Was ist ein ETF — die Frage steht am Anfang fast jeder Geldanlage. Die Antwort fällt kürzer aus, als die meisten erwarten. Schwierig wird es erst danach.
Dieser Text erklärt drei Dinge. Was in so einem Fonds steckt, wie er einen Index nachbildet und welche Kosten und Risiken bleiben.
Was du hier nicht findest: eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Auch keine Aussage darüber, was ein ETF einbringt. Nur das, was nachprüfbar feststeht.
Was ist ein ETF – die kurze Antwort
Die Abkürzung steht für Exchange Traded Fund, also für einen börsengehandelten Fonds. Die Finanzaufsicht BaFin beschreibt ETFs als Wertpapierfonds, die direkt an der Börse gehandelt werden. Meist bilden sie die Wertentwicklung von Indizes nach. Ein Index spiegelt die Entwicklung der Werte wider, aus denen er besteht.
Ein Beispiel macht das greifbar. Beim deutschen Aktienindex sind das die Aktien großer deutscher Unternehmen. Der Fonds kauft also nicht, was ein Manager für aussichtsreich hält.
Rechtlich ist ein ETF zuerst einmal ein Fonds. Das Kapitalanlagegesetzbuch versteht darunter einen Organismus für gemeinsame Anlagen. Er sammelt Kapital von einer Anzahl von Anlegern ein. Dieses Kapital investiert er nach einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen eben dieser Anleger. Ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors fällt nicht darunter.
Solche Fonds heißen passiv gemanagt. Nach Darstellung der BaFin trifft der Verwalter dabei keine eigenen Anlageentscheidungen. Er folgt allein der Entwicklung des nachgebildeten Index. Bei einem passiven ETF steht von Anfang an fest, welche Werte er enthält.
Daneben gibt es aktive ETFs. Dort orientiert sich der Verwalter laut BaFin nur an einem Index. Er versucht, diesen zu übertreffen, und weicht dafür teilweise ab. Die Managementform allein erlaubt nach Angaben der Aufsicht aber keine Aussage zur Wertentwicklung.
Wem das Geld in einem ETF gehört
Diese Frage stellt fast niemand. Sie ist trotzdem die wichtigste. Das Kapitalanlagegesetzbuch ordnet an, dass das Fondsvermögen getrennt vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft zu halten ist. Es bildet ein eigenes Sondervermögen.
Was das im Ernstfall bedeutet, sagt dieses Gesetz ausdrücklich. Sondervermögen gehören nicht zur Insolvenzmasse der Verwaltungsgesellschaft. Dein Anteil ist damit kein Guthaben bei einem Unternehmen. Er ist ein Anteil an einem getrennt gehaltenen Vermögen.
Das Kapitalanlagegesetzbuch verlangt zusätzlich eine Verwahrstelle. Für jeden dieser Fonds muss eine beauftragt werden. Sie ist ein Kreditinstitut und verwahrt die Vermögensgegenstände. Die Kontrolle liegt damit nicht allein bei der Fondsgesellschaft.
Wie ein ETF seinen Index nachbildet
Dafür gibt es mehr als einen Weg. Die BaFin benennt zwei Grundformen. Der Fonds kauft die entsprechenden Wertpapiere selbst, das ist die physische Replikation. Oder er bildet den Indexinhalt über Geschäfte wie Swaps ab, die synthetische Replikation.
Welcher Weg gewählt wurde, darfst du erfahren. Die BaFin verlangt von indexnachbildenden Fonds, die Methode im Verkaufsprospekt zu nennen. Dort muss auch stehen, wie sich die gewählte Methode auf das Kontrahentenrisiko auswirkt. Gemeint ist damit das Risiko, dass ein Vertragspartner ausfällt.
Der Prospekt muss noch mehr hergeben. Nach derselben Richtlinie der Aufsicht gehört der prognostizierte Tracking Error hinein, also wie stark die Abweichung vom Index unter normalen Marktbedingungen schwankt. Dazu kommen die Faktoren, die die Nachbildung beeinflussen. Die Richtlinie nennt dafür Transaktionskosten und die Wiederanlage von Dividenden.
Für den Einsatz von Swaps zieht das Gesetz eine Grenze. Das Kapitalanlagegesetzbuch verlangt, dass sich das Marktrisikopotenzial eines solchen Fonds durch Derivate höchstens verdoppelt. Diese Grenze schützt vor einer unbegrenzten Hebelwirkung. Sie nimmt dem Kontrahentenrisiko aber nichts.
Warum breit gestreut nicht automatisch stimmt
Hier wird es konkret. Das Kapitalanlagegesetzbuch begrenzt grundsätzlich, wie viel ein Fonds in einen einzelnen Herausgeber stecken darf. Die Grenze liegt bei fünf Prozent des Fondswerts. Sie steigt auf zehn Prozent, wenn die Anlagebedingungen das vorsehen und eine weitere Obergrenze eingehalten wird.
Für indexnachbildende Fonds kennt dasselbe Gesetz eine Ausnahme. Es erlaubt ihnen bis zu 20 Prozent in Wertpapieren eines einzigen Herausgebers. Voraussetzung ist, dass die Anlagebedingungen den Fonds auf die Nachbildung eines von der BaFin anerkannten Index ausrichten, unter Wahrung angemessener Risikomischung. Unter denselben Voraussetzungen sind bis zu 35 Prozent möglich, und das nur bei einem einzigen Herausgeber.
Woran die Anerkennung des Index hängt, regelt das Gesetz ebenfalls. Anerkannt wird er insbesondere dann, wenn seine Zusammensetzung hinreichend diversifiziert ist. Er muss eine adäquate Bezugsgrundlage für seinen Markt darstellen. Und er muss in angemessener Weise veröffentlicht werden.
Für dich heißt das etwas sehr Praktisches. Ein ETF ist nicht automatisch breit gestreut. Die BaFin weist darauf hin, dass ETFs auf einzelne Regionen oder Themen womöglich weniger Diversifizierung bieten. Sie stellt zudem klar, dass die Risikobegrenzung nur funktioniert, solange nicht die ganze Anlageklasse von einem Abschwung betroffen ist.
Welche Kosten bei einem ETF anfallen
Kosten stehen an mehreren Stellen. Im Fonds selbst steckt die Gesamtkostenquote. Das Kapitalanlagegesetzbuch verlangt, dass sie als eine einzige Zahl berechnet wird. Sie beruht dabei auf den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres.
Diese eine Zahl ist aber nicht alles. Dasselbe Gesetz schreibt den Hinweis vor, dass Transaktionskosten aus dem Fondsvermögen gezahlt werden. In der Gesamtkostenquote sind sie nicht enthalten. Wer nur auf diese Zahl schaut, übersieht also einen Teil.
Dazu kommen die Kosten rund um den Kauf. Laut BaFin kannst du ETFs meist direkt an der Börse kaufen, ohne Ausgabeaufschläge zu zahlen. Dafür fallen die Entgelte deiner Bank und des Handelsplatzes an. Die Aufsicht verweist hier auf die Ex-ante-Kosteninformationen, die du rechtzeitig vorher bekommen musst.
Ein Punkt zur Einordnung gehört dazu. Nach Angaben der BaFin fallen die Gebühren bei passiv nachbildenden ETFs meist niedriger aus als bei aktiv gemanagten Fonds. Der Grund ist einfach: Den Versuch, einen Index zu übertreffen, bezahlst du mit.
Welche Risiken bleiben
Das Marktpreisrisiko steht an erster Stelle. Die BaFin beschreibt es so: Der Wert eines ETFs hängt direkt davon ab, wie sich die enthaltenen oder nachgebildeten Anlagegegenstände entwickeln. Aktienmärkte können stark schwanken. Der ETF folgt diesen Bewegungen.
Die passive Bauweise hat dabei eine Kehrseite. Der Verwalter kann nach Darstellung der Aufsicht nicht aktiv eingreifen, wenn sich der Markt verändert. Risiken durch gezielte Entscheidungen abzufedern, ist ihm damit verwehrt. Das ist der Preis für die strikte Nachbildung.
Ein Satz der Aufsicht gehört ungekürzt hierher. Die BaFin überprüft nicht, ob ein Fonds wirtschaftlich ist. Die Risiken dieser Geldanlage trägst allein du.
Das Gesetz zieht daraus eine Konsequenz. Zeigt ein Verkaufsprospekt die bisherige Wertentwicklung, verlangt das Kapitalanlagegesetzbuch dazu einen Warnhinweis. Sie ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
Welche Unterlagen du vor dem Kauf bekommst
Du bist hier nicht auf Werbung angewiesen. Nach Angaben der BaFin muss jeder, der in Deutschland ETFs anbieten will, einen Verkaufsprospekt erstellen. Darin stehen die wirtschaftlichen und rechtlichen Details zum Fonds. Diese Unterlagen müssen stets aktuell auf der Website zugänglich sein.
Das wichtigste Dokument ist kürzer. Die Aufsicht nennt es Basisinformationsblatt und beschreibt es als Zusammenfassung der wichtigsten Produktinformationen. Vor jeder Investition muss der Anbieter es unaufgefordert aushändigen. Verkaufsprospekt sowie Jahres- und Halbjahresbericht bekommst du laut BaFin auf Wunsch.
Der Umfang ist dabei vorgegeben. Basisinformationsblätter dürfen nach Darstellung der BaFin höchstens drei Seiten umfassen und müssen klar verständlich sein. Vorgeschrieben sind unter anderem Angaben zur empfohlenen Haltedauer, zu Risiken, zu möglichen Performance-Szenarien sowie zu Kosten und Gebühren. Die einheitliche Gestaltung soll den Vergleich mehrerer Fonds erleichtern.
Lässt du dich beraten, kommt ein Papier hinzu. Die BaFin verweist auf die Geeignetheitserklärung, in der die beratende Person begründen muss, warum der Fonds für dich geeignet ist. Dazu erhältst du die Ex-ante-Kosteninformationen. Beides solltest du lesen, nicht abheften.
Wie du Anteile wieder zu Geld machst
Der Weg hinaus ist so wichtig wie der Weg hinein. Nach Angaben der BaFin kannst du deine ETF-Anteile jederzeit über die Börse verkaufen. Alternativ kannst du sie in der Regel direkt an den Fonds zurückgeben. Diese Flexibilität nennt die Aufsicht als gemeinsames Merkmal aller ETFs.
Damit der Börsenpreis trägt, gibt es eine Mechanik dahinter. Laut BaFin werden ETFs nicht nur täglich vom Verwalter bewertet, sondern laufend vom Markt. Sogenannte Market Maker sollen dabei sicherstellen, dass der Wert der gehandelten Anteile die Wertentwicklung der enthaltenen Vermögensgegenstände abbildet.
Beaufsichtigt wird das Ganze ebenfalls. ETF-Verwalter mit Sitz in Deutschland benötigen nach Angaben der BaFin in der Regel deren Erlaubnis. Sie unterliegen dann ihrer umfassenden Aufsicht. Bei in Deutschland aufgelegten ETFs prüft die Aufsicht zusätzlich die Anlagebedingungen.
Drei Fälle, drei Konsequenzen
- Berufseinsteigerin mit erstem Sparplan: Sie vergleicht zwei ETFs allein über die Gesamtkostenquote. Das Gesetz nimmt die Transaktionskosten aus dieser Quote aber heraus. Ihr Vergleich ist damit unvollständig.
- Familienvater mit Themen-ETF: Er hält einen ETF auf eine einzelne Branche. Laut BaFin bieten ETFs auf einzelne Themen womöglich weniger Diversifizierung. Breit gestreut ist dieses Depot deshalb nicht automatisch, auch wenn ETF darauf steht.
- Angestellter zwei Jahre vor dem Ruhestand: Er braucht das Geld zu einem festen Termin. Nach Darstellung der BaFin kann ein passiver Verwalter bei einem Einbruch nicht gegensteuern. Die eigentliche Frage ist deshalb nicht die Fondsauswahl, sondern der Anlagehorizont.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Drei Fragen bleiben hier bewusst offen. Welcher ETF zu dir passt, steht nicht in einem Blogbeitrag — das ist Beratung. Wie deine Erträge besteuert werden, hängt von deiner persönlichen Lage ab.
Und ob ein Sparplan oder eine Rentenversicherung besser zu deinem Ziel passt, ordnet unser Beitrag zu ETF-Sparplan und Rentenversicherung ein. Wie wir Geldanlage grundsätzlich angehen, steht auf unserer Seite zur Kapitalanlage. Den Überblick über Vorsorge und Vermögensaufbau findest du unter Investment und Altersvorsorge.
Der nächste Schritt
Ein ETF ist ein Werkzeug, kein Plan. Der Plan entsteht aus deinem Ziel, deinem Zeitraum und deiner Belastbarkeit. Genau dort setzen wir an.
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