Das Herzstück einer jeden BU
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
Kostenlose telefonische BeratungDas Herzstück bei Antragsstellung – Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Wie bereits des Öfteren erwähnt, sind die Risiko- beziehungsweise Gesundheitsfragen für uns das Herzstück bei Antragstellung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus unserer langjährigen Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler wissen wir, dass hier die meisten Fehler gemacht werden.
Die sogenannte Gesundheitsprüfung, also das Ausfüllen der Gesundheitsfragen, ist Teil des BU-Antrages. Neben personenbezogener Daten, zum Beispiel zu Geschlecht, Alter und Ihrem Beruf müssen dabei auch Fragen zu Vorerkrankungen, anstehenden Behandlungen und chronischen Beschwerden beantwortet werden.
Im Leistungsfall entstehen hier oft Unstimmigkeiten mit den Versicherern. Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen im Antrag nicht vorab penibel aufarbeitet und gewissenhaft ausfüllt, riskiert im Leistungsfall vielleicht sogar seinen kompletten Versicherungsschutz.
Auch bei anderen Versicherungssparten, wie beispielsweise einer Dread-Disease-Versicherung, Risiko-Lebensversicherung, Privaten-Krankenversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung ist diese Risiko- und Gesundheitsfragen erforderlich und es sollte ein spezielles Augenmerk darauf gelegt werden.
Unterschied Gesundheitsfragen und Risikofragen bei Antragstellung
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- Wurden die Gesundheitsfragen richtig ausgefüllt?
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- Sind neue Risiken hinzugekommen?
- Gibt es eine Versicherung mit besserer Leistung?
- Gibt es eine günstigere Versicherung?
Berufsunfähigkeit – ein hohes Risiko für Kunden und Versicherer
Welche Fragen bei Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Fragen im Antrag sollten immer ganz genau gelesen und verglichen werden. Jeder BU-Versicherer hat eigene Gesundheitsfragen.
Wir unterscheiden zwischen einer offenen und einer geschlossenen Fragestellung.
Unterschiedliche Fragestellungen beachten
Bei einer geschlossenen Fragestellung wird danach gefragt, ob sie beispielsweise in den letzten 5 Jahren aufgrund einer Erkrankung oder Beschwerden bei einem Arzt oder Therapeuten vorstellig waren.
Diese Fragestellung ist deutlich kundenfreundlicher, da nur nach Erkrankungen und Beschwerden gefragt werden, bei denen Sie auch untersucht oder behandelt wurden.
Wurden Sie in den nachfolgend genannten Zeiträumen wegen Erkrankungen oder Beschwerden ärztliche oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt?
Geschlossene Fragestellung
Bei der offenen Fragestellung wird danach gefragt, ob sie beispielsweise in den letzten 5 Jahren Einschränkungen oder Beschwerden hatten. Es kann also sein, Sie waren in diesem Zeitraum wegen einer bestehenden Krankheit nicht beim Arzt, müssten es aber trotzdem angeben.
Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Funktionsstörungen?
Offene Fragestellung
Bei einem Kunden wurde vor 15 Jahren eine Wirbelsäulenverkrümmung, eine sogenannte Skoliose, diagnostiziert. Der Kunde war deshalb allerdings die letzten 5 Jahre weder beim Arzt, noch hatte er eine Behandlung.
1. Bei einer offenen Fragestellung müsste zu diesem Beispiel Angaben im Antrag gemacht werden.
2. Bei einer geschlossenen Fragestellung müsste hierzu keine Angabe im Antrag gemacht werden.
Beispiel aus der Praxis | Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen | Fazit
Der Versicherer hat vier verschiedene Möglichkeiten:
Annahme
Ablehnung
Annahme mit Leistungs-Ausschluss/Ausschlüssen
Annahme mit Beitragszuschlag
Annahme mit Leistungs-Ausschluss und Beitragszuschlag