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Leistungen der Unfallversicherung

Ein unvorhergesehenes Ereignis kann das Leben ganz plötzlich auf den Kopf stellen. Unfälle bringen oft unerwartete Veränderungen mit sich, die ohne entsprechende Unterstützung für den Betroffenen und sein nahes Umfeld eine große Belastung sein können. Nicht immer greift in solchen Fällen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Umso wichtiger ist es, sich gut mit dem Thema Leistungen der Unfallversicherung vertraut zu machen und sich dabei nicht von komplizierten Begriffen wie Progression oder Gliedertaxe verunsichern zu lassen. Auch die anstehenden Gesundheitsfragen sollten niemanden von einem ausführlichen Versicherungscheck abhalten. Wer seine Sorgen um die eigene finanzielle Absicherung und die seiner Liebsten zufriedenstellend klärt, kann seinen Alltag schließlich ohne unnötige Ängste vor unerwünschten Eventualitäten leben.
Damit Sie sich bei Ihrer Recherche über die private Unfallversicherung nicht im Wald der Angebote verirren, stellen wir Ihnen auf unserer Seite einen umfassenden Überblick und interessantes Hintergrundwissen zur Verfügung.

 
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Was ist eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung stellt ebenso wie eine Lebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Absicherung dar, die häufig unterschätzt wird. Schicksalsschläge ereilen einen Menschen meist ungeahnt und können neben emotionalen auch gravierende wirtschaftliche Folgen haben. Das Versicherungsangebot ist darauf ausgerichtet, nach einem Unfall die nötige finanzielle Unterstützung für den Versicherungsnehmer und im schlimmsten Fall für seine Hinterbliebenen zu gewährleisten. Wer sich nach einem Unfall beispielsweise im Krankenhaus oder in Krankschreibung befindet, hat zumindest vorübergehend nicht die Möglichkeit, wie gewohnt für den Unterhalt seiner Familie zu sorgen. Meist bleiben nur wenige Alternativen, um den finanziellen Verlust auszugleichen, die nicht selten in die Verschuldung münden.

Schutz vor unvorhersehbaren Konsequenzen

Um solch weitreichende Konsequenzen zu vermeiden und eine ohnehin schon belastende Situation zu entschärfen, lohnt der Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Mit ihr ist zugleich für Situationen vorgesorgt, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Vor allem dann, wenn vorübergehende oder dauerhafte Schäden durch einen Unfall in der Freizeit erlitten wurden, ist sie von großem Wert und füllt hier eine mitunter folgenträchtige Lücke. Auch für Personen, die nicht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert sind, kann sie eine wichtige Alternative sein. Kommt es zu einem Schadensfall außerhalb der Arbeitszeit oder des Arbeitsweges, wird der Geldbetrag in zuvor vereinbarter Höhe dennoch an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Versicherungssumme soll ihm dabei helfen, den Alltag besser zu bewältigen und unter anderem die Kosten für medizinische oder therapeutische Behandlungen zu decken. Denn nur allzu oft werden Maßnahmen, die den Heilungserfolg erhöhen können, von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen. Ein sorgfältiger Versicherungscheck kann also so manche Sorge lindern.

Die private Unfallversicherung

  • lässt sich auf individuelle Bedürfnisse anpassen und erfordert in der Regel nur wenige Gesundheitsfragen

  • ermöglicht nach einem schweren Unfall die Inanspruchnahme spezieller Behandlungen und Therapien

  • hilft, einen Verdienstausfall zu überbrücken

  • verhindert im Falle eines Unfalls schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen und seine Angehörigen

  • schließt wichtige Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung

  • bietet unterschiedliche Leistungen

  • kann individuell an die Bedürfnisse des Versicherten angepasst werden

ist oft eine wertvolle Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir helfen bei der Auswahl! Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie individuell und persönlich.

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Welche Leistungen bietet eine private Unfallversicherung?

Eine gute private Unfallversicherung erlaubt es, sich ein individuelles Paket zu schnüren, das den eigenen Bedürfnissen bestmöglich entgegenkommt. So können je nach Modell neben Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen noch weitere Optionen gewählt werden, die durchaus sinnvoll sein können. Hierzu zählen die Progression, die Unfallrente, Such-, Bergungs- und Rettungskosten, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie die Kostenübernahme für kosmetische Operationen.

Invaliditätsleistungen

  • Invaliditätsleistungen

  • Progression

  • Erstattung der Such-, Bergungs- und Rettungskosten

  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld

  • Kostenübernahme kosmetischer Operationen

  • Unfallrente

  • Todesfallleistungen

Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist eine Einmalzahlung, mit der eine dauerhafte Beeinträchtigung durch einen Unfall abgesichert ist. Entscheidend für die Höhe der Leistung ist der anerkannte Invaliditätsgrad, der sich unter anderem aus der Gliedertaxe ergibt. Diese ist Teil des Versicherungsvertrages und gilt als Grundlage für weitere Berechnungen, die auf dem vom Arzt festgestellten Invaliditätsgrad aufbauen. Mit der Invaliditätsleistung soll es Versicherten ermöglicht werden, beispielsweise nach einem schwerwiegenden Unfall die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug oder bestimmte Therapien zu bestreiten. Wie genau die jeweiligen Modalitäten der einzelnen Unfallversicherungen hierzu aussehen, verrät ein eingehender Versicherungscheck. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Progression

Die Progression, auch ansteigende Leistungskurve genannt, bietet zusätzliche Sicherheit, indem sie die Höhe der ausgezahlten Versicherungssumme im Falle einer Invalidität drastisch erhöht. Je nach vereinbarter Progression kann so im Falle einer Teil- oder Vollinvalidität die versicherte Grundsumme um ein Vielfaches ansteigen. Wird beispielsweise eine Progression von 2,5 % vereinbart, erhöht sich die Grundsumme im Falle einer Vollinvalidität um das 2,5-Fache. Entscheidend für eine solche Berechnung ist, ab welchem Invaliditätsgrad die Versicherungssumme laut Vertrag ausgezahlt werden soll. Ein guter Grund für eine Progression ist also die Tatsache, dass auch bei geringen Versicherungssummen im Falle eines höheren Invaliditätsgrades höhere Leistungen erfolgen.
Progression Statistik

Unfallrente

Mit der Unfallrente wird dem Versicherten im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Versicherungssumme ausgezahlt. Dies kann Vorteile, aber auch Nachteile mit sich bringen, die individuell geklärt werden sollten. So fühlen sich viele Versicherungsnehmer wohler beim Gedanken, im Unglücksfall durch Invaliditätsleistungen über eine größere Summe Geld zu verfügen und diese sinnvoll zu investieren oder anzulegen. Andere möchten sicher sein, dass sie sich für den Fall der Vollinvalidität um nichts mehr kümmern müssen und ihre lebenslange monatliche Unfallrente erhalten. Auch eine Kombination aus Unfallrente und Invaliditätsleistung kann eine Alternative sein. Bei der Klärung und Abwägung solcher weitreichenden Fragen und Überlegungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Todesfallleistung

Die Todesfallleistung ist eine Leistung, die der Absicherung von Angehörigen dient und vielen Versicherungsnehmern ein ruhiges Gefühl schenkt. Die Auszahlung der vereinbarten Summe tritt in Kraft, wenn innerhalb von zwölf Monaten nach einem Unfallereignis der Tod des Versicherten eintritt. Viele Menschen wählen die Todesfallleistung jedoch auch als zusätzliche Absicherung, um im Falle eines Unfalls, der zur Invalidität führt, besser gerüstet zu sein. Mit der vereinbarten Todesfallleistung können so eventuelle Wartezeiten bis zur Auszahlung der Unfallversicherung überbrückt werden. Sie wird als Vorschuss auf die Auszahlungssumme der Unfallversicherung gewährt und beträgt maximal die Höhe der vereinbarten Todesfallsumme.

Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld

Ein Unfall führt nicht immer nur für Selbstständige zu Verdienstausfall und kann noch zusätzliche finanzielle Belastungen zur Folge haben. Wenn durch einen längeren Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt weitere Kosten entstehen, kann sich Krankenhaustagegeld als Bestandteil der privaten Unfallversicherung bezahlt machen. Meist wird dieses bis zu 12 Monate nach Eintritt des Unfalls ausgezahlt und gleicht so einen längeren Lohnausfall weitestgehend aus. Wurde außerdem Genesungsgeld vereinbart, so kann dieses zusätzlich für maximal 100 Tage bezogen werden.

Such-/Bergungs- und Rettungskosten

Weil sich Unfälle nicht auf das häusliche Umfeld beschränken und es auch abseits des gewohnten Umfeldes zu einem Unglück mit weitreichenden Folgen kommen kann, lohnt ein Blick auf optionale Such-, Bergungs- und Rettungskosten. Sie mögen besonders für Menschen, die regelmäßig in den Urlaub fahren und dort verschiedenen sportlichen Aktivitäten nachgehen, sinnvoll sein. Wer beispielsweise in den Bergen auf Wanderschaft geht und dort verunglückt, wird auf einen Rettungshubschrauber angewiesen sein. Die Kosten hierfür können schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen und eine erhebliche Herausforderung darstellen.

Kosmetische Operationen

Wenn das äußere Erscheinungsbild durch einen Unfall beeinträchtigt wird, bedeutet das meist eine große zusätzliche Belastung für den Betroffenen. Die Kosten für Operationen, die der Funktionalität und körperlichen Gesundheit dienen, werden in der Regel von der Krankenversicherung getragen. Eingriffe jedoch, die vorrangig der Ästhetik dienen, fallen selten in ihr Leistungsspektrum. Deshalb kann eine Absicherung für kosmetische Operationen durch die Unfallversicherung Sinn machen.
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Für wen ist eine Unfallversicherung sinnvoll?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und einer privaten Absicherung sind nur wenigen Menschen bekannt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele von ihnen auf wichtige Vorteile der privaten Unfallversicherung verzichten, ohne sich dessen bewusst zu sein. Ein Versicherungscheck kann die Vorteile einer passenden Unfallversicherung jedoch schnell greifbar machen. Lassen Sie uns zuerst einmal einen Blick darauf werfen, in welchen Fällen mit der Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung gerechnet werden kann.

Dieser Personenkreis genießt Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung

Beamte, Angestellte, Studenten und Schüler, doch auch ehrenamtlich Tätige und Personen, die die Pflege eines Angehörigen übernehmen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Versicherung tritt für sie automatisch in Kraft und erfolgt ohne vorherige Gesundheitsfragen. Allerdings gilt der Schutz nur während der Arbeits- und Schulzeiten bzw. auf den Schul- und Arbeitswegen. Dies lässt bereits erkennen, welche Lücken Versicherte mit einer privaten Unfallversicherung schließen können.

Dieser Personenkreis sollte eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen

Während der Ferien-, Urlaubs- und Freizeit besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung also kein Versicherungsschutz. Doch es zeigen sich noch weitere gravierende Defizite, nämlich für Selbstständige, Hausfrauen, Rentner und Kinder in ihrer Freizeit. Für sie ist grundsätzlich kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung vorgesehen, sodass sie im schlimmsten Fall ohne die nötige finanzielle Unterstützung dastehen. Durch einen schweren Unfall bedingte kostspielige Therapieverfahren, kosmetische Operationen oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung können somit eine unüberwindbare Hürde für die Betroffenen und ihre Familien darstellen. Hier schließt die private Unfallversicherung eine wichtige Versorgungslücke.

Private Unfallversicherung vs. gesetzliche Unfallversicherung

Wer im Schadensfall rundherum gut abgesichert sein will, der sollte sich also nicht alleine auf seine gesetzliche Unfallversicherung verlassen. In dieser sind beispielsweise Arbeitnehmer zwar automatisch, also ohne ihre Antragstellung und die Beantwortung von Gesundheitsfragen versichert. Allerdings deckt sie in der Regel ausschließlich Unfälle ab, die sich während der Arbeits- und Schulzeiten bzw. auf Arbeits- und Schulwegen ereignen. Mit einer privaten Unfallversicherung hingegen ist auch für die restliche Zeit des Tages für die gewünschte Absicherung gesorgt. Denn ganz gleich, was Sie auch tun, ob beim Sport, im Garten, zu Hause oder im Ausland - die private Unfallversicherung bietet Ihnen zu jeder Zeit den nötigen Schutz vor unüberwindbaren finanziellen Folgen eines schweren Unglücks. Zudem stellt sie eine unverzichtbare Alternative für Selbstständige, Hausfrauen und Rentner dar, für die die gesetzliche Unfallversicherung im Bedarfsfall nicht einspringt.

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Es gibt unzählige Unfallfolgen, die durch die private Unfallversicherung gedeckt sind. Schnell kann es in der Freizeit zu einem unvorhergesehenen Ereignis kommen, das körperliche Schäden verursacht und eine finanzielle Entlastung nötig macht. Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss der Unfall von der Unfallversicherung im ersten Schritt auch als solcher anerkannt werden. Für diesen Vorgang werden Informationen vom Versicherten benötigt, denen zu entnehmen ist, dass es sich auch nach Definition der Unfallversicherung um einen Unfall handelt.

Die Definition des Begriffes „Unfall“ in der Unfallversicherung

Ein Unfall, der der Definition der Unfallversicherung entspricht, beschreibt ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Geschehen, durch das unfreiwillig ein Schaden für die Gesundheit entsteht. Der Begriff "plötzlich" bedeutet, dass Gesundheitsschäden nicht durch langfristige körperliche Belastungen entstanden sein dürfen. Dies wären beispielsweise Verletzungen durch anhaltende sportliche Belastungen oder körperliche Schäden, die durch eine zugrunde liegende psychische Erkrankung verursacht wurden. Verletzungen, die eine unmittelbare Folge von großer Kraftanwendung darstellen, erfüllen hingegen meist die Kriterien eines Unfalles im Sinne der Versicherungen. Für seine Definition ist außerdem von Bedeutung, dass der körperliche Schaden durch eine von außen wirkende Kraft bedingt ist, wie z. B. ein herabfallendes Objekt oder die Kollision mit einem Fahrzeug. Dabei darf der Unfall nicht vorsätzlich, also „freiwillig“ geschehen sein. Dies schließt auch den Freitod als Versicherungsfall aus, der damit nicht zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme an die jeweiligen Bezugspersonen führt. Wer beispielsweise in den Bergen auf Wanderschaft geht und dort verunglückt, wird auf einen Rettungshubschrauber angewiesen sein. Die Kosten hierfür können schnell einen vierstelligen Betrag ausmachen und eine erhebliche Herausforderung darstellen.
Der Begriff „Unfall“ im Sinne der Unfallversicherungen wird durch folgende Kriterien definiert:
  • plötzlich (und damit unabwendbar)

  • unfreiwillig

  • von außen (durch Menschen, Tiere oder Dinge) zugefüg

  • auf den Körper einwirkend (mechanisch, elektrisch, chemisch, thermisch)

Die Erfüllung aller genannten Kriterien muss vom Versicherten bzw. dessen Ärzten belegt werden.

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In welchen Fällen zahlt die Unfallversicherung nicht?

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer 24 Stunden am Tag und an jedem Ort der Welt durch die private Unfallversicherung geschützt. Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich der Schutz nicht auf Arbeitsunfälle und Unfälle, die auf dem Arbeitsweg passieren. Allerdings gibt es auch bei privaten Unfallversicherungen Ausnahmen, die den Bezug von Versicherungsleistungen einschränken. Hierzu können beispielsweise Unfälle zählen, die durch den Konsum von Alkohol oder anderen Drogen verursacht wurden. Auch gemeldete Versicherungsfälle, die direkt mit einer durch den Versicherten begangenen Straftat in Verbindung stehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gesundheitliche Schäden als Folge von Infektionen, Vergiftungen oder psychischen Erkrankungen werden in der Regel ebenfalls nicht durch die private Unfallversicherung abgedeckt. Darüber hinaus gibt es Unfälle, die grundsätzlich von keiner Unfallversicherung als Versicherungsfall anerkannt werden. Hierzu zählen Strahlenschäden, Schäden durch körperliche Eingriffe oder Heilmaßnahmen sowie Unfälle durch die Nutzung von Luftsportgeräten und Motorsportfahrzeugen. Grundsätzlich gilt: Nur Unfälle, die im Sinne der Unfallversicherungen Unfälle darstellen, sind auch als solche abgesichert. So müssen sie unfreiwillig, plötzlich und als unmittelbare Folge großer Kraftanwendung durch ein von außen wirkendes Objekt zustande gekommen sein.

Große Unterschiede in den Bedingungen

Die großen Vorteile einer privaten Unfallversicherung liegen unter anderem in der flexiblen Gestaltung verschiedener Vertragsdetails und werden bei einem genaueren Versicherungscheck schnell deutlich. Diese sollten so gut wie möglich an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Im Wesentlichen betrifft dies
  • Gliedertaxe

  • Mitwirkungsanteil

  • und Eigenbewegungen

Die VHV Unfallversicherung stellt hier eine Empfehlung dar!

Gliedertaxe

Wenn die Funktionalität eines Körperteils aufgrund eines Unfalls eingeschränkt ist oder ganz verloren geht, hat das einen bestimmten Invaliditätsgrad zur Folge. Die Grundlage hierfür bildet in der Unfallversicherung die Gliedertaxe. So wird beispielsweise bei Verlust eines Fingers ein höherer Invaliditätsgrad festgestellt als beim Verlust des kleinen Zehs, der für die Ausführung alltäglicher Aufgaben weniger notwendig ist. Aus der Gliedertaxe ergibt sich also der Invaliditätsgrad, der wiederum die Grundlage für die Bemessung der Versicherungsleistung im Schadensfall darstellt. Allerdings bildet die Gliedertaxe hierbei nicht die erste Instanz, sondern bietet vielmehr aufbauend auf dem ärztlichen Gutachten weitere Anhaltspunkte, um den Invaliditätsgrad abschließend zu beurteilen. Dabei gilt: Der Versicherte erhält in jedem Fall den vom Gutachter festgestellten Invaliditätsgrad, der auch nicht durch die Gliedertaxe gemindert werden kann. Wohl aber kann sie in einigen Fällen finanziell vorteilhafter ausfallen und dadurch die Leistungen für den Versicherten erhöhen. Die weiter oben beschriebene Progression spielt hierbei eine wichtige Rolle, da sie die Invaliditätsleistung zugunsten des Versicherungsnehmers entscheidend beeinflusst. Auf der Suche nach der passenden Unfallversicherung sollte also ein besonderes Augenmerk auf die Unterschiede in der Gliedertaxe und die Progression gelegt werden.
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Mitwirkungsanteil

Ein ebenfalls wichtiger Aspekt, der je nach privater Unfallversicherung variieren kann, stellt der Mitwirkungsanteil dar. Er kommt vor allem dort zum Tragen, wo eine zugrundeliegende Erkrankung Einfluss auf ein Unfallgeschehen nimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Herz-Kreislauf-Erkrankung eine Ohnmacht auslöst, die zu einem Sturz und einer darauf folgenden Invalidität führt. Da die Herz-Kreislauf-Erkrankung einen mitverursachenden Faktor darstellt, entscheidet die Unfallversicherung in einem solchen Fall in der Regel dafür, die Leistungen zu kürzen. Allerdings muss besagter Mitwirkungsanteil hierfür einen bestimmten Mindestprozentsatz ausmachen, der bei den meisten Unfallversicherungen bei 25 % liegt. Der Invaliditätsgrad sinkt im Schadensfall um den jeweiligen Prozentwert und verringert damit die Auszahlungssumme. Dies gilt im Übrigen auch für die vereinbarte Todesfallleistung, die im Ernstfall entsprechend angepasst wird. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn der Mindestprozentsatz des Mitwirkungsanteils möglichst hoch ist. Denken Sie also vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung, spätestens mit den benötigten Gesundheitsfragen, an bestehende Vorerkrankungen und prüfen Sie, wie hoch der Mindestprozentsatz des Mitwirkungsanteils ausfällt.

Eigenbewegungen

Eigenbewegungen stehen den Kriterien gegenüber, die im Sinne der Unfallversicherung erfüllt sein müssen, um als Unfall mit Folgeschäden anerkannt zu werden. Einfacher ausgedrückt, muss ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung grundsätzlich
  • plötzlich

  • unfreiwillig und

  • von außen induziert worden sein

sowie ein Objekt oder Ereignis
  • mechanisch, elektrisch, chemisch oder thermisch auf den Körper eingewirkt haben

Dies bedeutet, dass beispielsweise eine unerwartete Kollision mit einem überholenden Auto als Unfall im Sinne der Unfallversicherung gewertet wird. Ein Unfall hingegen, der durch eine willentliche Eigenbewegung in die Invalidität führt, ist bei vielen Versicherungen von der Leistung ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise ein Bänderriss beim Laufen oder eine Verrenkung beim Aussteigen aus dem Fahrzeug sein. Sie sehen also, wie wichtig der Aspekt der Eigenbewegung in Verbindung mit der privaten Unfallversicherung ist. Deshalb empfiehlt es sich, die Mitversicherung der Eigenbewegung zu prüfen, ehe Sie sich für einen Vertragsabschluss entscheiden.

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Was sollte beim Abschluss einer Unfallversicherung beachtet werden?

Der ausführliche Versicherungscheck und eine zuverlässige Beratung sind die beste Basis für einen erfolgreichen Versicherungsabschluss. Die eigene private Unfallversicherung sollte auf Überlegungen und Aspekten basieren, die Sie und Ihre Angehörigen für den Fall der Fälle so gut wie möglich auffangen. Eine Empfehlung: die VHV Unfallversicherung

Höhe der Versicherungssumme

Sie ist wohl das Detail, auf das die Aufmerksamkeit bei Versicherungsfragen als Erstes fällt. Natürlich stellt die Höhe der Versicherungssumme einen wichtigen Faktor dar und sollte an den persönlichen und beruflichen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers ausgerichtet sein. Es empfiehlt sich dabei, mindestens die dreifache Summe seines Jahreseinkommens zu versichern. Schließlich kann eine plötzliche Invalidität einen finanziellen Schaden von ungeahnter Größe hervorrufen, der durch die passende Unfallversicherung aufgefangen wird. Doch auch weniger hohe Versicherungssummen können helfen, in einer Krisensituation für Entlastung zu sorgen. Finden Sie deshalb vor Vertragsabschluss heraus, welche Bedürfnisse und Ängste zugrunde liegen und lassen Sie sich im Zweifelsfall ausführlich beraten. Wir stehen Ihnen mit unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung!

Invaliditätsgrade

Von Relevanz sind auch die im Vertrag festgehaltenen Invaliditätsgrade. Sie nehmen bei einer entstandenen Invalidität direkten Einfluss auf die Versicherungsleistung. Dabei wird einzelnen Körperteilen im Falle einer Funktionsbeeinträchtigung oder eines Verlustes ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet. Festgehalten werden alle Details hierzu in der Gliedertaxe der Unfallversicherung. Sie wird aufbauend auf das Gutachten des Arztes angewendet und kann zum Vorteil des Versicherten ausfallen. Nicht jede private Unfallversicherung bietet diesbezüglich die gleichen Konditionen. Deshalb sollten beim Vergleich unterschiedlicher Angebote auch die Invaliditätsgrade laut Gliedertaxe geprüft werden.

Progression

Die Progression kann meist in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden und fällt daher nicht bei allen privaten Unfallversicherungen gleich aus. Sie sorgt dafür, dass sich die Leistungssumme im Schadensfall überproportional zum Invaliditätsgrad erhöht. Wurde im Vertrag beispielsweise eine Progression von 300 % festgelegt, so erhält der Verunglückte im Falle einer Vollinvalidität den dreifachen Betrag der vereinbarten Grundsumme.

Mitwirkungsanteil

Auch der Mitwirkungsanteil wird von verschiedenen Unfallversicherungen auf unterschiedliche Weise gehandhabt. Er beeinflusst, um welchen Prozentwert eine zugrundeliegende Erkrankung, die Einfluss auf ein Unfallgeschehen hatte, die Versicherungssumme schmälert. Dies gilt im Übrigen auch für die vereinbarte Todesfallleistung. Der im Versicherungsvertrag festgelegte Mindestprozentsatz für den Mitwirkungsanteil sollte daher möglichst hoch ausfallen, sodass der Einfluss der Grunderkrankung möglichst wenig ins Gewicht fällt. Ein seriöser Versicherungscheck gibt hier Auskunft über die Details verschiedener Angebote.

Gesundheitsfragen

Die mitunter gefürchteten Gesundheitsfragen können sich von Unfallversicherung zu Unfallversicherung unterscheiden. Während manche gänzlich auf Gesundheitsfragen verzichten und es einige bei wenigen Fragen belassen, fordern andere Antworten auf unzählige Sachverhalte, die vom Antragsteller kaum noch erinnert werden. Die Beantwortung von Gesundheitsfragen mit „Ja“ muss nicht zwangsläufig zur Folge haben, dass Ihr Versicherungsantrag abgelehnt wird und muss unbedingt wahrheitsgemäß erfolgen. Nur so ist im Schadensfall die Auszahlung der vertraglich festgelegten Versicherungssumme gewährleistet. Prüfen Sie die Kriterien zu den Gesundheitsfragen genau und finden Sie heraus, welches Angebot Ihrer Lebenssituation und Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte am besten entgegenkommt. Unser Tipp: die VHV Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Mitwirkungsanteil.

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Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen

Einen vereinfachten Weg zur Unfallversicherung stellen Tarife ohne Gesundheitsfragen dar – VHV Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen und ohne Mitwirkungsanteil. Dabei ist jedoch im Blick zu behalten, im Falle eines Unfalls nicht über den Mitwirkungsanteil in drastische Kürzungen der Versicherungsleistung zu geraten. Inzwischen gibt es einige private Unfallversicherungen, die auch Personen mit einschlägigen Vorerkrankungen zu guten Konditionen und ohne Fallstricke versichern. Sprechen Sie uns gerne an!

 
 

Unfallversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für viele stellt sich die Frage, ob eine private Unfallversicherung eine passende Alternative zur vergleichsweise teuren Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann. Da verhältnismäßig wenig Menschen durch die Folgen eines Unfalls berufsunfähig werden, ist diese Frage letztlich einfach zu beantworten: Für Versicherte, die aufgrund einer Erkrankung ihren Job verlieren, stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der besten Absicherungen dar.

Für all jene, die wegen bestehender Vorerkrankungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt werden, kann die private Unfallversicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung eine sinnvolle Alternative sein. Gleiches gilt für Selbstständige, Unternehmer, Hausfrauen und Rentner, die keinen Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung genießen. Extremsportler entscheiden sich zudem häufig für eine zusätzliche Unfallversicherung, da einige Sportarten über die Berufsunfähigkeitsversicherung nur durch hohe Risikozuschläge abgedeckt werden.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Die Kosten einer privaten Unfallversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren. So spielen das Eintrittsalter und die Vorerkrankungen des Versicherten ebenso eine Rolle, wie die vereinbarte Versicherungssumme und die gewünschten Leistungen im Schadensfall. Ein Versicherungscheck zeigt, dass bereits gute Tarife für einen monatlichen Beitrag in einstelliger Höhe abgeschlossen werden können. Sogenannte optionale Dynamiken, wie sie auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden können, sorgen dafür, dass die Beiträge im Verlauf der Versicherungszeit steigen und sich zugleich der Versicherungsschutz erhöht.