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Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte: die häufigsten Fehler

Tian von Dziembowski 4 Minuten Lesezeit

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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte ist schnell abgeschlossen. Genau darin liegt das Problem.

Die teuren Fehler passieren selten beim Beitrag. Sie passieren bei Rentenhöhe, Laufzeit und Antrag. Sieben Punkte, die du vor der Unterschrift prüfen solltest.

Fehler 1: Auf das gesetzliche Netz vertrauen

Viele rechnen still mit dem Staat. Das Netz ist aber enger, als die meisten denken.

Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse längstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Das gilt wegen derselben Krankheit (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Danach endet diese Leistung.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst später und nach eigenen Regeln. Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Bei weniger als sechs Stunden liegt teilweise Erwerbsminderung vor (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Diese Rente wird mit dem halben Rentenartfaktor berechnet (§ 67 Nr. 2 SGB VI).

Maßstab ist dabei der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht dein Beruf (§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Einen Berufsschutz kennt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 Abs. 1 SGB VI).

Fehler 2: Die Rente zu niedrig ansetzen

Eine zu kleine Rente fühlt sich günstig an. Im Leistungsfall trägt sie deinen Alltag nicht.

Rechne mit deinen echten Zahlen. Nimm deine laufenden Fixkosten und addiere Kranken- und Pflegeversicherung. Denk an deine Altersvorsorge, denn die läuft nicht von allein weiter.

Eine pauschale Prozentregel empfehlen wir nicht. Der Bedarf hängt zu stark an deiner Lebenssituation.

Fehler 3: Die Laufzeit zu früh enden lassen

In der Regel senkt ein früheres Endalter den Beitrag. Es verkürzt aber auch den Schutz.

Die Regelaltersgrenze liegt für ab 1964 Geborene bei 67 Jahren (§ 35 Satz 2, § 235 Abs. 2 SGB VI). Endet dein Schutz vorher, entsteht eine Lücke bis zur Altersrente.

Fehler 4: Die abstrakte Verweisung übersehen

Das Gesetz definiert Berufsunfähigkeit eng. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Der Grund muss eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein. Der Zustand muss voraussichtlich auf Dauer bestehen. Maßstab ist der Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Der Versicherer darf zusätzlich vereinbaren, dass du auch keine andere zumutbare Tätigkeit ausüben kannst (§ 172 Abs. 3 VVG). Das ist die abstrakte Verweisung.

Steht sie in den Bedingungen, kann der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen. Ausgeübt haben musst du ihn dafür nicht. Prüfe deshalb, ob dein Vertrag darauf verzichtet.

Fehler 5: Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten

Du musst die dir bekannten Gefahrumstände angeben, nach denen der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 Satz 1 VVG).

Der Zeitraum ist lang. Die Rechte des Versicherers erlöschen grundsätzlich fünf Jahre nach Vertragsschluss (§ 21 Abs. 3 Satz 1 VVG). Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung sind es zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 Satz 2 VVG).

Hol dir deine Unterlagen, statt zu schätzen. Wenn du unsicher bist, führt der saubere Weg über eine anonyme Risikovoranfrage.

Fehler 6: Nur auf den Zahlbeitrag schauen

Angebote nennen oft zwei Beiträge. In der Praxis steht der Zahlbeitrag für den reduzierten und der Bruttobeitrag für den vollen Tarifbeitrag.

Die Differenz stammt aus der Überschussbeteiligung (§ 153 VVG, über § 176 VVG entsprechend für die BU). Ihre Höhe ist nicht garantiert und kann sich ändern. Die entsprechende Anwendung greift, soweit die Besonderheiten der BU nicht entgegenstehen.

Ein Versicherer darf die Prämie neu festsetzen, wenn sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar ändert. Ein unabhängiger Treuhänder muss das prüfen und bestätigen (§ 163 Abs. 1 VVG, über § 176 VVG entsprechend für die BU). Vergleiche deshalb beide Beiträge, nicht nur den kleinen.

Fehler 7: Ohne Nachversicherungsgarantie unterschreiben

Dein Einkommen steigt, dein Schutz bleibt stehen. Genau dafür gibt es Nachversicherungsgarantien.

Sie erlauben dir, die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Welche Anlässe dafür zählen, steht in den Bedingungen. Die Details haben wir im Beitrag zur Nachversicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung beschrieben.

So gehen wir das gemeinsam an

Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und haben keinen Versicherer im Rücken. Für dich heißt das: Wir lesen erst die Bedingungen und sprechen dann über Beiträge.

Wie eine Absicherung der Arbeitskraft aufgebaut ist, zeigt unsere Seite zur BU-Beratung. Steht dein Vertrag schon, prüft der kostenlose BU-Check die Punkte aus diesem Beitrag. Weitere Fragen beantwortet unser Beitrag zu den häufigsten Fragen vor dem BU-Abschluss.

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Inhalt
  1. Fehler 1: Auf das gesetzliche Netz vertrauen
  2. Fehler 2: Die Rente zu niedrig ansetzen
  3. Fehler 3: Die Laufzeit zu früh enden lassen
  4. Fehler 4: Die abstrakte Verweisung übersehen
  5. Fehler 5: Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten
  6. Fehler 6: Nur auf den Zahlbeitrag schauen
  7. Fehler 7: Ohne Nachversicherungsgarantie unterschreiben
  8. So gehen wir das gemeinsam an
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