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Finanzhaus Südbaden

Riester-Zulage beantragen: welche Frist bis zum 31. Dezember läuft

Tian von Dziembowski 8 Minuten Lesezeit

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Mehrere Vertragsformulare liegen übereinander auf einem Tisch, darauf ein dunkelblauer Kugelschreiber mit dem Schriftzug Finanzhaus Südbaden

Ein Riester-Vertrag kann jahrelang still vor sich hin laufen. Die staatliche Zulage landet aber nicht von allein darauf. Wer die Riester-Zulage beantragen will, braucht nach dem Einkommensteuergesetz einen eigenen Antrag.

Das Einkommensteuergesetz setzt dafür eine feste Frist. Sie läuft für jedes Beitragsjahr getrennt. Und sie endet mit dem Ablauf des zweiten Kalenderjahres danach.

Für Beiträge aus dem Jahr 2024 endet diese Frist am 31. Dezember 2026. Dieser Text zeigt dir, wie der Antrag läuft, was der Dauerzulageantrag abnimmt und was du melden musst.

Warum die Zulage ohne Antrag nicht auf dem Vertrag landet

Das Einkommensteuergesetz trennt hier zwei Dinge sauber. Dein Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du deine Altersvorsorgebeiträge geleistet hast. Dieses Jahr heißt dort Beitragsjahr.

Ausgezahlt ist damit noch nichts. Das Gesetz verlangt zusätzlich einen Antrag auf Zulage. Du reichst ihn nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem Anbieter deines Vertrages ein. Elektronisch geht das ebenfalls, wenn du und dein Anbieter mit diesem Verfahren einverstanden seid.

Den Rest erledigt eine Behörde. Zentrale Stelle für die Zulage ist nach dem Einkommensteuergesetz die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt aus den Daten, die sie erhebt oder übermittelt bekommt, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht.

Das Einkommensteuergesetz regelt auch den weiteren Weg des Geldes. Nach Berechnung und Überprüfung veranlasst die zentrale Stelle die Auszahlung an deinen Anbieter. Der schreibt die erhaltene Zulage unverzüglich dem begünstigten Vertrag gut. Einen gesonderten Bescheid gibt es dabei im Regelfall nicht.

Das hat eine praktische Folge. Besteht kein Zulageanspruch, teilt die zentrale Stelle das nach dem Einkommensteuergesetz dem Anbieter durch Datensatz mit. Ein eigenes Ablehnungsschreiben an dich ist dafür nicht vorgesehen. Weicht die berechnete Zulage von der beantragten ab, setzt die zentrale Stelle sie grundsätzlich von Amts wegen fest. Aus unserer Sicht lohnt deshalb der Blick in die nächste Jahresbescheinigung.

Welche Frist für dein Beitragsjahr läuft

Das Einkommensteuergesetz fasst die Frist knapp. Der Antrag muss bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr bei deinem Anbieter eingereicht sein.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund beschreibt dasselbe aus Sparersicht. Du hast danach zwei Jahre Zeit, dir die Zulagen für das jeweilige Beitragsjahr zu sichern. In der Regel endet die Frist nach ihrer Darstellung zum 31. Dezember.

Nach dieser Regel des Einkommensteuergesetzes endet die Frist für Beiträge aus dem Jahr 2024 am 31. Dezember 2026. Für das Beitragsjahr 2025 bleibt dir ein Jahr länger. Jedes Beitragsjahr trägt also seine eigene Frist.

Wie der Antrag praktisch läuft

Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung Bund kommt ab Ende Februar Post von deinem Anbieter. Sie enthält deine Jahresbescheinigung und ein Datenblatt.

Das Einkommensteuergesetz verpflichtet ihn zu dieser Bescheinigung. Er muss sie dir grundsätzlich jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres erteilen. Vorgeschrieben ist dafür ein amtliches Muster. Mit deinem Einverständnis darf er sie dir auch elektronisch bereitstellen.

Hast du deinem Anbieter mit dem Dauerzulageantrag eine Vollmacht erteilt, fasst er laut Deutscher Rentenversicherung Bund deine Daten im Datenblatt zusammen. Wichtig sind für deinen Riester-Vertrag diese Angaben:

  • Name und Anschrift der Person, für die der Vertrag läuft.
  • Familienstand samt den Angaben zu Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
  • Kinder und deine Kindergeldberechtigung.
  • Berufsstatus: rentenversicherungspflichtig beschäftigt, selbstständig oder verbeamtet.

Stimmt dort etwas nicht, korrigierst du es nach Darstellung derselben Stelle direkt im Datenblatt. Danach schickst du es schnellstmöglich an deinen Anbieter zurück.

Was der Dauerzulageantrag abnimmt und was nicht

Das Einkommensteuergesetz kennt eine Abkürzung. Du kannst den Anbieter deines Vertrages schriftlich bevollmächtigen, die Zulage für jedes Beitragsjahr für dich zu beantragen. Dabei gibst du die erforderlichen Antragsdaten an. Elektronisch geht auch das, wenn du und dein Anbieter mit diesem Verfahren einverstanden seid.

Diese Vollmacht ersetzt den jährlichen Antrag. Sie ersetzt nach dem Einkommensteuergesetz aber nicht deine Mitwirkung. Welche Pflicht bleibt, steht im nächsten Abschnitt.

Mit der Vollmacht wandert auch der Meldeweg zu deinem Anbieter. Das Einkommensteuergesetz gibt ihm dafür einen eigenen Termin. Er übermittelt die erforderlichen Angaben für jedes Kalenderjahr bis zum Ablauf des Jahres, das auf das Beitragsjahr folgt. Liegt die Vollmacht erst nach diesem Meldetermin vor, hat er dafür bis zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres Zeit. Später als die Antragsfrist darf es in keinem Fall werden.

Beenden kannst du die Vollmacht ebenfalls. Das Einkommensteuergesetz verlangt dafür eine Erklärung gegenüber deinem Anbieter. Sie muss bis zum Ablauf des Beitragsjahres vorliegen, für das er keinen Antrag mehr stellen soll.

Welche Änderungen du deinem Anbieter melden musst

Eine Pflicht bleibt in jedem Fall bei dir. Das Einkommensteuergesetz verpflichtet dich, deinem Anbieter unverzüglich eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen. Gemeint ist eine Änderung, die zu einer Minderung oder zum Wegfall deines Zulageanspruchs führt. Auch diese Mitteilung darf elektronisch laufen, wenn ihr beide mit dem Verfahren einverstanden seid.

Mit einem Dauerzulageantrag gilt diese Pflicht entsprechend weiter. Das Einkommensteuergesetz nimmt davon allein die Mitteilung geänderter beitragspflichtiger Einnahmen aus. Erlangt dein Anbieter von einer Änderung der Verhältnisse Kenntnis, unterrichtet er die zentrale Stelle.

Warum dein Beitrag noch im Beitragsjahr stimmen muss

Der Antrag allein sichert dir die volle Zulage nicht. Das Einkommensteuergesetz kürzt die Grundzulage und die Kinderzulage, wenn du den Mindesteigenbeitrag nicht leistest. Wie stark gekürzt wird, ermittelt sich nach dem Verhältnis deiner Altersvorsorgebeiträge zu diesem Mindesteigenbeitrag.

Der Zeitpunkt zählt dabei mit. Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung Bund hast du bis zum Jahresende Zeit, deinen Beitrag anzupassen. Eine Nachzahlung ist danach nicht möglich. Gerechnet wird laut Einkommensteuergesetz mit den beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Jahr vor dem Beitragsjahr. Sind deine Einnahmen gestiegen, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund zu einem höheren Beitrag.

Wenn du mehrere Riester-Verträge besparst

Das Einkommensteuergesetz begrenzt die Zahl der geförderten Verträge. Zahlst du Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge, wird die Zulage nur für zwei dieser Verträge gewährt. Der insgesamt zu leistende Mindesteigenbeitrag muss zugunsten dieser Verträge geleistet worden sein.

Beim Antrag musst du dich deshalb festlegen. Hast du im Beitragsjahr Altersvorsorgebeiträge für mehrere Verträge gezahlt, bestimmst du mit dem Zulageantrag, auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll. Beantragst du sie für mehr als zwei Verträge, wird sie nur für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt.

Wenn weniger Zulage ankommt als erwartet

Die Jahresbescheinigung gehört gelesen, nicht abgeheftet. Nach Darstellung der Deutschen Rentenversicherung Bund stellst du bei zu wenig Zulage innerhalb eines Jahres den Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage.

Das Einkommensteuergesetz hält dafür ein eigenes Verfahren bereit. Eine Festsetzung erfolgt auf besonderen Antrag, sofern sie nicht schon von Amts wegen oder auf Anforderung des Finanzamts erfolgt ist. Den Antrag richtest du schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres an die zentrale Stelle. Die Frist beginnt mit der Erteilung der Bescheinigung, die die Ermittlungsergebnisse für dieses Beitragsjahr enthält.

Es geht auch in die andere Richtung. Das Einkommensteuergesetz lässt die zentrale Stelle zu Unrecht gutgeschriebene oder ausgezahlte Zulagen zurückfordern. Dafür gilt eine eigene Frist. Sie reicht in der Regel bis zum Ende des zweiten Jahres, das auf die Ermittlung der Zulage folgt. Für Eltern, deren Förderung an noch nicht angerechneten Kindererziehungszeiten hängt, gilt sie laut Einkommensteuergesetz nicht.

Innerhalb dieser Frist muss die zentrale Stelle nachträglich erkennen, dass der Anspruch ganz oder teilweise nicht besteht oder weggefallen ist. Diese Erkenntnis muss nach dem Einkommensteuergesetz auf neuen, berichtigten oder stornierten Daten beruhen. Besteht dein Vertragsverhältnis noch, belastet dein Anbieter dafür dein Vertragskonto.

Vier Konstellationen und was jeweils folgt

Die folgenden Fälle sind als Beispiel gedacht, nicht als Beratung für deinen Vertrag.

  • Angestellte ohne Vollmacht: Du hast 2024 eingezahlt und nie einen Zulageantrag gestellt. Nach dem Einkommensteuergesetz bleibt dir bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, ihn bei deinem Anbieter einzureichen.
  • Berufseinsteigerin: Du hattest zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Nach dem Einkommensteuergesetz erhöht sich deine Grundzulage dann einmalig. Diese Erhöhung ist für das erste Beitragsjahr zu gewähren, für das du eine Altersvorsorgezulage beantragst.
  • Eltern mit Dauerzulageantrag: Für dein Kind wird das Kindergeld insgesamt zurückgefordert. Nach dem Einkommensteuergesetz entfällt dein Anspruch auf Kinderzulage für den Veranlagungszeitraum, für den das geschieht. Die Änderung musst du deinem Anbieter unverzüglich mitteilen.
  • Mehrere Verträge nebeneinander: Du hast im Beitragsjahr auf drei Altersvorsorgeverträge eingezahlt und für alle drei die Zulage beantragt. Nach dem Einkommensteuergesetz wird sie nur für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Der dritte Vertrag geht in diesem Beitragsjahr leer aus.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Dieser Text erklärt den Antrag, die Frist und die Meldepflichten. Er sagt dir nicht, wie hoch deine Zulage ausfällt und wer überhaupt zum geförderten Personenkreis gehört.

Beides steht im Beitrag Rürup oder Riester oder private Rentenversicherung. Welche Wege für den Aufbau einer Altersvorsorge sonst offenstehen, zeigt die Übersicht zu Investment und Altersvorsorge. Die private Rentenversicherung ohne staatliche Zulagen stellen wir auf einer eigenen Seite vor.

Offen bleibt hier auch die Steuerseite. Was sich über den Sonderausgabenabzug zusätzlich ergibt, hängt an deinem Einzelfall und gehört ins Gespräch.

Der nächste Schritt

Weißt du, ob für deinen Vertrag ein Dauerzulageantrag läuft? Hol die letzte Jahresbescheinigung heraus und sieh nach. Steht dort nichts dazu, lohnt der Anruf bei deinem Anbieter.

Als freie Versicherungsmakler schauen wir uns deine bestehenden Verträge gemeinsam mit dir an. Erstgespräch buchen — kostenfrei und unverbindlich.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Muss ich die Riester-Zulage jedes Jahr neu beantragen?

Nach dem Einkommensteuergesetz brauchst du für jedes Beitragsjahr einen Antrag auf Zulage. Dasselbe Gesetz lässt dich deinen Anbieter aber schriftlich bevollmächtigen, diesen Antrag für jedes Beitragsjahr für dich zu stellen.

Was passiert, wenn ich mehr als zwei Riester-Verträge bespare?

Zahlst du Altersvorsorgebeiträge zugunsten mehrerer Verträge, wird die Zulage nach dem Einkommensteuergesetz nur für zwei dieser Verträge gewährt. Beantragst du sie für mehr als zwei, gilt das für die zwei Verträge mit den höchsten Altersvorsorgebeiträgen.

Bekomme ich einen Bescheid über meine Zulage?

Nach dem Einkommensteuergesetz ergeht im Regelfall kein gesonderter Bescheid; die zentrale Stelle veranlasst die Auszahlung an deinen Anbieter, und der schreibt sie dem Vertrag gut. Eine Festsetzung durch Bescheid gibt es nur in den gesetzlich geregelten Fällen.

Inhalt
  1. Warum die Zulage ohne Antrag nicht auf dem Vertrag landet
  2. Welche Frist für dein Beitragsjahr läuft
  3. Wie der Antrag praktisch läuft
  4. Was der Dauerzulageantrag abnimmt und was nicht
  5. Welche Änderungen du deinem Anbieter melden musst
  6. Warum dein Beitrag noch im Beitragsjahr stimmen muss
  7. Wenn du mehrere Riester-Verträge besparst
  8. Wenn weniger Zulage ankommt als erwartet
  9. Vier Konstellationen und was jeweils folgt
  10. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  11. Der nächste Schritt
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