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Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen: und welche Wege es sonst gibt

Tian von Dziembowski 10 Minuten Lesezeit

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Beratungsgespräch zur Berufsunfähigkeitsversicherung an einem Besprechungstisch

Wenn das Geld knapp wird, steht der Dauerauftrag schnell zur Debatte. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen zu lassen, ist dabei nur einer von mehreren Wegen. Das Gesetz kennt weitere — und einen, der dich dauerhaft am meisten kostet.

Dieser Text ordnet die Möglichkeiten nach ihrer Rechtsgrundlage. Also: was dir das Gesetz zusichert, was nur dein Vertrag hergibt und was beim Nichtstun passiert. Tarife bewerten wir hier nicht, das gehört ins Gespräch.

Für deine BU gilt das Recht der Lebensversicherung

Der wichtigste Satz für dieses Thema regelt die Beitragsfrage nicht selbst. Er verweist nur — und das genügt.

Die §§ 150 bis 170 VVG sind auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anzuwenden (§ 176 VVG). Das gilt, soweit die Besonderheiten dieser Versicherung nicht entgegenstehen (§ 176 VVG). Damit greifen die Regeln zur Beitragsfreistellung, zum Rückkaufswert und zur Kündigung auch bei deinem BU-Vertrag.

Diese Verweisung ist der Grund, warum die folgenden Paragrafen überhaupt passen. Ohne sie stünde deine BU bei Zahlungsproblemen deutlich schlechter da. Sie ist der Rahmen für alles Weitere in diesem Text.

Was passiert, wenn du einfach nicht mehr zahlst

Der bequemste Weg ist der gefährlichste. Er läuft in festen Schritten ab, und jeder davon ist geregelt.

Zahlst du eine Folgeprämie nicht, kann der Versicherer dir eine Zahlungsfrist setzen (§ 38 Abs. 1 VVG). Sie muss mindestens zwei Wochen betragen und in Textform ergehen (§ 38 Abs. 1 VVG). In dieser Mahnung müssen die rückständigen Beträge einzeln beziffert sein (§ 38 Abs. 1 VVG). Auch die Rechtsfolgen müssen darin stehen (§ 38 Abs. 1 VVG).

Ein Brief, der das nicht leistet, setzt die Frist nicht in Gang. Es lohnt sich also, die Mahnung genau zu lesen. Sie ist kein Formblatt, sondern eine Voraussetzung.

Sind mehrere Verträge zu einer Rechnung zusammengefasst, gilt eine Zusatzregel. Die Beträge sind dann für jeden Vertrag getrennt aufzuführen (§ 38 Abs. 1 VVG). Diese Aufschlüsselung zeigt dir, welcher Vertrag überhaupt betroffen ist.

Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein, wird es ernst. Bist du dann noch im Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet (§ 38 Abs. 2 VVG). Nach Fristablauf kann er außerdem ohne weitere Frist kündigen (§ 38 Abs. 3 VVG).

Diese Kündigung ist aber nicht endgültig. Sie wird unwirksam, wenn du innerhalb eines Monats nach der Kündigung zahlst (§ 38 Abs. 3 VVG). Dieser Monat ist die wichtigste Frist des ganzen Vorgangs.

Der Vertrag verschwindet nicht, er schrumpft

Jetzt kommt die Stelle, die kaum jemand kennt. Sie stammt aus dem Recht der Lebensversicherung und gilt über die Verweisung oben.

Kündigt der Versicherer, wandelt sich die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung um (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VVG). Auf die Umwandlung ist § 165 VVG anzuwenden (§ 166 Abs. 1 Satz 2 VVG). Dein Vertrag läuft dann mit einer kleineren Leistung weiter, sofern die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird (§ 165 Abs. 1 Satz 1 VVG). Wird sie nicht erreicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert (§ 165 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Auch für den Versicherungsfall während der Leistungsfreiheit gibt es eine Regel. Der Versicherer leistet dann so, als hätte sich der Vertrag mit Eintritt des Versicherungsfalles in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt (§ 166 Abs. 2 VVG). Auf diese Umwandlung muss er dich schon bei der Fristsetzung hinweisen (§ 166 Abs. 3 VVG).

Das ist trotzdem keine Entwarnung. Eine geschrumpfte BU-Rente reicht als Einkommensersatz aus unserer Sicht selten aus. Sie ist nur mehr als nichts.

Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen: der geregelte Weg

Statt auf die Mahnung zu warten, kannst du selbst handeln. Dafür steht dir ein eigenes Recht zu.

Du kannst jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangen (§ 165 Abs. 1 Satz 1 VVG). Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird (§ 165 Abs. 1 Satz 1 VVG). Wird sie nicht erreicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert (§ 165 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Wie hoch die beitragsfreie Leistung ausfällt, musst du nicht schätzen. Sie ist im Vertrag für jedes Versicherungsjahr angegeben (§ 165 Abs. 2 VVG). Offene Prämienrückstände werden dabei berücksichtigt (§ 165 Abs. 3 VVG).

Auch die Berechnung selbst ist nicht freigestellt. Sie erfolgt nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation (§ 165 Abs. 2 VVG). Zugrunde gelegt wird dabei der Rückkaufswert nach § 169 Abs. 3 bis 5 VVG (§ 165 Abs. 2 VVG). Deine Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben davon unberührt (§ 165 Abs. 3 VVG).

Der Unterschied zum Nichtstun liegt im Zeitpunkt. Du behältst die Kontrolle über den Moment und kennst die Zahl vorher. Und der Vertrag bleibt bestehen, ohne dass jemand erneut nach deiner Gesundheit fragt.

Kündigen kostet am meisten

Kündigen darfst du jederzeit. In der Praxis ist es aus unserer Sicht meist die teuerste Variante.

Bei laufenden Prämien kannst du jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG). Wird dadurch eine Versicherung aufgehoben, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, schuldet er den Rückkaufswert (§ 169 Abs. 1 Satz 1 VVG). Dasselbe gilt beim Rücktritt und bei der Anfechtung durch den Versicherer (§ 169 Abs. 1 Satz 1 VVG). Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dieser Eintritt aus unserer Sicht nicht ohne Weiteres gewiss, und die Verweisung gilt nur, soweit ihre Besonderheiten nicht entgegenstehen (§ 176 VVG).

Wird gekündigt und ist ein Rückkaufswert zu zahlen, gilt für ihn eine Untergrenze (§ 169 Abs. 3 Satz 1 VVG). Er beträgt mindestens das Deckungskapital bei gleichmäßiger Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre (§ 169 Abs. 3 Satz 1 VVG).

Ein Abzug davon ist dann nur unter drei Bedingungen zulässig. Er muss vereinbart, beziffert und angemessen sein (§ 169 Abs. 5 VVG). Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unzulässig (§ 169 Abs. 5 VVG).

Der eigentliche Verlust steht in keinem dieser Absätze. Für einen neuen Vertrag greift die Anzeigepflicht erneut. Du zeigst bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung die dir bekannten Gefahrumstände an (§ 19 Abs. 1 Satz 1 VVG). Das gilt für die Umstände, die erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 Satz 1 VVG). Was das im Antrag bedeutet, zeigt der Beitrag zu den Gesundheitsfragen im BU-Antrag.

Dein Gesundheitszustand von damals ist nicht wiederherstellbar. Genau das macht die Kündigung zur einzigen Entscheidung hier, die sich kaum korrigieren lässt.

Stundung und niedrigere Rente sind Vertragssache

Zwei weitere Wege bleiben übrig. Beide stehen nicht im Gesetz.

Das VVG regelt für den laufenden Vertrag die Beitragsfreistellung (§ 165 VVG) und die Kündigung (§ 168 VVG). Eine Stundung nennt es an dieser Stelle nicht. Sie ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Versicherer und hängt an dessen Bedingungen.

Dasselbe gilt für eine niedrigere BU-Rente bei laufendem Vertrag. Auch das ist eine Vertragsänderung und kein gesetzlicher Anspruch. Aus unserer Sicht lohnt die Nachfrage trotzdem fast immer, denn sie kostet nur einen Anruf.

Worauf du dabei achten solltest, hängt an deiner Erwerbssituation. Für Selbstständige sammelt der Beitrag zur BU für Selbstständige die passenden Punkte.

Wichtig ist die Reihenfolge. Frag nach, bevor die Mahnung kommt. Nach Fristablauf verhandelst du aus einer deutlich schwächeren Lage.

Wenn nicht du, sondern der Versicherer den Beitrag erhöht

Manchmal liegt es gar nicht am Konto. Manchmal steigt der Beitrag.

Der Versicherer darf die Prämie neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar geändert hat (§ 163 Abs. 1 VVG). Die neue Prämie muss angemessen und erforderlich sein (§ 163 Abs. 1 VVG). Ein unabhängiger Treuhänder muss das geprüft und bestätigt haben (§ 163 Abs. 1 VVG).

Dagegen steht dir ein eigenes Recht zu. Statt der Prämienerhöhung kannst du die Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen (§ 163 Abs. 2 VVG). Wirksam wird die Änderung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung (§ 163 Abs. 3 VVG). Die Gründe muss der Versicherer dir dabei mitteilen (§ 163 Abs. 3 VVG).

Für bereits prämienfreie Verträge gilt das umgekehrt. Dort kann der Versicherer die Leistung unter denselben Voraussetzungen selbst herabsetzen (§ 163 Abs. 2 VVG). Eine beitragsfreie BU ist also nicht vor jeder Änderung geschützt.

Das ist trotzdem die mildeste Stufe von allen. Der Vertrag bleibt vollständig bestehen, nur die Höhe sinkt.

Läuft der Vertrag über den Arbeitgeber, gelten längere Fristen

Nicht jede BU zahlst du selbst. Läuft sie über den Arbeitgeber, ändert sich der Ablauf.

Hat der Arbeitgeber die Versicherung für dich als Arbeitnehmer abgeschlossen, muss der Versicherer dich als versicherte Person in Textform informieren (§ 166 Abs. 4 Satz 1 VVG). Die Zahlungsfrist beträgt dann mindestens zwei Monate (§ 166 Abs. 4 Satz 1 VVG). Auf ein Fortsetzungsrecht nach § 212 VVG muss er nur hinweisen, wenn eine Lebensversicherung im Anwendungsbereich dieser Vorschriften vorliegt (§ 166 Abs. 4 Satz 2 VVG).

Der Grund für die längere Frist liegt auf der Hand. Von einem Rückstand deines Arbeitgebers erfährst du sonst womöglich zu spät. Die Information geht deshalb direkt an dich.

Dieses Fortsetzungsrecht ist allerdings eng gefasst und an mehrere Bedingungen gebunden. Dein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis muss ohne Entgelt fortbestehen (§ 212 Abs. 1 Satz 1 VVG). Die Lebensversicherung muss der Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG abgeschlossen haben (§ 212 Abs. 1 Satz 1 VVG). Und sie muss wegen Nichtzahlung der in der entgeltlosen Zeit fälligen Prämien prämienfrei geworden sein (§ 212 Abs. 1 Satz 1 VVG).

Dafür gilt eine Frist von drei Monaten nach dem Ende der entgeltlosen Zeit (§ 212 Abs. 1 Satz 1 VVG). Innerhalb dieser Frist kannst du die Fortsetzung zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen verlangen (§ 212 Abs. 1 Satz 1 VVG).

Vier Situationen und ihre Folge

Abstrakt klingt das alles ähnlich. Konkret unterscheiden sich die Wege deutlich:

  • Azubi im dritten Lehrjahr: Die Vergütung trägt den Beitrag drei Monate lang nicht. Weil die Lücke absehbar endet, ist die Stundung die naheliegende Frage — einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
  • Selbstständige im Auftragsloch: Das Konto bleibt über Monate dünn. Die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung hält den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung am Leben (§ 165 Abs. 1 Satz 1 VVG).
  • Angestellter in Elternzeit: Die Kündigung des Versicherers liegt schon im Briefkasten. Zahlt er innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam (§ 38 Abs. 3 VVG).
  • Beamter auf Probe mit jungem Vertrag: Die vereinbarte Mindestversicherungsleistung ist noch nicht erreicht. Dann gibt es statt der beitragsfreien Versicherung den Rückkaufswert (§ 165 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Diese vier Fälle sind Anwendungen der Normen, keine Zusage für deinen Vertrag. Was dein Versicherer anbietet, steht in deinen Bedingungen.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Drei Dinge bleiben hier bewusst außen vor. Sie stehen an anderer Stelle, damit sie dort ihre Tiefe behalten:

  • Leistungsfall: Wie du eine BU-Rente beantragst und was der Versicherer dann prüft, steht im Beitrag zum Leistungsfall in der BU.
  • Kapitallebensversicherung: Dieselben Paragrafen bei einer Kapitallebensversicherung behandelt der Beitrag zum Auflösen oder Behalten.
  • Beitragshöhe: Warum dein Beitrag so hoch ist, wie er ist, gehört ins Gespräch. Wie wir dabei vorgehen, zeigt unsere Seite zur BU-Beratung.

Fazit

Ein knapper Monat ist kein Grund, eine BU zu beerdigen. Das Gesetz hält mehrere Stufen bereit, bevor der Schutz endet. Zwischen Weiterzahlen und Kündigen liegen Beitragsfreistellung, Leistungsherabsetzung und die Umwandlung nach einer Kündigung des Versicherers.

Die teuerste Entscheidung ist dabei oft die schnellste. Wer kündigt, verliert seinen Gesundheitszustand von damals. Wer beitragsfrei stellt, behält ihn.

Du willst wissen, welcher Weg zu deinem Vertrag passt? Dann buch dir einen Termin oder sieh dir an, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich leistet. Grundsätzliche Fragen vorab beantwortet der Beitrag zu den häufigsten Fragen vor dem BU-Abschluss.

Inhalt
  1. Für deine BU gilt das Recht der Lebensversicherung
  2. Was passiert, wenn du einfach nicht mehr zahlst
  3. Der Vertrag verschwindet nicht, er schrumpft
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen: der geregelte Weg
  5. Kündigen kostet am meisten
  6. Stundung und niedrigere Rente sind Vertragssache
  7. Wenn nicht du, sondern der Versicherer den Beitrag erhöht
  8. Läuft der Vertrag über den Arbeitgeber, gelten längere Fristen
  9. Vier Situationen und ihre Folge
  10. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  11. Fazit
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