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Finanzhaus Südbaden

Hundehaftpflicht: wann sie nötig ist und was die Privathaftpflicht nicht abdeckt

Tian von Dziembowski 8 Minuten Lesezeit

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Aufgefächerte Vertragsunterlagen auf einem Tisch, darauf ein Kugelschreiber mit dem Logo von Finanzhaus Südbaden

Hundehaftpflicht klingt nach einem Zusatz, den man sich überlegen kann. Tatsächlich schließt sie eine Lücke, die aus unserer Beratung vielen erst im Schadenfall auffällt. Die Hundehaftpflichtversicherung setzt dort an, wo die Privathaftpflichtversicherung nach ihren Musterbedingungen aufhört.

Der Grund liegt nicht beim Versicherer. Er liegt in einer Haftungsregel, die Tierhalter aus unserer Sicht härter trifft als andere.

Dieser Text geht die Frage in der Reihenfolge durch, in der sie im Ernstfall auftaucht. Zuerst: Haftest du überhaupt? Dann: Trägt deine bestehende Police diese Haftung? Und erst zum Schluss: Was muss ein eigener Vertrag können?

Warum du als Hundehalter anders haftest

Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt Tierhalter gesondert. Tötet ein Tier einen Menschen, verletzt es Körper oder Gesundheit oder beschädigt es eine Sache, greift die Regel. Der Halter muss dann den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Von einem Fehler des Halters ist in dieser Regel keine Rede.

Das ist der Unterschied zum Alltag sonst. Nach dieser Regel des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftest du nicht wegen eines Fehlers. Du haftest, weil du das Tier hältst.

Die Verbraucherzentrale beschreibt die Folge für die Praxis deutlich. Verletzt ein Hund einen Dritten oder verursacht er Sachschäden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe. Ob ihn ein Verschulden trifft, spielt dabei keine Rolle.

Die Ausnahme im Gesetz und ihre Grenze

Eine Entlastung kennt das Bürgerliche Gesetzbuch durchaus. Sie ist aber an ein Merkmal geknüpft, das aus unserer Beratung die wenigsten Familienhunde erfüllen. Die Ersatzpflicht entfällt nur bei einem Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Erst wenn das zutrifft, kommt die zweite Stufe. Der Halter muss dann bei der Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet haben. Alternativ genügt, dass der Schaden auch bei dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Für den Hund, der als Begleiter im Haushalt lebt, greift dieser Weg grundsätzlich nicht. Er dient keinem der drei im Gesetz genannten Zwecke. Damit bleibt es bei der Haftung ohne Verschulden.

Was deine Privathaftpflicht mit Tieren macht

Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft geben, soweit wir sehen, den Text vor, an dem sich viele Verträge orientieren. Nach ihnen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen versichert. Katze, Kaninchen und Wellensittich fallen damit in den Schutz.

Direkt danach folgt die Grenze. Dieselben Musterbedingungen nehmen die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden vom Versicherungsschutz aus. Dasselbe gilt für Rinder, Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere.

Auch wilde Tiere stehen auf dieser Liste. Ebenso Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Die Verbraucherzentrale fasst es für Hundehalter knapp zusammen: Die Privathaftpflicht greift hier nicht.

Hüten ist etwas anderes als Halten

An dieser Stelle lohnt der genaue Blick. Die Musterbedingungen schließen nämlich nicht jeden Kontakt mit einem Hund aus. Versichert ist nach ihnen die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde.

Dieser Einschluss trägt eine Bedingung mit sich. Er gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Die Police des Halters geht also vor.

Eine zweite Einschränkung steht daneben. Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen Haftpflichtansprüche der Tierhalter und Tiereigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden. Fordert der Halter von dir Ersatz für einen Sach- oder Vermögensschaden, greift der Einschluss nach diesen Bedingungen nicht.

Die Haftung des Hüters regelt wiederum das Bürgerliche Gesetzbuch. Wer für den Halter die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, trägt Verantwortung. Sie gilt für den Schaden, den das Tier einem Dritten an Leben, Körper, Gesundheit oder einer Sache zufügt. Anders als der Halter kann sich der Aufseher aber entlasten, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Dasselbe gilt, wenn der Schaden auch bei dieser Sorgfalt entstanden wäre.

Was deine Police im Schadenfall tatsächlich tut

Nach den Musterbedingungen umfasst der Versicherungsschutz drei Leistungen. Dazu zählen die Prüfung der Haftpflichtfrage und die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche. Hinzu kommt die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Der Abwehrschutz ist aus unserer Sicht der unterschätzte Teil. Eine Haftpflichtversicherung prüft zuerst, ob du überhaupt haftest. Erst danach stellt sich die Frage nach dem Geld.

Wann eine Verpflichtung berechtigt ist, schreiben die Musterbedingungen aus. Das ist der Fall, wenn du aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet bist. Der Versicherer muss daran zusätzlich gebunden sein.

Daraus folgt ein Fallstrick für den Ernstfall. Anerkenntnisse und Vergleiche, die du ohne Zustimmung des Versicherers abgibst, binden ihn nach den Musterbedingungen nur eingeschränkt. Sie wirken nur, soweit der Anspruch auch ohne sie bestanden hätte.

Auch die Meldung ist in den Musterbedingungen geregelt. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das gilt dort ausdrücklich auch dann, wenn noch niemand Schadensersatz von dir fordert.

Wen der Schutz nicht erreicht

Eine Grenze betrifft den eigenen Haushalt. Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen Ansprüche gegen dich aus Schadenfällen deiner Angehörigen. Gemeint sind die Angehörigen, die mit dir in häuslicher Gemeinschaft leben oder im Vertrag mitversichert sind.

Wen die Bedingungen als Angehörige zählen, schreiben sie ebenfalls aus. Dazu gehören Ehegatten und Lebenspartner, Eltern und Kinder sowie Adoptiv- und Schwiegerkinder. Verletzt dein Hund dein Kind im gemeinsamen Haushalt, ist das nach diesen Bedingungen deshalb kein Fall für die Police.

Wenn ein fremder Hund dir schadet

Der umgekehrte Fall kommt in unserer Beratung seltener zur Sprache. Ein fremder Hund verletzt dich, und der Halter ist zahlungsunfähig. Dafür kennen die Musterbedingungen einen eigenen Baustein, der besonders vereinbart werden muss.

Mit dieser Vereinbarung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte mitversichert. Sie müssen aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes stammen. Der Baustein weicht damit ausdrücklich von der Tier-Ausschlussklausel ab.

Eine Grenze trägt auch er. Ansprüche wegen Schäden an Tieren sind nach den Musterbedingungen von diesem Baustein ausgenommen. Für den gebissenen eigenen Hund hilft er also nicht.

Die Musterbedingungen knüpfen die Leistung zudem an drei Voraussetzungen. Ein ordentliches Gericht muss die Forderung durch rechtskräftiges Urteil oder vollstreckbaren Vergleich festgestellt haben. Bei Anerkenntnis- und Versäumnisurteilen sowie gerichtlichen Vergleichen prüft der Versicherer den Anspruch trotzdem selbst.

Die zweite Voraussetzung ist die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des Dritten. Den Nachweis dafür lassen die Bedingungen auf drei Wegen zu:

  • Zwangsvollstreckung ohne volle Befriedigung.
  • Vermögensverhältnisse: Der Dritte hat darüber in den letzten drei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
  • Insolvenzverfahren ohne volle Befriedigung oder mangels Masse abgelehnt.

Die dritte Voraussetzung der Bedingungen betrifft dich. Du trittst deine Ansprüche gegen den Dritten in Höhe der Versicherungsleistung an den Versicherer ab. Dazu übergibst du ihm die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils oder Vergleichs.

Ein eigener Ausschluss betrifft den Vorsatz. Nach den Musterbedingungen sind Versicherungsansprüche aller Personen ausgeschlossen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Im Forderungsausfall greift derselbe Gedanke gegenüber dem Schädiger.

Was du vor dem Abschluss klären solltest

Die Musterbedingungen sind eine unverbindliche Bekanntgabe des Verbands zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Dein Vertrag kann deshalb enger oder weiter sein als der Standard.

Die Verbraucherzentrale nennt für die Hundehalterhaftpflicht eine Reihe von Punkten, die eingeschlossen sein sollten:

  • Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen und Häusern.
  • Halterpflichten: Schutz auch dann, wenn du gegen sie verstößt, etwa beim Führen ohne Leine.
  • Hundehüter, die den Hund für dich ausführen, sollten mitversichert sein.
  • Deckschäden, also Schäden im Zusammenhang mit der Fortpflanzung.
  • Auslandsaufenthalt, damit der Schutz auf Reisen nicht endet.

Zur Höhe nennt die Verbraucherzentrale eine Orientierung. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Umfang, Preis und Ausschlüsse unterscheiden sich laut Verbraucherzentrale von Versicherer zu Versicherer, weshalb der Blick in den konkreten Vertrag entscheidet.

Vier Fälle, vier Konsequenzen

  • Radfahrerin weicht aus: Dein Hund läuft auf den Weg, sie stürzt und bricht sich das Handgelenk. Das Bürgerliche Gesetzbuch macht dich als Halter ersatzpflichtig, auch ohne jeden Fehler.
  • Nachbar führt deinen Hund aus: Er hat die Aufsicht durch Vertrag übernommen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist er für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Sachen eines Dritten verantwortlich. Bei beobachteter Sorgfalt kann er sich entlasten.
  • Du hütest den Hund deiner Schwester: Du bist nicht Halter, sondern Hüter. Nach den Musterbedingungen besteht hier Schutz, soweit die Tierhalter-Haftpflichtversicherung deiner Schwester nicht greift.
  • Hofhund auf dem Betrieb: Er bewacht einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Musterbedingungen nehmen Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken ebenfalls aus. Dient der Hund dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Halters, kommt beim Gesetz dafür die Entlastung in Betracht.

Alle vier Fälle laufen auf dieselbe Reihenfolge hinaus. Zuerst steht die Frage, ob du als Halter oder als Hüter betroffen bist. Erst danach entscheidet sich, welcher Vertrag den Fall überhaupt erreicht.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Ob für deinen Hund in Baden-Württemberg eine Versicherungspflicht gilt, steht hier nicht. Laut Verbraucherzentrale ist die Haftpflicht für Hunde in manchen Bundesländern Pflicht, aber nicht überall und nicht überall gleich. Die Landesvorschrift dazu war für diesen Beitrag nicht im amtlichen Volltext abrufbar, und eine Angabe aus zweiter Hand genügt uns nicht.

Beiträge nennt dieser Text ebenfalls nicht. Sie hängen an Rasse, Wohnort und Vertrag, und eine Zahl ohne deine Eingangsgrößen wäre eine Schätzung.

Welche Police zu dir passt, entscheidet sich aus unserer Sicht am Haushalt und nicht am Prospekt. Was die Privathaftpflichtversicherung sonst leistet, zeigt unsere Seite zur Privathaftpflicht. Was bei Schäden durch Kinder gilt, ordnet unser Beitrag zu deliktunfähigen Kindern ein, und den Sonderfall Schlüssel behandelt der Text zum Schlüsselverlust.

Der nächste Schritt

Nimm deinen Versicherungsschein und such den Abschnitt zu Tieren. Findest du dort nur zahme Haustiere und Kleintiere, sprich uns an. Kostenlosen Check starten — kostenfrei und unverbindlich.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ist mein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?

Nach den Musterbedingungen des Verbands nicht. Sie versichern die Haftpflicht als Halter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen. Die Haltung von Hunden nehmen sie ausdrücklich aus.

Hafte ich auch, wenn ich alles richtig gemacht habe?

Grundsätzlich ja. Das Bürgerliche Gesetzbuch knüpft die Ersatzpflicht des Tierhalters nicht an ein Verschulden. Bei einem Hund, der nur im Haushalt lebt, genügt es, dass dein Tier einen Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt.

Was gilt, wenn ich den Hund einer Freundin ausführe?

Dann bist du nicht Halter, sondern Hüter. Nach den Musterbedingungen ist die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde eingeschlossen, soweit keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift.

Brauche ich die Hundehaftpflicht per Gesetz?

Das hängt von deinem Bundesland ab. Laut Verbraucherzentrale ist die Haftpflicht für Hunde in manchen Ländern Pflicht, aber nicht überall und nicht überall gleich.

Inhalt
  1. Warum du als Hundehalter anders haftest
  2. Die Ausnahme im Gesetz und ihre Grenze
  3. Was deine Privathaftpflicht mit Tieren macht
  4. Hüten ist etwas anderes als Halten
  5. Was deine Police im Schadenfall tatsächlich tut
  6. Wen der Schutz nicht erreicht
  7. Wenn ein fremder Hund dir schadet
  8. Was du vor dem Abschluss klären solltest
  9. Vier Fälle, vier Konsequenzen
  10. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  11. Der nächste Schritt
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