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Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer

Tian von Dziembowski 7 Minuten Lesezeit

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Wie sieht es mit der Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

  • Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

  • Was gilt es steuerlich zu beachten?

Informationen zur Steuer von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Einige Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden. Gilt dies auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung und fallen bei der Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Steuern an? In unserem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu – Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer.

Bei der steuerlichen Behandlung wird immer zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) unterschieden.

  • SBU – Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • BUZ – Kombination zwischen zwei Versicherungen. Beispielsweise in Verbindung mit einer Privaten-Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente.

Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seine Ausgaben in der Steuererklärung vollständig angibt, senkt seine Steuerlast. Das Einkommensteuergesetz lässt die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als Vorsorgeaufwendungen zu. Wie viel davon wirklich ankommt, hängt vom gewählten Vertrag ab.

Beiträge der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) absetzen – Kaum Steuervorteile

Das Einkommensteuergesetz zählt die Beiträge zur selbständigen BU zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. In dieselbe Gruppe fallen die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, also auch die Private-Haftpflicht oder die Private-Unfallversicherung.

Für diese ganze Gruppe gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag von 2.800 Euro im Jahr. Er sinkt auf 1.900 Euro, wenn ein Dritter die Krankenversicherung mitträgt. Das betrifft Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss und Beamte mit Beihilfe.

Übersteigen allein die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung diesen Höchstbetrag, sind diese in voller Höhe abziehbar. Für die Beiträge zur BU bleibt dann kein Abzug mehr übrig. In der Praxis ist der Höchstbetrag bei vielen Arbeitnehmern genau deshalb schon ausgeschöpft.

Beiträge der BU als Zusatzversicherung (BUZ) absetzen

Es gibt viele Möglichkeiten, eine BU mit Versicherungen zu kombinieren. Dann ist die BU keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung. Bei den häufigsten Kombinationen zählen die Beiträge für die BU ebenfalls zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Wie oben bereits erwähnt, ist dieser Topf meist anderweitig verbraucht.

Rürup-Rente (Basisrente) in Verbindung mit einer BU – Als Steuersparmodell

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, kann ebenfalls mit einer BU kombiniert werden.

Das Einkommensteuergesetz rechnet diese Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Seit dem Jahr 2023 sind sie bis zum Höchstbetrag in voller Höhe absetzbar. Dieser Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich.

Der Wert wird jedes Jahr neu festgesetzt und ändert sich damit laufend. Den Betrag für das jeweilige Steuerjahr nennen Steuerberater oder Finanzamt.

Wichtig: Das Einkommensteuergesetz begünstigt die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rürup-Vertrag nur als Ergänzung zur Altersvorsorge. Der Aufbau der Altersrente muss also der Schwerpunkt des Vertrags bleiben. Wo genau die Grenze verläuft, klärt am besten ein Steuerberater.

Diese Kombination kann also als Steuersparmodell sinnvoll sein. Allerdings bitte auch die Besteuerung im Leistungsfall beachten.

Betriebliche Altersvorsorge in Verbindung mit einer BU

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert abgeschlossen werden. Die Beiträge laufen dann über den Arbeitgeber und senken das zu versteuernde Einkommen. Das Einkommensteuergesetz stellt sie bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Gemeint ist die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung.

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Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuererklärung richtig angeben

Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuererklärung unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen vermerkt. Beiträge einer Kombi-Versicherung mit einer Privaten-Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung gehören an dieselbe Stelle.

Bei der Rürup-Rente in Verbindung mit einer BU gehören die Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Geben Sie hier den Beitrag an, den Sie insgesamt in den Rürup-Vertrag einbezahlt haben.

Im Leistungsfall zählt das Einkommensteuergesetz die BU-Rente zu den sonstigen Einkünften. Die Rente gehört damit in die Steuererklärung.

Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall

Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig, erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente ausbezahlt. Diese Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Wie viel davon besteuert wird, hängt von der Art des Vertrags ab.

Zu unterscheiden sind drei Fälle. Der erste ist die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Die beiden anderen sind die Kombination mit einer Rürup-Rente und die Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung | Steuern im Leistungsfall

Bei der Rente aus einer selbständigen BU und den meisten Zusatzversicherungen ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Seine Höhe richtet sich danach, wie viele Jahre zwischen Rentenbeginn und Vertragsende liegen. Geregelt ist das in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Übersicht Ertragsanteilsbesteuerung BU-Rente

Je kürzer die verbleibende Laufzeit, desto kleiner der steuerpflichtige Anteil. Die folgende Tabelle zeigt einige Werte zur Orientierung.

Laufzeit der RenteErtragsanteil
5 Jahre5 Prozent
10 Jahre12 Prozent
15 Jahre16 Prozent
20 Jahre21 Prozent
25 Jahre26 Prozent
30 Jahre30 Prozent

Auszug aus der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Stand 09/2026. Die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Bitte beachten Sie dabei die übrigen Einkünfte. Das Einkommensteuergesetz rechnet alle Einkünfte zu einem Gesamtbetrag zusammen. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuer auf den Ertragsanteil.

Steuer fällt erst an, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Das Einkommensteuergesetz setzt diesen ab dem Jahr 2026 auf 12.348 Euro fest. Der Freibetrag wird also nicht vom Ertragsanteil abgezogen, sondern steckt im Steuertarif.

Beispielberechnung – BU-Rente steuerfrei

Ein Beispiel: Sie haben eine BU-Rente von 2.000 Euro im Monat vereinbart. Der Vertrag läuft bis zum Endalter 67. Mit 52 Jahren werden Sie berufsunfähig.

Die Rente läuft damit noch 15 Jahre, der Ertragsanteil beträgt 16 Prozent. Steuerpflichtig sind also 320 Euro im Monat und damit 3.840 Euro im Jahr. Dieser Betrag liegt unter dem Grundfreibetrag. Ohne weitere Einkünfte bleibt Ihre BU-Rente in diesem Beispiel steuerfrei.

BU mit Rürup-Rente kombiniert | Steuern im Leistungsfall

Erhalten Sie eine BU-Rente aus einem Kombi-Vertrag mit einer Rürup-Rente, gilt eine andere Regel. Das Einkommensteuergesetz hebt den steuerpflichtigen Anteil Jahr für Jahr an. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Rente beginnt. Volle 100 Prozent werden erst ab dem Jahr 2058 erreicht.

Übersicht Steuer BU-Rente kombiniert mit einer Rürup-Rente

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil
202684,0 Prozent
202985,5 Prozent
203588,5 Prozent
204091,0 Prozent
205096,0 Prozent
ab 2058100 Prozent

Auszug aus dem Einkommensteuergesetz, Stand 09/2026. Die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Beispielberechnung – Besteuerung BU-Rente in Kombination mit Rürup-Rente

Ein Beispiel: Ihre BU-Rente von 2.000 Euro im Monat beginnt im Jahr 2029. Der Besteuerungsanteil liegt dann bei 85,5 Prozent. Zu versteuern sind also 1.710 Euro im Monat. Der steuerfreie Rest wird festgeschrieben und gilt dann für die gesamte Laufzeit.

BU mit betrieblicher Altersvorsorge kombiniert | Steuern im Leistungsfall

Die Beiträge waren hier vorher steuerfrei. Dafür besteuert das Einkommensteuergesetz die spätere BU-Rente in voller Höhe. Wie viel Steuer am Ende anfällt, hängt von den übrigen Einkünften und vom Grundfreibetrag ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – Fazit

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie Ihre Gesundheitshistorie aufarbeiten. Nur so beantworten Sie die Gesundheitsfragen korrekt. Überlegen Sie außerdem genau, wie hoch Ihre BU-Rente im Leistungsfall sein muss. Rechnen Sie dabei die steuerliche Behandlung mit ein.

Wir empfehlen unseren Kunden fast ausschließlich eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. In Einzelfällen kann eine BU in Verbindung mit einer Rürup-Rente oder einer Rentenversicherung sinnvoll sein. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Inhalt
  1. Informationen zur Steuer von Berufsunfähigkeitsversicherungen
  2. Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuererklärung richtig angeben
  4. Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall
  5. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung | Steuern im Leistungsfall
  6. BU mit Rürup-Rente kombiniert | Steuern im Leistungsfall
  7. BU mit betrieblicher Altersvorsorge kombiniert | Steuern im Leistungsfall
  8. Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – Fazit
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