen. Den Rahmen der Sparte findest du auf unserer Seite zur Hausratversicherung.

Ein Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Bequem von zu Hause aus oder bei uns vor Ort.

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Inhalt
  1. Wie oft es in der Adventszeit tatsächlich brennt
  2. Wann ein Feuer für die Versicherung ein Brand ist
  3. Was die Hausratversicherung nach einem Kerzenbrand ersetzt
  4. Was nach einem Brand nicht ersetzt wird
  5. Wo die Hausrat aufhört und das Gebäude anfängt
  6. Welche Kosten neben dem Sachschaden dazukommen
  7. Grobe Fahrlässigkeit: wann gekürzt werden darf
  8. Was ein Verzicht auf die Kürzung im Vertrag ändert
  9. Wessen Verhalten dir zugerechnet wird
  10. Vier Konstellationen aus der Adventszeit
  11. Was du im Schadenfall sofort tun musst
  12. Wenn der Schaden andere trifft
  13. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  14. Wie wir dich dabei unterstützen
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