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Elementarschadenversicherung: Schutz vor Starkregen, Überschwemmung und Rückstau

Tian von Dziembowski 8 Minuten Lesezeit

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Eine Elementarschadenversicherung greift dort, wo die normale Gebäudepolice aufhört. Bei Starkregen, Überschwemmung und Rückstau.

Sie ist kein eigener Vertrag. Sie ist ein Baustein — und sie ist nicht automatisch dabei.

Ein Hinweis vorweg. Verbindlich ist immer dein Vertrag, nicht dieser Text. Wir zitieren hier die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der GDV gibt sie ausdrücklich unverbindlich heraus, abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Welche Gefahren der Elementarbaustein abdeckt

Die Musterbedingungen nennen acht Gefahren. Sie heißen dort „weitere Naturgefahren” (VGB 2022, A 1.3.2):

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Ein wichtiger Punkt steht direkt darunter. Diese acht Gefahren kannst du nicht allein versichern.

Sie sind nur zusammen mit Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel versicherbar (VGB 2022, A 1). Der Elementarschutz ist damit immer ein Aufsatz, nie das Fundament.

Wie dieses Fundament aussieht, steht auf unserer Seite zur Wohngebäudeversicherung.

Warum Starkregen auch ohne Fluss in der Nähe zählt

Viele denken bei Überschwemmung an Hochwasser am Fluss. Die Bedingungen sind deutlich weiter gefasst.

Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser (VGB 2022, A 5.4.1). Als Ursache genügt schon Witterungsniederschlag (A 5.4.1.2).

Das ist der Starkregen-Fall. Kein Bach, kein Deich, kein Pegelstand — nur Wasser, das nicht abläuft.

Auch Grundwasser kann dazugehören. Aber nur, wenn es infolge von Niederschlag oder Ausuferung an die Erdoberfläche tritt (VGB 2022, A 5.4.1.3).

Zwei Dinge bleiben ausdrücklich draußen. Sturmflut ist nicht versichert, und Grundwasser ohne diesen Auslöser ebenfalls nicht (VGB 2022, A 5.5.1 und A 5.5.3).

Rückstau: der Schaden, der aus dem eigenen Rohr kommt

Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren in das Gebäude eindringt (VGB 2022, A 5.4.2). Auch hier muss ein ausgeufertes Gewässer oder ein Niederschlag die Ursache sein.

Der typische Fall: das Kanalnetz nimmt das Wasser nicht mehr auf. Das Wasser sucht sich den nächsten Weg nach oben — deinen Kellerablauf.

An dieser Stelle hängt der Schutz an einer Pflicht, die viele überlesen. Bei rückstaugefährdeten Räumen musst du Rückstausicherungen funktionsbereit halten (VGB 2022, A 20.1.4.1). Und die Abflussleitungen auf dem Grundstück müssen frei bleiben (A 20.1.4.2).

Das sind vertraglich vereinbarte Obliegenheiten. Verletzt du sie, kann der Versicherer kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein (VGB 2022, A 20.2).

Die Grenzen dafür setzt das Gesetz. Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei; bei grober Fahrlässigkeit darf er anteilig kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG).

Eine Entlastung gibt es aber. War die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet (§ 28 Abs. 3 VVG).

Die Elementargefahren, an die kaum jemand denkt

In der Beratung geht es meist um Wasser. Der Baustein deckt aber sechs weitere Gefahren.

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen (VGB 2022, A 5.4.6). Als Schneedruck gilt dort ausdrücklich auch das Abrutschen von Schnee vom Dach.

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen (VGB 2022, A 5.4.5). Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen (A 5.4.4).

Lies das Wort „naturbedingt” hier zweimal. Es steht in beiden Definitionen und ist kein Füllwort.

Beim Erdbeben helfen dir die Bedingungen sogar beim Nachweis. Ein Erdbeben wird unterstellt, wenn die Erschütterung in der Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden angerichtet hat (VGB 2022, A 5.4.3.1). Oder wenn der Schaden wegen des einwandfreien Zustands nur so entstanden sein kann (A 5.4.3.2).

Gebäude oder Hausrat — den Baustein brauchst du womöglich zweimal

Gebäude und Hausrat sind zwei getrennte Verträge. Der Elementarbaustein gilt jeweils nur für seinen eigenen.

Auch im Hausrat sind die weiteren Naturgefahren nur versichert, soweit sie zusätzlich vereinbart sind (VHB 2022, A 1.4.2). Die Aufzählung der acht Gefahren ist dieselbe.

Eine Einschränkung ist dort besonders wichtig. Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (VHB 2022, A 12.5).

Die Gartenmöbel auf der überfluteten Terrasse fallen also heraus. Was im Gebäude steht, trifft diese Einschränkung nicht.

Wie eine Hausratsumme überhaupt zustande kommt, erklärt unser Beitrag zur Unterversicherung in der Hausratversicherung.

Vier Konstellationen, in denen es konkret wird

Mieterin im Souterrain. Das Gebäude versichert der Eigentümer, den Hausrat versicherst du. Läuft der Keller nach Starkregen voll, betrifft die Gebäudepolice den Estrich deines Vermieters. Deine Waschmaschine und deine Regale laufen über deinen eigenen Hausratvertrag. Fehlt dort der Elementarbaustein, bleibst du auf diesem Teil sitzen.

Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Über das gemeinschaftliche Eigentum entscheidest du nicht allein. Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört seine angemessene Versicherung zum Neuwert (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Ob der Elementarbaustein enthalten ist, beschließt die Gemeinschaft. Immerhin gilt: Ist der Versicherer wegen einzelner Eigentümer leistungsfrei, bleibt er den übrigen verpflichtet (VGB 2022, A 10.1).

Hauskäufer mit frischem Vertrag. Der Elementarschutz kann eine Wartezeit haben, geregelt über die Musterklausel PK 7762 (22). Der Schutz besteht dann frühestens eine vereinbarte Zahl von Wochen ab Versicherungsbeginn. Die Wochenzahl ist im Muster eine Leerstelle — sie steht erst in deinem Vertrag. Schließt du im Mai ab und das Gewitter kommt im Juni, entscheidet genau diese Zahl.

Vermieter eines Zweifamilienhauses. Nach einem Wasserschaden ist die untere Wohnung monatelang unbewohnbar. Die Miete fällt aus, die Finanzierung läuft weiter. Für Wohnräume kann der Mietausfall Teil der Gebäudeversicherung sein (VGB 2022, A 12). Kündigt der Mieter wegen des Schadens, ist auch der anschließende Ausfall zusätzlich versicherbar (A 12.4.1). Beides ist eine Frage deiner Vereinbarung, kein Automatismus.

Was neben dem Schaden selbst noch ersetzt wird

Ein vollgelaufener Keller kostet mehr als den Estrich. Die Musterbedingungen führen die Nebenkosten deshalb einzeln auf.

Beim Gebäude sind das Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten (VGB 2022, A 11.1.1 und A 11.1.2). Dazu kommen Hotelkosten, Rückreisekosten aus dem Urlaub und der Verlust von Wasser, Gas oder Heizöl (A 11.1.3 bis A 11.1.5).

Beim Hausrat ist die Liste noch länger. Sie enthält unter anderem Transport- und Lagerkosten sowie Kosten für provisorische Maßnahmen (VHB 2022, A 13.1.4 und A 13.1.9).

Eine Grenze steht direkt dabei. Der Ersatz dieser Kosten ist auf den jeweils vereinbarten Betrag begrenzt (VGB 2022, A 11.1).

Und eine Pflicht hast du selbst. Du musst bei Eintritt des Schadens nach Möglichkeit für Abwendung und Minderung sorgen (§ 82 Abs. 1 VVG). Weisungen des Versicherers sollst du befolgen, soweit dir das zumutbar ist. Einholen sollst du sie, wenn die Umstände es gestatten (§ 82 Abs. 2 VVG).

Was den Schutz im Ernstfall trotzdem schmälern kann

Drei Punkte entscheiden über die Höhe der Zahlung.

Der erste ist die Selbstbeteiligung. Sie ist der Betrag, den du je Versicherungsfall selbst trägst. Sie kann sich je nach versicherter Gefahr unterscheiden und steht im Versicherungsschein (VGB 2022, A 9).

Der zweite ist dein Verschulden. Führst du den Schaden vorsätzlich herbei, zahlt der Versicherer nicht (§ 81 Abs. 1 VVG). Bei grober Fahrlässigkeit darf er entsprechend der Schwere kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG).

Der dritte sind deine Angaben beim Abschluss. Du musst die Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). In der Praxis stehen dort Fragen nach früheren Wasserschäden.

Warum Südbaden bei diesem Baustein anders dasteht

Baden-Württemberg ist bei diesem Schutz ein Sonderfall. Für 2024 weist der GDV hier eine Versicherungsdichte von 94 Prozent aus, historisch bedingt.

Bundesweit lag der Wert für 2024 bei 57 Prozent. Bezugsgröße ist jeweils die Wohngebäude-Feuerversicherung.

Beide Zahlen stammen aus dem Datenservice zum Naturgefahrenreport des GDV. Der Stand der Seiten ist der 10.10.2025, abgerufen am 25.08.2026.

Eine hohe Quote im Land sagt aber nichts über deinen Vertrag. Ob der Baustein bei dir drin ist, steht nur in deinen Unterlagen.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Drei Dinge bleiben bewusst offen.

Er nennt keine Beiträge und keine Selbstbehalte in Euro. Beides hängt an Lage, Gebäude und Anbieter.

Er sagt auch nicht, welcher Tarif der richtige ist. Das ist Beratung und gehört ins Gespräch, nicht auf eine Website.

Und er ersetzt nicht den Blick in deine Bedingungen. Wir zitieren hier die GDV-Muster; dein Vertrag kann davon abweichen.

Wie eine Gebäudepolice insgesamt aufgebaut ist, zeigt unsere Seite zur Wohngebäudeversicherung. Für den beweglichen Teil gilt dasselbe bei der Hausratversicherung.

Quellen und Stand

  • GDV, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2022 – Wohnflächenmodell), Stand Juni 2026. Abgerufen am 25.08.2026.
  • GDV, „Was kann zusätzlich zu den VGB 2022 vereinbart werden?”, Stand Juni 2026, Klausel PK 7762 (22). Abgerufen am 25.08.2026.
  • GDV, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022 – Quadratmetermodell), Stand Juni 2026. Abgerufen am 25.08.2026.
  • GDV, Datenservice zum Naturgefahrenreport, Versicherungsdichte Elementar, Bezugsjahr 2024, Seiten zuletzt aktualisiert am 10.10.2025. Abgerufen am 25.08.2026.
  • VVG und WEG in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 25.08.2026.

Wie wir dich dabei unterstützen

Wir sind unabhängige Versicherungsmakler. Kein Versicherer steht hinter uns.

Wir lesen deinen Vertrag mit dir und suchen die Lücken. Ist der Elementarbaustein überhaupt enthalten? Gilt er für Gebäude und Hausrat? Was steht dort zu Rückstausicherung und Selbstbeteiligung?

Einen Überblick über alle Bereiche gibt unsere Seite zu den Versicherungen. Den geordneten Durchgang durch deinen Bestand bekommst du beim kostenlosen Versicherungscheck.

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Inhalt
  1. Welche Gefahren der Elementarbaustein abdeckt
  2. Warum Starkregen auch ohne Fluss in der Nähe zählt
  3. Rückstau: der Schaden, der aus dem eigenen Rohr kommt
  4. Die Elementargefahren, an die kaum jemand denkt
  5. Gebäude oder Hausrat — den Baustein brauchst du womöglich zweimal
  6. Vier Konstellationen, in denen es konkret wird
  7. Was neben dem Schaden selbst noch ersetzt wird
  8. Was den Schutz im Ernstfall trotzdem schmälern kann
  9. Warum Südbaden bei diesem Baustein anders dasteht
  10. Was dieser Artikel nicht beantwortet
  11. Quellen und Stand
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