Wenn das Geld knapp wird, steht der Dauerauftrag schnell zur Debatte. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen zu lassen, ist dabei nur einer von mehreren Wegen. Das Gesetz kennt weitere — und einen, der dich dauerhaft am meisten kostet.
Dieser Text ordnet die Möglichkeiten nach ihrer Rechtsgrundlage. Also: was dir das Gesetz zusichert, was nur dein Vertrag hergibt und was beim Nichtstun passiert. Tarife bewerten wir hier nicht, das gehört ins Gespräch.
Für deine BU gilt das Recht der Lebensversicherung
Der wichtigste Satz für dieses Thema regelt die Beitragsfrage nicht selbst. Er verweist nur — und das genügt.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz gelten die meisten Vorschriften zur Lebensversicherung entsprechend für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt, soweit die Besonderheiten dieser Versicherung nicht entgegenstehen. Damit greifen die Regeln zur Beitragsfreistellung, zum Rückkaufswert und zur Kündigung auch bei deinem BU-Vertrag.
Diese Verweisung ist der Grund, warum die folgenden Regeln überhaupt passen. Ohne sie stünde deine BU bei Zahlungsproblemen deutlich schlechter da. Sie ist der Rahmen für alles Weitere in diesem Text.
Was passiert, wenn du einfach nicht mehr zahlst
Der bequemste Weg ist der gefährlichste. Er läuft in festen Schritten ab, und jeder davon ist geregelt.
Zahlst du eine Folgeprämie nicht, kann der Versicherer dir nach dem Versicherungsvertragsgesetz eine Zahlungsfrist setzen. Sie muss mindestens zwei Wochen betragen und in Textform ergehen. In dieser Mahnung müssen die rückständigen Beträge einzeln beziffert sein. Auch die Rechtsfolgen müssen darin stehen.
Ein Brief, der das nicht leistet, setzt die Frist nicht in Gang. Es lohnt sich also, die Mahnung genau zu lesen. Sie ist kein Formblatt, sondern eine Voraussetzung.
Sind mehrere Verträge zu einer Rechnung zusammengefasst, gilt eine gesetzliche Zusatzregel. Die Beträge sind dann für jeden Vertrag getrennt aufzuführen. Diese Aufschlüsselung zeigt dir, welcher Vertrag überhaupt betroffen ist.
Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein, wird es ernst. Bist du dann noch im Verzug, ist der Versicherer nach dem Gesetz nicht zur Leistung verpflichtet. Nach Fristablauf kann er außerdem ohne weitere Frist kündigen.
Diese Kündigung ist aber nicht endgültig. Sie wird laut Gesetz unwirksam, wenn du innerhalb eines Monats nach der Kündigung zahlst. Dieser Monat ist die wichtigste Frist des ganzen Vorgangs.
Der Vertrag verschwindet nicht, er schrumpft
Jetzt kommt die Stelle, die kaum jemand kennt. Sie stammt aus dem Recht der Lebensversicherung und gilt über die Verweisung oben.
Kündigt der Versicherer, wandelt sich die Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz in eine prämienfreie Versicherung um. Für diese Umwandlung gelten dieselben Regeln wie für die Beitragsfreistellung, die du selbst verlangen kannst. Dein Vertrag läuft dann mit einer kleineren Leistung weiter, sofern die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Wird sie nicht erreicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert.
Auch für den Versicherungsfall während der Leistungsfreiheit gibt es eine gesetzliche Regel. Der Versicherer leistet dann so, als hätte sich der Vertrag mit Eintritt des Versicherungsfalles in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt. Auf diese Umwandlung muss er dich schon bei der Fristsetzung hinweisen.
Das ist trotzdem keine Entwarnung. Eine geschrumpfte BU-Rente reicht als Einkommensersatz aus unserer Sicht selten aus. Sie ist nur mehr als nichts.
Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen: der geregelte Weg
Statt auf die Mahnung zu warten, kannst du selbst handeln. Dafür steht dir ein eigenes Recht zu.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kannst du jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangen. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Wird sie nicht erreicht, zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert.
Wie hoch die beitragsfreie Leistung ausfällt, musst du nicht schätzen. Das Gesetz verlangt, dass sie im Vertrag für jedes Versicherungsjahr angegeben ist. Offene Prämienrückstände werden dabei berücksichtigt.
Auch die Berechnung selbst ist nicht freigestellt. Das Gesetz schreibt dafür anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik und die Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation vor. Zugrunde gelegt wird dabei der gesetzlich berechnete Rückkaufswert. Deine Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben davon unberührt.
Der Unterschied zum Nichtstun liegt im Zeitpunkt. Du behältst die Kontrolle über den Moment und kennst die Zahl vorher. Und der Vertrag bleibt bestehen, ohne dass jemand erneut nach deiner Gesundheit fragt.
Kündigen kostet am meisten
Kündigen darfst du jederzeit. In der Praxis ist es aus unserer Sicht meist die teuerste Variante.
Bei laufenden Prämien kannst du nach dem Versicherungsvertragsgesetz jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Wird dadurch eine Versicherung aufgehoben, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, schuldet er den Rückkaufswert. Dasselbe gilt beim Rücktritt und bei der Anfechtung durch den Versicherer. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dieser Eintritt aus unserer Sicht nicht ohne Weiteres gewiss. Zudem gilt die gesetzliche Verweisung nur, soweit ihre Besonderheiten nicht entgegenstehen.
Wird gekündigt und ist ein Rückkaufswert zu zahlen, gilt für ihn eine gesetzliche Untergrenze. Er beträgt mindestens das Deckungskapital bei gleichmäßiger Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre.
Ein Abzug davon ist nach dem Gesetz dann nur unter drei Bedingungen zulässig. Er muss vereinbart, beziffert und angemessen sein. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unzulässig.
Der eigentliche Verlust steht in keinem dieser Absätze. Für einen neuen Vertrag greift die Anzeigepflicht erneut. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz zeigst du bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung die dir bekannten Gefahrumstände an. Das gilt für die Umstände, die erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Was das im Antrag bedeutet, zeigt der Beitrag zu den Gesundheitsfragen im BU-Antrag.
Dein Gesundheitszustand von damals ist nicht wiederherstellbar. Genau das macht die Kündigung zur einzigen Entscheidung hier, die sich kaum korrigieren lässt.
Stundung und niedrigere Rente sind Vertragssache
Zwei weitere Wege bleiben übrig. Beide stehen nicht im Gesetz.
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt für den laufenden Vertrag die Beitragsfreistellung und die Kündigung. Eine Stundung nennt es an dieser Stelle nicht. Sie ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Versicherer und hängt an dessen Bedingungen.
Dasselbe gilt für eine niedrigere BU-Rente bei laufendem Vertrag. Auch das ist eine Vertragsänderung und kein gesetzlicher Anspruch. Aus unserer Sicht lohnt die Nachfrage trotzdem fast immer, denn sie kostet nur einen Anruf.
Worauf du dabei achten solltest, hängt an deiner Erwerbssituation. Für Selbstständige sammelt der Beitrag zur BU für Selbstständige die passenden Punkte.
Wichtig ist die Reihenfolge. Frag nach, bevor die Mahnung kommt. Nach Fristablauf verhandelst du aus einer deutlich schwächeren Lage.
Wenn nicht du, sondern der Versicherer den Beitrag erhöht
Manchmal liegt es gar nicht am Konto. Manchmal steigt der Beitrag.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer die Prämie neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar geändert hat. Die neue Prämie muss angemessen und erforderlich sein. Ein unabhängiger Treuhänder muss das geprüft und bestätigt haben.
Dagegen steht dir ein eigenes gesetzliches Recht zu. Statt der Prämienerhöhung kannst du die Herabsetzung der Versicherungsleistung verlangen. Wirksam wird die Änderung zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung. Die Gründe muss der Versicherer dir dabei mitteilen.
Für bereits prämienfreie Verträge gilt das umgekehrt. Dort kann der Versicherer die Leistung unter denselben gesetzlichen Voraussetzungen selbst herabsetzen. Eine beitragsfreie BU ist also nicht vor jeder Änderung geschützt.
Das ist trotzdem die mildeste Stufe von allen. Der Vertrag bleibt vollständig bestehen, nur die Höhe sinkt.
Läuft der Vertrag über den Arbeitgeber, gelten längere Fristen
Nicht jede BU zahlst du selbst. Läuft sie über den Arbeitgeber, ändert sich der Ablauf.
Hat der Arbeitgeber die Versicherung für dich als Arbeitnehmer abgeschlossen, muss der Versicherer dich laut Gesetz als versicherte Person in Textform informieren. Die Zahlungsfrist beträgt dann mindestens zwei Monate. Auf ein gesetzliches Fortsetzungsrecht muss er nur hinweisen, wenn es sich um eine Lebensversicherung handelt.
Der Grund für die längere Frist liegt auf der Hand. Von einem Rückstand deines Arbeitgebers erfährst du sonst womöglich zu spät. Die Information geht deshalb direkt an dich.
Dieses Fortsetzungsrecht ist allerdings eng gefasst und an mehrere gesetzliche Bedingungen gebunden. Dein ursprünglich entgeltliches Arbeitsverhältnis muss ohne Entgelt fortbestehen. Die Lebensversicherung muss der Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentengesetz abgeschlossen haben. Und sie muss wegen Nichtzahlung der in der entgeltlosen Zeit fälligen Prämien prämienfrei geworden sein.
Dafür setzt das Gesetz eine Frist von drei Monaten nach dem Ende der entgeltlosen Zeit. Innerhalb dieser Frist kannst du die Fortsetzung zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen verlangen.
Vier Situationen und ihre Folge
Abstrakt klingt das alles ähnlich. Konkret unterscheiden sich die Wege deutlich:
- Azubi im dritten Lehrjahr: Die Vergütung trägt den Beitrag drei Monate lang nicht. Weil die Lücke absehbar endet, ist die Stundung die naheliegende Frage — einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Selbstständige im Auftragsloch: Das Konto bleibt über Monate dünn. Die gesetzlich geregelte Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung hält den Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung am Leben.
- Angestellter in Elternzeit: Die Kündigung des Versicherers liegt schon im Briefkasten. Zahlt er innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie laut Gesetz unwirksam.
- Beamter auf Probe mit jungem Vertrag: Die vereinbarte Mindestversicherungsleistung ist noch nicht erreicht. Dann gibt es nach dem Gesetz statt der beitragsfreien Versicherung den Rückkaufswert.
Diese vier Fälle sind Anwendungen der Normen, keine Zusage für deinen Vertrag. Was dein Versicherer anbietet, steht in deinen Bedingungen.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Drei Dinge bleiben hier bewusst außen vor. Sie stehen an anderer Stelle, damit sie dort ihre Tiefe behalten:
- Leistungsfall: Wie du eine BU-Rente beantragst und was der Versicherer dann prüft, steht im Beitrag zum Leistungsfall in der BU.
- Kapitallebensversicherung: Dieselben Vorschriften bei einer Kapitallebensversicherung behandelt der Beitrag zum Auflösen oder Behalten.
- Beitragshöhe: Warum dein Beitrag so hoch ist, wie er ist, gehört ins Gespräch. Wie wir dabei vorgehen, zeigt unsere Seite zur BU-Beratung.
Fazit
Ein knapper Monat ist kein Grund, eine BU zu beerdigen. Das Gesetz hält mehrere Stufen bereit, bevor der Schutz endet. Zwischen Weiterzahlen und Kündigen liegen Beitragsfreistellung, Leistungsherabsetzung und die Umwandlung nach einer Kündigung des Versicherers.
Die teuerste Entscheidung ist dabei oft die schnellste. Wer kündigt, verliert seinen Gesundheitszustand von damals. Wer beitragsfrei stellt, behält ihn.
Du willst wissen, welcher Weg zu deinem Vertrag passt? Dann buch dir einen Termin oder sieh dir an, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich leistet. Grundsätzliche Fragen vorab beantwortet der Beitrag zu den häufigsten Fragen vor dem BU-Abschluss.