Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung tauchen fast immer dieselben Punkte auf. Wir haben die zehn häufigsten Fragen vor dem BU-Abschluss gesammelt und knapp beantwortet.
Wo ein Thema tiefer geht, verlinken wir auf einen eigenen Beitrag.
1. Ab wann giltst du als berufsunfähig?
Berufsunfähig ist, wer den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Maßgeblich ist der Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.
Die verbreitete Faustregel „mindestens sechs Monate” steht nicht im Gesetz. Sie kommt aus den Versicherungsbedingungen und regelt den Prognosezeitraum. Deshalb lohnt der Blick in genau diese Bedingungen.
2. Was bedeutet „abstrakte Verweisung”?
Der Versicherer darf dich bei einer abstrakten Verweisung auf einen anderen Beruf verweisen. Du musst diesen Beruf nicht ausüben — es genügt, dass du ihn theoretisch ausüben könntest.
Das Gesetz lässt eine solche Vereinbarung ausdrücklich zu (§ 172 Abs. 3 VVG). Viele moderne Bedingungswerke verzichten darauf. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Vertrag dazugehört.
3. Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
So hoch, dass deine laufenden Kosten gedeckt sind. Rechne dafür mit deinen echten Zahlen, nicht mit einer Faustformel aus dem Netz.
Nimm deine monatlichen Fixkosten. Addiere Kranken- und Pflegeversicherung sowie deine Altersvorsorge. Beides läuft im Leistungsfall weiter.
4. Bis zu welchem Alter sollte der Vertrag laufen?
Sinnvoll ist ein Endalter, das an deinen Renteneintritt heranreicht. Eine Lücke zwischen Vertragsende und Rentenbeginn müsstest du sonst selbst tragen.
Ein früheres Endalter senkt den Beitrag. Es verschiebt das Risiko aber genau in die Jahre, in denen Berufsunfähigkeit häufiger wird.
5. Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas vergesse?
Du bist verpflichtet, gefahrerhebliche Umstände anzuzeigen (§ 19 VVG). Fehlt etwas, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen.
Diese Rechte erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung sind es zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG).
Sammle deine Unterlagen vorher. Eine Patientenquittung deiner Krankenkasse hilft, Behandlungen vollständig zu erfassen.
6. Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
Eine Anfrage ohne deinen Namen. Der Versicherer schätzt deine Gesundheitsangaben ein, bevor ein Antrag entsteht.
Der Vorteil: Eine Ablehnung landet nirgends in deiner Historie. Wie das bei uns abläuft, steht auf der Seite zur anonymen Risikovoranfrage.
7. Wie lange dauert die Leistungsprüfung?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Versicherer muss dir aber in Textform erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt (§ 173 Abs. 1 VVG).
Ein solches Anerkenntnis darf nur einmal befristet werden (§ 173 Abs. 2 VVG). Danach ist es bindend. Was die Prüfung tatsächlich beschleunigt, sind vollständige Unterlagen und eine saubere Tätigkeitsbeschreibung.
8. Kann der Versicherer die Rente später wieder streichen?
Ja, aber nicht formlos. Stellt er fest, dass die Voraussetzungen entfallen sind, muss er dir das in Textform darlegen (§ 174 Abs. 1 VVG).
Leistungsfrei wird er frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung (§ 174 Abs. 2 VVG). Du hast also Zeit, dich darauf einzustellen oder zu widersprechen.
9. Was ist, wenn ich später mehr verdiene?
Dafür gibt es Nachversicherungsgarantien. Sie erlauben dir, die Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Typische Anlässe sind Heirat, Geburt, Berufsstart oder ein Gehaltssprung. Welche Anlässe gelten und welche Fristen dranhängen, steht im Vertrag. Ausführlich haben wir das im Beitrag zur Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beschrieben.
10. Was ist, wenn ich den Beitrag mal nicht zahlen kann?
Gute Bedingungen sehen dafür Regelungen vor. Üblich sind Stundung und eine zeitweise Beitragsfreistellung.
Kündigen ist fast immer die schlechteste Lösung. Ein neuer Vertrag bedeutet neue Gesundheitsfragen und ein höheres Eintrittsalter.
Noch offene Fragen?
Zwei Themen sprengen dieses Format und haben deshalb eigene Beiträge: die steuerliche Behandlung der BU und die Frage, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt braucht.
Einen Überblick über unsere Arbeitsweise findest du auf der Seite zur BU-Beratung. Bestehende Verträge schaust du dir am besten mit dem kostenlosen BU-Check an.
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