Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer

Wie sieht es mit der Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

  • Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?
  • Was gilt es steuerlich zu beachten?

Informationen zur Steuer von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Einige Versicherungen können steuerlich abgesetzt werden. Gilt dies auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung und fallen bei der Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente Steuern an? In unserem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu – Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer.

Bei der steuerlichen Behandlung wird immer zwischen einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) unterschieden.

  • SBU – Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • BUZ – Kombination zwischen zwei Versicherungen. Beispielsweise in Verbindung mit einer Privaten-Rentenversicherung oder einer Rürup-Rente.

Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer regelmäßig seine Steuerklärung beim Finanzamt einreicht und penibel seine Ausgaben angibt beziehungsweise absetzt, kann seine Steuerlast deutlich senken und viel Geld sparen. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dürfen ebenfalls bei der Steuer mit angegeben werden.

Beiträge der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) absetzen – Kaum Steuervorteile

Die vollen Beiträge der selbständigen BU können in der Steuererklärung unter den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ mit angegeben werden. Allerdings gehören darunter auch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und eben auch andere Versicherungsausgaben wie beispielsweise die Private-Haftpflicht oder Private-Unfallversicherung. Arbeitnehmer und Beamte können maximal 1.900 EUR und Selbständige höchstens 2.800 EUR (Jahr 2024) absetzen. Mit einem Bruttogehalt von 2.000 EUR ist dieser Höchstbeitrag bereits ausgeschöpft.  

Beiträge der BU als Zusatzversicherung (BUZ) absetzen

Es gibt viele Möglichkeiten, eine BU mit Versicherungen zu kombinieren. Dann ist die BU keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung. Bei den häufigsten Kombinationen sind die Beiträge für die BU ebenfalls nur unter sonstige Vorsorgeaufwendungen abzusetzen. Wie oben bereits erwähnt, sind diese meist anderweitig verbraucht.

Rürup-Rente (Basisrente) in Verbindung mit einer BU – Als Steuersparmodell

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, kann ebenfalls mit einer BU kombiniert werden.

Bei dieser Variante sind die Beiträge insgesamt als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Seit dem Jahr 2023 sind die Beiträge in voller Höhe bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag für Alleinstehende im Jahr 2024 beträgt 27.566 EUR und für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner sind es sogar 55.132 EUR.

Wichtig: Die Beiträge der BUZ dürfen nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen.

Diese Kombination kann also Steuersparmodell sinnvoll sein. Allerdings bitte auch die Besteuerung im Leistungsfall beachten.

Betriebliche Altersvorsorge in Verbindung mit einer BU

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert abgeschlossen werden. Die Beiträge werden hierbei direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen und senken dadurch das zu versteuernde Einkommen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuererklärung richtig angeben

Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuerklärung unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen vermerkt.  

Beiträge einer Kombi-Versicherung mit einer Privaten-Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung werden ebenfalls bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Bei der Rürup-Rente in Verbindung mit einer BU werden die Beiträge unter den Altersvorsorgeaufwendungen korrekt eingetragen. Geben Sie hier den Beitrag an, den Sie insgesamt in den Rürup-Vertrag einbezahlt haben.

Im Leistungsfall zählt die versicherte BU-Rente als Einkommen und muss als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung mit angegeben werden.  

Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall

Werden Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig, erhalten Sie die vereinbarte BU-Rente durch Ihren Versicherer ausbezahlt. Diese Rente zählt als steuerpflichtiges Einkommen und muss versteuert werden. Allerdings wird bei der Besteuerung unterschieden, ob es sich um eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder um eine BU-Kombination mit beispielsweise einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersvorsorge handelt.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung | Steuern im Leistungsfall

Bei der Rente aus einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung und den meisten Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen ist der Ertragsanteil steuerpflichtig. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Jahre zwischen Bezug der Rente und Vertragsende liegen. Geregelt wird dies in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55.

Überschicht Ertragsanteilsbesteuerung BU-Rente

Mit welchem Ertragsanteil Sie die BU-Rente in der Auszahlung versteuern müssen, können Sie auf unserer Tabelle ablesen und berechnen.

Stand 09/2022, die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit! Quelle: Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55

Bitte beachten: Sollten Sie weitere Einkünfte im Leistungsfall erhalten, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, können auf den Ertragsanteil eventuell auch noch Steuern fällig werden.

Von dem zu versteuernden Ertragsanteil dürfen Sie dann noch einen Grundfreibetrag abziehen. Dieser Betrag liegt im Jahr 2024 bei 11.604 EUR.

Beispielberechnung – BU-Rente steuerfrei

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer monatlichen Rente von 2.000 EUR, bis zum Endalter 67 abgeschlossen und werden mit 52 Jahren berufsunfähig.

Sie müssten von den 2.000 EUR BU-Rente also nur 320 EUR (Rechnung: 2.000 EUR BU-Rente x 16 Prozent Ertragsanteil = 320 EUR). Da der Freibetrag im Jahr 2024 bei 11.604 EUR (967 EUR monatlich) liegt, wäre ihre komplette BU-Rente steuerfrei in der Auszahlung.

BU mit Rürup-Rente kombiniert | Steuern im Leistungsfall

Erhalten Sie eine BU-Rente aus einem Kombi-Vertrag mit einer Rürup-Rente, muss die Besteuerung im Leistungsfall etwas genauer betrachtet werden. Der zu versteuernde Anteil der BU-Rente wird schrittweise bis zum Jahr 2040 angehoben.

Überschicht Steuer BU-Rente kombiniert mit einer Rürup-Rente

Stand 09/2022, die Tabelle dient lediglich der Orientierung, alle Angaben ohne Gewähr und kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Beispielberechnung – Besteuerung BU-Rente in Kombination mit Rürup-Rente

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit einer monatlichen Rente von 2.000 EUR, bis zum Endalter 67 abgeschlossen und werden im Jahr 2029 berufsunfähig.

Sie müssten von den 2.000 EUR BU-Rente also 1.780 EUR versteuern (Rechnung: 2.000 EUR BU-Rente x 89 Prozent Besteuerungsanteil = 1.780 EUR).

BU mit betrieblicher Altersvorsorge kombiniert | Steuern im Leistungsfall

Bei einer Auszahlung der BU-Rente aus einer Betriebsrente wird die komplette Rente für die Besteuerung herangezogen. Der Betrag müsste also nach Abzug der üblichen Freibeträge voll versteuert werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer – Fazit

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie nicht nur Ihre Gesundheitshistorie aufarbeiten, um die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten, sondern sich immer genau überlegen, wie hoch Sie Ihre BU-Rente für den Leistungsfall benötigen und dabei die steuerliche Behandlung beachten.

Wir empfehlen unseren Kunden fast ausschließlich eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung. In Einzelfällen kann eine BU in Verbindung mit einer Rürup-Rente oder einer Rentenversicherung sinnvoll sein.

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