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BU für Beamte: Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht dasselbe

Tian von Dziembowski 4 Minuten Lesezeit

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BU für Beamte klingt nach demselben Thema wie für alle anderen. Rechtlich ist es das nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzt an deinem Beruf an, das Beamtenrecht an deinem Dienst.

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff des Beamtenrechts. Berufsunfähigkeit steht im Versicherungsvertragsgesetz. Zwei Begriffe, zwei Systeme, zwei Entscheider. Wer das verwechselt, sichert am Bedarf vorbei ab.

Dienstunfähigkeit: das entscheidet dein Dienstherr

Dienstunfähig ist, wer wegen des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, die Dienstpflichten zu erfüllen. Für Landes- und Kommunalbeamte steht das in § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG. Für Bundesbeamte gilt § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG.

Daneben gibt es eine Vermutungsregel. Wer infolge Erkrankung binnen sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, kann als dienstunfähig angesehen werden. Dazu muss eine Prognose treten, und die ist im Bund und im Land unterschiedlich geregelt.

Bei Bundesbeamten kommt es auf weitere sechs Monate an (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BBG). Es darf keine Aussicht bestehen, dass die Dienstfähigkeit in dieser Zeit wieder voll hergestellt ist. Für Landes- und Kommunalbeamte bestimmt das Landesrecht die Frist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG).

Wichtig ist der nächste Satz im Gesetz. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG). Dein Dienstherr darf dir also ein anderes Amt übertragen.

Berufsunfähigkeit: das entscheidet dein Versicherer

Das Gesetz definiert Berufsunfähigkeit eng. Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Der Grund muss eine Krankheit, eine Körperverletzung oder ein mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein. Der Zustand muss voraussichtlich auf Dauer bestehen. Maßstab ist der Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Der Dienstherr spielt in dieser Prüfung keine Rolle.

Zusätzlich kann der Versicherer vereinbaren, dass du auch keine andere zumutbare Tätigkeit ausüben kannst (§ 172 Abs. 3 VVG). Diese abstrakte Verweisung ist eine Vertragsfrage, keine Vorgabe des Gesetzes.

Die eigentliche Lücke liegt am Anfang der Laufbahn

Ein Ruhegehalt gibt es nicht ab dem ersten Tag. Für Bundesbeamte setzt es grundsätzlich eine Dienstzeit von fünf Jahren voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG). Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht.

Eine Ausnahme greift bei einer Beschädigung aus dem Dienst. Sie muss bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes entstanden sein (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG). Alltägliche Krankheiten fallen nicht darunter.

Bei Beamtinnen und Beamten auf Probe ist die Lage abgestuft. In den Ruhestand versetzt werden sie, wenn eine Beschädigung aus dem Dienst zur Dienstunfähigkeit geführt hat (§ 28 Abs. 1 BeamtStG). Aus anderen Gründen ist die Versetzung eine Ermessensentscheidung (§ 28 Abs. 2 BeamtStG). Sonst folgt die Entlassung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BeamtStG.

Im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist die Lage noch enger. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden (§ 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG). Wer am Anfang steht, hat den kleinsten Anspruch und das längste Berufsleben vor sich.

Was die private BU hier leisten kann

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft an deinen Beruf an, nicht an deinen Status. Sie zahlt, wenn die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Viele Bedingungswerke enthalten zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsklausel. Sie regelt, wie der Versicherer mit einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit umgeht.

In der Praxis unterscheiden sich diese Klauseln deutlich. Manche erkennen die Entscheidung des Dienstherrn weitgehend an. Andere prüfen den Gesundheitszustand vollständig selbst. Aus unserer Sicht ist das der wichtigste Vergleichspunkt für Beamte.

Worauf du in den Bedingungen schaust

  • Gilt die Klausel auch in der Probezeit und im Widerrufsbeamtenverhältnis?
  • Wird die Versetzung in den Ruhestand als Leistungsfall anerkannt?
  • Was passiert bei einer anderweitigen Verwendung im öffentlichen Dienst?
  • Gilt die Regelung bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder nur bis zu einem bestimmten Alter?

Diese Punkte klärst du vor dem Antrag. Nach der Ruhestandsverfügung lässt sich am Vertrag nichts mehr ändern.

So gehen wir das gemeinsam an

Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und arbeiten ohne Versicherer im Rücken. Bei Beamten lesen wir zuerst die Dienstunfähigkeitsklausel und danach das Preisschild.

Welche Zielgruppen die Arbeitskraft absichern sollten, ordnet unser Beitrag Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Den Aufbau einer Absicherung zeigt unsere Seite zur BU-Beratung. Läuft dein Vertrag bereits, hilft der kostenlose BU-Check.

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Inhalt
  1. Dienstunfähigkeit: das entscheidet dein Dienstherr
  2. Berufsunfähigkeit: das entscheidet dein Versicherer
  3. Die eigentliche Lücke liegt am Anfang der Laufbahn
  4. Was die private BU hier leisten kann
  5. So gehen wir das gemeinsam an
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