Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einiges zu klären. Hier sammeln wir Fragen vor dem BU-Abschluss und beantworten sie knapp.
Wo ein Thema tiefer geht, verlinken wir auf einen eigenen Beitrag.
1. Ab wann giltst du als berufsunfähig?
Die Definition steht im Versicherungsvertragsgesetz, und sie ist eng. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Auslöser muss eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersgemäßer Kräfteverfall sein. Erfasst ist auch, wer den Beruf nur noch teilweise ausüben kann. Maßgeblich ist der Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
Die verbreitete Faustregel „mindestens sechs Monate” steht nicht im Gesetz. Sie kommt aus den Versicherungsbedingungen und regelt den Prognosezeitraum. Deshalb lohnt der Blick in genau diese Bedingungen.
2. Was bedeutet „abstrakte Verweisung”?
Dein Vertrag kann eine abstrakte Verweisung vorsehen. Dann darf der Versicherer dich auf eine andere Tätigkeit verweisen. Ausüben musst du sie nicht, es genügt die theoretische Möglichkeit.
Das Versicherungsvertragsgesetz lässt eine solche Vereinbarung ausdrücklich zu, aber nur in Grenzen. Die andere Tätigkeit muss zu deiner Ausbildung und deinen Fähigkeiten passen. Sie muss außerdem deiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Vertrag eine abstrakte Verweisung vorsieht.
3. Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
So hoch, dass deine laufenden Kosten gedeckt sind. Rechne dafür mit deinen echten Zahlen, nicht mit einer Faustformel aus dem Netz.
Nimm deine monatlichen Fixkosten. Addiere Kranken- und Pflegeversicherung sowie deine Altersvorsorge. Aus unserer Sicht gehören beide Posten dazu, weil sie im Leistungsfall weiterlaufen können.
4. Bis zu welchem Alter sollte der Vertrag laufen?
Sinnvoll ist ein Endalter, das an deinen Renteneintritt heranreicht. Eine Lücke zwischen Vertragsende und Rentenbeginn müsstest du sonst selbst tragen.
Ein früheres Endalter kann den Beitrag senken. Es verschiebt das Risiko aber in die späteren Berufsjahre.
5. Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?
Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass du die gefahrerheblichen Umstände anzeigst. Gemeint sind die Umstände, die dir bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform fragt. Fehlt etwas, kann er je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.
Das Gesetz begrenzt diese Rechte aber zeitlich. Sie erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung sind es zehn Jahre.
Sammle deine Unterlagen vorher. Nach dem Sozialgesetzbuch bekommst du von deinem Arzt auf Verlangen eine Patientenquittung über die Leistungen zulasten deiner Krankenkasse. Sie hilft, Behandlungen vollständig zu erfassen.
6. Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Eine Anfrage ohne deinen Namen. Der Versicherer schätzt deine Gesundheitsangaben ein, bevor ein Antrag entsteht.
Der Vorteil: Ohne Antrag entsteht auch kein abgelehnter Antrag. Wie das bei uns abläuft, steht auf der Seite zur anonymen Risikovoranfrage.
7. Wie lange dauert die Leistungsprüfung?
Eine feste gesetzliche Frist für die Prüfung gibt es nicht. Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt aber eine Erklärung in Textform. Darin sagt der Versicherer, ob er seine Leistungspflicht anerkennt.
Auch das Anerkenntnis selbst regelt das Gesetz. Befristen darf der Versicherer es nur einmal. Bis zum Ablauf dieser Frist ist es bindend. Was die Prüfung tatsächlich beschleunigt, sind vollständige Unterlagen und eine saubere Tätigkeitsbeschreibung.
8. Kann der Versicherer die Rente später wieder streichen?
Ja, aber nur auf dem Weg, den das Versicherungsvertragsgesetz vorschreibt. Stellt der Versicherer fest, dass die Voraussetzungen entfallen sind, muss er dir das in Textform darlegen.
Leistungsfrei wird er frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung. Du hast also Zeit, dich darauf einzustellen oder zu widersprechen.
9. Was ist, wenn ich später mehr verdiene?
Ob dein Vertrag dafür eine Nachversicherungsgarantie vorsieht, steht in seinen Bedingungen. Eine solche Garantie erlaubt dir, die Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Typische Anlässe sind Heirat, Geburt, Berufsstart oder ein Gehaltssprung. Welche Anlässe gelten und welche Fristen dranhängen, steht im Vertrag. Ausführlich haben wir das im Beitrag zur Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beschrieben.
10. Was ist, wenn ich den Beitrag mal nicht zahlen kann?
Ob dein Vertrag dafür Regelungen vorsieht, steht in seinen Bedingungen. Üblich sind Stundung und eine zeitweise Beitragsfreistellung.
Kündigen ist fast immer die schlechteste Lösung. Ein neuer Vertrag bedeutet neue Gesundheitsfragen und ein höheres Eintrittsalter.
Noch offene Fragen?
Zwei Themen sprengen dieses Format und haben deshalb eigene Beiträge. Das sind die steuerliche Behandlung der BU und die Frage, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt braucht.
Einen Überblick über unsere Arbeitsweise findest du auf der Seite zur BU-Beratung. Bestehende Verträge schaust du dir am besten mit dem kostenlosen BU-Check an.
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