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Finanzhaus Südbaden

E-Bike Versicherung: was die Hausratversicherung zahlt

Kevin Gomer 8 Minuten Lesezeit

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Mehrere übereinanderliegende Vertragsformulare auf einem Tisch, darauf ein Kugelschreiber mit dem Schriftzug Finanzhaus Südbaden

In unserer Beratung fragen viele nach einer eigenen E-Bike Versicherung. Ein Teil des Schutzes kann aber schon im bestehenden Vertrag stecken.

Nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft zählt dein Pedelec unter Umständen zum Hausrat. Wie weit dieser Schutz reicht, hängt an zwei Fragen.

Was ist dein Rad rechtlich? Und wo stand es, als der Schaden passierte?

Was dein Rad rechtlich ist, entscheidet die Bauart

Das Straßenverkehrsgesetz zieht hier die wichtigste Grenze. Es nimmt bestimmte Räder mit Elektrohilfe ausdrücklich von den Kraftfahrzeugen aus. Für diese Räder gelten dann die Vorschriften über Fahrräder.

Nach dem Straßenverkehrsgesetz muss dafür alles Folgende zusammenkommen:

  • Muskelkraft: Das Landfahrzeug wird durch Muskelkraft fortbewegt.
  • Hilfsantrieb: Der elektromotorische Hilfsantrieb hat höchstens 0,25 Kilowatt Nenndauerleistung.
  • Verlauf: Die Unterstützung verringert sich mit zunehmender Geschwindigkeit progressiv.
  • Abregelung: Sie wird beim Erreichen von 25 Kilometern pro Stunde oder früher unterbrochen.
  • Tretpause: Sie wird auch unterbrochen, wenn du im Treten einhältst.

Das Straßenverkehrsgesetz lässt daneben eine Anfahrhilfe zu. Sie ist bis zu sechs Kilometern pro Stunde unschädlich, auch ohne gleichzeitiges Treten.

Ein Rad, das alle diese Punkte erfüllt, heißt im Alltag Pedelec. Der Begriff selbst steht nicht im Gesetz. Fehlt nur einer der Punkte, ist dein Rad nach dem Straßenverkehrsgesetz ein Kraftfahrzeug.

Warum dein Pedelec in der Hausratversicherung steckt

Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft fassen den Hausrat weit. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Ein privat genutztes Rad fällt darunter.

Diese Musterbedingungen sind ein unverbindliches Muster des Branchenverbands. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Was genau für dich gilt, steht in deinem Vertrag — und was eine solche Police grundsätzlich leistet, ordnet unsere Seite zur Hausratversicherung ein.

Wo der Schutz aufhört: der Versicherungsort

Nach den Musterbedingungen ist der gesamte Hausrat innerhalb des Versicherungsorts versichert. Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.

Hausrat außerhalb dieses Orts ist nach den Musterbedingungen nur im Rahmen der Außenversicherung geschützt. Er ist außerdem versichert, soweit das zusätzlich vereinbart ist.

Die Außenversicherung gilt nach den Musterbedingungen weltweit, aber an zwei Voraussetzungen. Die Sachen müssen dein Eigentum sein oder deinem Gebrauch dienen. Und sie dürfen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.

Einbruchdiebstahl: was dafür erfüllt sein muss

Nach den Musterbedingungen liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht. Dasselbe gilt, wenn er einsteigt oder mit falschem Schlüssel eindringt. Auch das Eindringen mit Hilfe von anderen Werkzeugen zählt dazu.

Ein Schlüssel ist nach den Musterbedingungen falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Dass Sachen abhandengekommen sind, beweist den Gebrauch eines falschen Schlüssels dort noch nicht.

Entscheidend ist der Raum. Steht dein Rad in einem abgeschlossenen Kellerraum und bricht jemand dort ein, ist dieser Fall nach den Musterbedingungen erfüllt.

Der Diebstahl auf der Straße: die Lücke im Grundschutz

Nach den Musterbedingungen ist der einfache Diebstahl nur in einzeln aufgezählten Fällen versichert. Genannt sind dort unter anderem der Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug und der Trickdiebstahl in der Wohnung. Dazu kommen Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen, Gartenmöbel und Wäsche.

Fahrräder stehen nicht auf dieser Liste. Wird dein angeschlossenes Rad an der Laterne entwendet, trägt der Grundschutz das nach den Musterbedingungen nicht.

Genau hier liegt aus unserer Beratung das häufigste Missverständnis. Nach den Musterbedingungen erfasst die Police dein Rad, aber nicht jede Gefahr.

Was der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl leistet

Für diese Lücke führt der Branchenverband eine eigene Musterklausel. Nach dieser Klausel sind Fahrräder und Fahrradanhänger auch gegen Diebstahl versichert. Als Fahrräder gelten dort ebenfalls E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis höchstens 25 Kilometer pro Stunde, die nicht versicherungspflichtig sind.

Mitversichert sind nach der Klausel auch lose mit dem Rad verbundene Sachen. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig seinem Gebrauch dienen und zusammen mit ihm abhandenkommen.

Die Klausel ist eine Erweiterung, kein Teil des Grundschutzes. Sie muss vereinbart sein. Nach der Klausel gelten die Regeln zur Außenversicherung entsprechend, dazu die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.

Die Pflichten, an denen dieser Schutz hängt

Nach der Musterklausel kommen mit der Erweiterung eigene Obliegenheiten:

  • Schloss: Du musst Rad und Anhänger durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl sichern, wenn du sie nicht zur Fortbewegung einsetzt.
  • Abstellraum: Ist das Rad nicht in Gebrauch, nutzt du nach Möglichkeit einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum. Dort sicherst du es ebenfalls mit einem verkehrsüblichen Schloss.
  • Belege: Du beschaffst und bewahrst Unterlagen auf, die Erwerb und Identität des Rads belegen, also Hersteller, Marke und Rahmennummer.
  • Ersatzweg: Ist das unverhältnismäßig oder unzumutbar, kannst du die Entschädigung verlangen, wenn du die Merkmale des Rads anderweitig nachweist.
  • Anzeige: Du zeigst den Diebstahl unverzüglich der Polizei an.
  • Nachweis: Du belegst dem Versicherer, dass das Rad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder herbeigeschafft wurde.

Diese Punkte klingen nach Formalien. Aus unserer Beratung entscheiden sie im Schadenfall aber über die Erstattung.

Was eine verletzte Pflicht kostet

Nach der Musterklausel kann der Versicherer bei einer Verletzung dieser Obliegenheiten zur Kündigung berechtigt sein. Er kann auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt daneben den Fall, dass du den Schaden selbst verschuldest. Führst du den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Die Kürzung muss der Schwere deines Verschuldens entsprechen.

Beim Vorsatz zieht das Versicherungsvertragsgesetz eine klare Linie. Führst du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

Wenn das Rad schneller ist: wann es aus dem Hausrat fällt

Überschreitet dein Rad die Grenzen aus dem Straßenverkehrsgesetz, ist es ein Kraftfahrzeug. Ein solches Rad, umgangssprachlich S-Pedelec, fällt nach den Musterbedingungen aus dem Hausrat.

Nach den Musterbedingungen gehören Kraftfahrzeuge aller Art nicht zum Hausrat, gleich ob sie versicherungspflichtig sind. Das gilt auch für ihre Teile und ihr Zubehör. Ausgenommen sind dort nur einzeln genannte Fahrzeuge, etwa Rasenmäher, Go-Karts oder selbstfahrende Krankenfahrstühle, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind. Ein schnelles Pedelec steht dort nicht.

Das Pflichtversicherungsgesetz knüpft daran eine eigene Halterpflicht. Ein Landfahrzeug mit Muskelkraftantrieb und elektromotorischer Hilfe ist dort ein Fahrzeug. Vorausgesetzt ist, dass es nach dem Straßenverkehrsgesetz als Kraftfahrzeug anzusehen ist.

Hat ein solches Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort im Inland, trifft den Halter laut Pflichtversicherungsgesetz eine Pflicht. Er muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Sie deckt die Personen-, Sach- und sonstigen Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt dafür den sichtbaren Nachweis. Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern belegt das Versicherungskennzeichen, dass diese Pflichtversicherung besteht. Es gilt jeweils für ein Verkehrsjahr, das vom ersten März bis zum Ablauf des Monats Februar läuft.

Was im Schadenfall ersetzt wird

Nach den Musterbedingungen ist der Versicherungswert der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Bei abhandengekommenen Sachen ersetzt der Versicherer nach den Musterbedingungen diesen Wert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei beschädigten Sachen ersetzt er die erforderlichen Reparaturkosten, höchstens aber den Versicherungswert.

Nach den Musterbedingungen begrenzt die Versicherungssumme je Versicherungsfall die Entschädigung. Ist sie zu niedrig gewählt, drohen dort Nachteile bei der Berechnung.

Drei Konstellationen, drei Konsequenzen

  • Azubi: Im dritten Lehrjahr, Pedelec am Bahnhof angeschlossen, Rad weg. Ohne die vereinbarte Musterklausel trägt der Grundschutz diesen Diebstahl nach den Musterbedingungen nicht.
  • Familie: Pedelec im abgeschlossenen Kellerraum des Mehrfamilienhauses, dort wird eingebrochen. Nach den Musterbedingungen ist der Einbruchdiebstahl erfüllt, weil in einen Raum eines Gebäudes eingebrochen wurde.
  • Pendlerin: schnelles Pedelec für den Weg über Land, abgestellt in der Tiefgarage. Nach den Musterbedingungen gehört es nicht zum Hausrat; stattdessen trifft den Halter die Pflicht aus dem Pflichtversicherungsgesetz.

Was du vor dem Abschluss klären solltest

  • Bauart: Wie viel Nenndauerleistung hat der Hilfsantrieb, und bei welcher Geschwindigkeit regelt er ab?
  • Standort: Wo steht dein Rad nachts, und gehört dieser Raum zur im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung?
  • Baustein: Ist der Fahrraddiebstahl in deinem Vertrag ausdrücklich vereinbart?
  • Grenzen: Welche Selbstbeteiligung und welche Entschädigungsgrenze gelten dort für Räder?
  • Papiere: Hast du Kaufbeleg und Rahmennummer so abgelegt, dass du sie im Schadenfall findest?

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Konkrete Beiträge und Tarifmerkmale stehen hier nicht. Sie hängen an Rad, Wohnort und Vertrag und gehören ins Gespräch.

Ebenfalls offen bleibt die Haftung für Schäden, die du mit dem Rad bei anderen anrichtest. Das ist eine eigene Frage, und sie beginnt bei unserer Seite zur Privathaftpflicht.

Wie sich eine zu niedrige Versicherungssumme auswirkt, haben wir getrennt aufgeschrieben. Die Mechanik dahinter erklärt unser Beitrag zur Unterversicherung in der Hausratversicherung.

Wie wir dich dabei unterstützen

Als freie Versicherungsmakler sehen wir uns zuerst deinen bestehenden Vertrag an. Aus unserer Beratung fehlt oft nur ein Baustein, nicht eine ganze Police.

Wir prüfen, was dein Rad nach deinen Bedingungen ist, wo es geschützt ist und welche Pflichten daran hängen. Danach weißt du, ob eine Ergänzung reicht.

Erstgespräch buchen — kostenfrei und unverbindlich.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ist mein Pedelec automatisch über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert?

Nein, nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft ist der einfache Diebstahl nur in einzeln aufgezählten Fällen gedeckt. Fahrräder stehen dort nicht. Für den Diebstahl braucht es die zusätzlich vereinbarte Musterklausel zum Fahrraddiebstahl.

Was gilt, wenn mein Rad aus dem abgeschlossenen Keller gestohlen wird?

Nach den Musterbedingungen liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel eindringt. Ein abgeschlossener Kellerraum ist ein solcher Raum.

Braucht ein schnelles Pedelec eine eigene Versicherung?

Überschreitet das Rad die Grenzen aus dem Straßenverkehrsgesetz, ist es ein Kraftfahrzeug. Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet dann den Halter, für ein Fahrzeug mit regelmäßigem Standort im Inland eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Inhalt
  1. Was dein Rad rechtlich ist, entscheidet die Bauart
  2. Warum dein Pedelec in der Hausratversicherung steckt
  3. Wo der Schutz aufhört: der Versicherungsort
  4. Einbruchdiebstahl: was dafür erfüllt sein muss
  5. Der Diebstahl auf der Straße: die Lücke im Grundschutz
  6. Was der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl leistet
  7. Die Pflichten, an denen dieser Schutz hängt
  8. Was eine verletzte Pflicht kostet
  9. Wenn das Rad schneller ist: wann es aus dem Hausrat fällt
  10. Was im Schadenfall ersetzt wird
  11. Drei Konstellationen, drei Konsequenzen
  12. Was du vor dem Abschluss klären solltest
  13. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  14. Wie wir dich dabei unterstützen
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